Verpflichtung der gewählten Mitglieder des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration am 16. Dezember 2025 soll die formale Verpflichtung der gewählten Mitglieder behandelt werden. Grundlage hierfür ist die Gemeindeordnung NRW, welche den Mitgliedern des Ausschusses unter anderem die Verschwiegenheits- und Treuepflicht gegenüber der Stadt Gladbeck auferlegt.
Gemäß § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck sieht die Vorlage vor, dass die Mitglieder entsprechend zu verpflichten sind. Der Vorgang wird durch den Ratsherrn Kosar vollzogen. Dabei wird eine spezifische Formel vorgelesen, in der sich die Mitglieder dazu verpflichten, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, die Gesetze zu beachten und ihre Pflichten zum Wohl der Stadt Gladbeck gewissenhaft zu erfüllen. Die Mitglieder bekunden ihr Einverständnis mit diesem Wortlaut durch das Erheben von ihren Plätzen.
Für den Haushalt der Stadt entstehen durch diesen Vorgang keine finanziellen Auswirkungen. Auch eine wesentliche Klimarelevanz wird in der Vorlage nicht festgestellt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 250611100438
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
- Bestellung einer Schriftführerin sowie einer stellvertretenden Schriftführerin 06.11.2025
- Geschäftsordnung für den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 21.11.2025
- Wahl einer/eines Vorsitzenden des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration 21.11.2025
- Entsendung von Mitgliedern des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration als beratende Mitglieder in die Fachausschüsse des Rates der Stadt Gladbeck 21.11.2025
- Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration 25.11.2025
- Benennung einer/eines Delegierten und einer/eines Ersatzdelegierten für den Hauptausschuss des Landesintegrationsrates NRW 26.11.2025