Geschäftsordnung für den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
✦ KI-Zusammenfassung
Nach der Kommunalwahl 2025 wurde durch den Rat der Stadt Gladbeck der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration neu eingerichtet, da der bisherige Integrationsrat nicht erneut gebildet wurde. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Einführung einer eigenen Geschäftsordnung für diesen Ausschuss vor. Da der Ausschuss die Aufgaben des ehemaligen Integrationsrates übernimmt, aber in die allgemeine Rats- und Ausschussstruktur eingebunden ist, kann die bisherige Geschäftsordnung des Integrationsrates nicht fortgeführt werden.
Die neue Geschäftsordnung dient dazu, die Verfahrensregeln für die Arbeit des Ausschusses festzulegen und eine rechtssichere sowie transparente Arbeitsweise zu gewährleisten. Die Ausgestaltung der Vorlage orientiert sich an den Vorgaben der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie an den allgemeinen Regelungen der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Gladbeck. Mit dem Inkrafttreten der neuen Regelungen verliert die Geschäftsordnung des Integrationsrates vom 10. März 2010 ihre Gültigkeit.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch die Einführung der Geschäftsordnung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Auch hinsichtlich der Klimarelevanz sind keine wesentlichen Auswirkungen zu verzeichnen. Der Ausschuss soll den Entwurf der Geschäftsordnung in der beigefügten Fassung beschließen.
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