Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration soll in der Sitzung am 16. Dezember 2025 über die Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden entschieden werden. Die Verwaltung schlägt vor, zwei Stellvertreter zu wählen, um den Ausschussvorsitzenden im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung zu unterstützen und zu entlasten.
Die rechtliche Grundlage für diesen Vorgang ist die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Diese sieht vor, dass der Ausschuss einen Vorsitzenden sowie einen oder mehrere Stellvertreter aus seiner Mitte wählt. Der Wahlmodus folgt den gesetzlichen Bestimmungen zur Abstimmung. Eine geheime Wahl kann durchgeführt werden, wenn dies von mindestens einem Fünftel der Mitglieder beantragt wird; ansonsten erfolgt die Wahl durch offene Abstimmung. Für den Wahlerfolg ist die Erreichung der Mehrheit der gültigen Stimmen notwendig. Sollte niemand mehr als die Hälfte der Stimmen erreichen, findet eine engere Wahl zwischen den Personen mit den beiden höchsten Stimmenzahlen statt.
Durch die Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Zudem sind keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen mit dieser Entscheidung verbunden, weshalb eine entsprechende Prüfung nicht erforderlich war.
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