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Tagesordnung
- 1Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 2Genehmigung der Tagesordnung
- 3Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates am 10.04.2025
- 3aResolution für den Rat der Stadt Gladbeck Chemie ist Zukunft: INEOS Phenol gehört zu Gladbeck
- 4Änderungen von Ausschussbesetzungen - Ratsfraktion Die Linke -Zur Vorlage · 25/0241 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Die Linke hat eine Änderung der Ausschussbesetzung beantragt, nachdem Dr. Norbert Marißen, Philipp Euler und Andreas Martin ihre jeweiligen Ausschussmitgliedschaften niedergelegt haben. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht die Neubesetzung der vakanten Positionen gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung NRW vor.
Im Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr soll Philipp Böhm als ordentliches Mitglied nachrücken, während Nils Krajuschek das stellvertretende Mitglied ersetzt. Für den Betriebsausschuss ist vorgesehen, dass Nils Krajuschek zum ordentlichen Mitglied wird und Philipp Böhm die Position des stellvertretenden Mitglieds übernimmt. Zudem soll Anna Böhm als ordentliches Mitglied in den Sportausschuss berufen werden.
Die personellen Veränderungen erfolgen auf Vorschlag der Fraktion Die Linke. Mit der Neubesetzung der Mandate sind keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Gladbeck verbunden.
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- 5Änderungen von Ausschussbesetzungen - Ratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen -Zur Vorlage · 25/0249 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat im Rahmen der Beschlussvorlage 25/0249 eine Änderung der Besetzung im Ausschuss für Senioren, Soziales und Gesundheit beantragt. Anlass für diesen Antrag ist die Niederlegung des Mandats durch Dr. Constanze Chudaska in diesem Ausschuss.
Als Nachfolge wird Chantal Gollan vorgeschlagen, die als ordentliches Mitglied in den Ausschuss berufen werden soll. Die Neubesetzung erfolgt gemäß § 50 Abs. 3 Satz 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen durch die Ratsmitglieder auf Vorschlag der entsprechenden Fraktion. Mit der personellen Veränderung bleibt die Gesamtzusammensetzung des Ausschusses für Senioren, Soziales und Gesundheit unberührt.
Die vorliegende Vorlage sieht keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Gladbeck vor. Zudem bestehen keine wesentlichen klimarelevanten Folgen durch die beantragte Änderung der Ausschussbesetzung. Die Entscheidung über den Beschlussentwurf wird in der Sitzung des Rates am 26. Juni 2025 erwartet.
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- 6Vorlage des Jahresabschlusses 2023 und Lageberichtes der Stadtsparkasse Gladbeck, Verwendung des Jahresüberschusses gem. § 25 Sparkassenge- setz NW und Entlastung der OrganeZur Vorlage · 25/0262 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Gladbeck wird über den Jahresabschluss 2024 sowie den Lagebericht der Stadtsparkasse Gladbeck beraten. Der von der Prüfstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe geprüfte Abschluss weist zum 31. Dezember 2024 eine Bilanzsumme von 956.420.717,39 Euro aus. Für das Geschäftsjahr 2024 wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 207.737,29 Euro ermittelt.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, diesen Jahresüberschuss gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Sparkassengesetzes NRW dem Träger zuzuführen. Nach Abzug der Kapitalertragsteuer von 15 Prozent sowie des Solidaritätszuschlags von 5,5 Prozent auf die Steuer ergibt sich ein haushaltswirksamer Nettobetrag von 174.862,87 Euro. Dieser Betrag liegt über dem im Haushalt der Stadt Gladbeck für das Jahr 2024 veranschlagten Ertragsanteils von 147.250,00 Euro.
Zudem wird die Entlastung der Organe der Stadtsparkasse beantragt. Im Rahmen der jährlichen Überprüfung des Corporate Governance Kodex für Sparkassen in Nordrhein-Westfalen wurden laut Bericht des Verwaltungsrates keine grundlegenden Abweichungen oder Verstöße festgestellt.
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- 7Brandschutzbedarfsplan der Stadt Gladbeck 2025Zur Vorlage · 25/0264 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Gladbeck berät über den neuen Brandschutzbedarfsplan 2025, der die gesetzlich vorgeschriebene Fortschreibung des Plans aus dem Jahr 2019 darstellt. Das Dokument legt die Anforderungen an die Feuerwehr fest und bestätigt bestehende Schutzziele für kritische Wohnungsbrände. Ziel ist es, dass bei Bedarf zehn Einsatzkräfte innerhalb von acht Minuten und insgesamt 16 Einsatzkräfte innerhalb von dreizehn Minuten am Einsatzort eintreffen, mit einem angestrebten Zielerreichungsgrad von 90 Prozent.
Die Vorlage hält fest, dass viele Maßnahmen des vorangegangenen Plans, wie die Personalentwicklung und Fahrzeugoptimierungen, bereits umgesetzt wurden. Der neue Plan identifiziert jedoch weiteren Handlungsbedarf. Zu den kurzfristigen Maßnahmen gehören die Erstellung von Kinderschutzkonzepten für die Jugendfeuerwehr sowie Investitionen in technische Ausrüstung, etwa die Vorhaltung eines Hilfeleistungslöschfahrzeugs für rund 850.000 Euro und die Aufstockung der Schutzkleidung. Mittelfristig sind bauliche Erweiterungen in den Gerätehäusern Brauck und Rentfort-Nord sowie ein Neubau einer Feuer- und Rettungswache geplant. Langfristig soll zudem die Einsatzplanung für den BAB-52-Tunnelausbau berücksichtigt werden.
Der Entwurf wurde der Freiwilligen Feuerwehr durch Holger Mehl und Marie-Antoinette Breil vorgestellt. Die finanziellen Mittel für die kurzfristigen Maßnahmen sollen im Haushalt 2026 beantragt werden.
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- 8Wahl einer/eines Beigeordneten/Kämmer:inZur Vorlage · 25/0250 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Gladbeck bereitet die Neubesetzung der Position einer Beigeordneten bzw. Stadtkämmerin vor. Hintergrund ist das Ausscheiden der derzeitigen Amtsinhaberin aus dem Dienst zum 30. Juni 2025. Im Rahmen eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens sind insgesamt zehn Bewerbungen für die vakante Stelle eingegangen. Am 16. Juni 2025 fand ein Termin zur Vorstellung der Bewerberinnen und Bewerber statt, zu dem alle Mitglieder des Rates eingeladen waren.
Die Entscheidung über die Wahl obliegt dem Rat. Die Amtszeit der neu zu wählenden Beigeordneten ist gemäß den geltenden Vorschriften auf acht Jahre festgesetzt. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht die Wahl einer Person in die Besoldungsgruppe B 2 vor, für die eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von derzeit 464,33 Euro brutto vorgesehen ist. Die Vorlage wird im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zur Vorberatung behandelt, bevor sie in der Sitzung des Rates zur Entscheidung ansteht.
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- 9Beitritt der Stadt Gladbeck zur regio iT Beteiligungsgenossenschaft eG (regio iT eG)Zur Vorlage · 25/0247 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Gladbeck plant den Beitritt zur regio iT Beteiligungsgenossenschaft eG, um die digitale Transformation der Verwaltung zu unterstützen. Mit der Mitgliedschaft in diesem IT-Dienstleister möchte die Stadt auf Kompetenzen im Bereich E-Government, Netzwerkbetreuung und Softwareentwicklung zurückgreifen. Dies umfasst auch den Einsatz von Smart-City-Lösungen wie Sensoren oder digitalen Stelen zur Vernetzung des Stadtgebietes.
Durch die Beteiligung sollen Leistungen abgedeckt werden können, die über das Angebot des kommunalen IT-Dienstleisters GKD Recklinghausen hinausgehen. Die Umsetzung der Leistungen ist im Rahmen einer Inhouse-Vergabe vorgesehen. Zudem wird die interkommunale Zusammenarbeit und der Austausch von Best Practices mit anderen Mitgliedskommunen angestrebt.
Finanziell umfasst der Beitritt den Erwerb von insgesamt 40 Geschäftsanteilen für einen Betrag von 40.000 Euro sowie ein einmaliges Eintrittsgeld in Höhe von 4.000 Euro. Eine Verpflichtung zu weiteren Nachschüssen besteht nicht. Die Mitgliedschaft ist auf eine Mindestdauer von drei Geschäftsjahren festgesetzt, wobei eine Kündigung zum Ende eines Geschäftsjahres mit einer Frist von 12 Monaten möglich ist. Als Vertreter der Stadt Gladbeck für die Generalversammlung der Genossenschaft wird Christopher Schöps vorgeschlagen.
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- 10Größenabhängige Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2024Zur Vorlage · 25/0227 · Beschlussvorlage
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Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss befasst sich mit der Beschlussvorlage 25/0227 zur Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2024. Grundlage hierfür ist § 116a der Gemeindeordnung NRW, der eine Befreiung unter Einhaltung bestimmter Größenkriterien ermöglicht. Zu diesen Kriterien zählen unter anderem eine Bilanzsumme von maximal 1,5 Milliarden Euro sowie die Bedingung, dass die Erträge und Bilanzsummen der vollkonsolidierungspflichtigen Beteiligungen jeweils weniger als die Hälfte der entsprechenden Werte der Gemeinde ausmachen.
Die Stadt Gladbeck erfüllt nach aktuellem Stand alle drei genannten Voraussetzungen. Da die vollständigen Daten für das Jahr 2024 zum Zeitpunkt der Erstellung noch nicht final vorliegen, erfolgt die Berechnung auf Basis der Jahre 2022 und 2023. Die Schwellenwerte werden dabei deutlich unterschritten. Im Falle einer Befreiung wird anstelle eines Gesamtabschlusses ein Beteiligungsbericht erstellt. Dieser Bericht umfasst alle verselbstständigten Aufgabenbereiche der Stadt, bietet somit umfassendere Informationen über die Beteiligungen und ist mit einem geringeren Verwaltungsaufwand verbunden. Der Rat soll das Vorliegen der Voraussetzungen für das Haushaltsjahr 2024 feststellen.
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- 11Beteiligungsbericht 2023Zur Vorlage · 25/0235 · Beschlussvorlage
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Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss der Stadt Gladbeck befasst sich mit der Beschlussvorlage 25/0235 zum Beteiligungsbericht 2023. Dieser Bericht dient dazu, über die wirtschaftliche sowie nichtwirtschaftliche Tätigkeit der verselbstständigten Aufgabenbereiche der Stadt Gladbeck in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form zu informieren. Die Notwendigkeit zur Erstellung des Berichts ergibt sich aus einem Ratsbeschluss vom 8. Mai 2024, mit dem die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2023 festgelegt wurden.
Der vorliegende Bericht wurde zum vierten Mal in Folge nach dem Muster des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW erstellt und basiert auf dem Datenstand vom 31. Dezember 2023. Nach der Beschlussfassung durch den Rat wird der Bericht auf der Internetseite der Stadt Gladbeck veröffentlicht. Zur Reduzierung von Material- und Druckkosten ist die aktuelle Fassung des Berichts derzeit nur als Anlage im Ratsinformationssystem einsehbar. Die Erarbeitung des Beteiligungsberichts für das Jahr 2024 wird zeitnah begonnen, sobald alle notwendigen Jahresabschlussdaten der beteiligten Unternehmen vorliegen. Für die vorliegende Vorlage sind keine finanziellen Auswirkungen zu verzeichnen.
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- 12Beteiligung an der WiN Emscher-Lippe Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbH hier: Änderung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 25/0234 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Gladbeck plant die Änderung des Gesellschaftsvertrages der WiN Emscher-Lippe Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbH. Grund für die Anpassung ist eine veränderte Rechtslage durch das 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz NRW, welches die Vorschriften für die Erstellung von Jahresabschlüssen in kommunalen Unternehmen modifiziert hat.
Bisher waren Kapitalgesellschaften in kommunaler Hand dazu verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse nach den strengen Vorgaben für große Kapitalgesellschaften zu erstellen. Da die WiN Emscher-Lippe GmbH jedoch eine kleine Kapitalgesellschaft ist, soll der Vertrag so angepasst werden, dass die Gesellschaft von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung gemäß der EU-Richtlinie (CSRD) befreit wird. Die Erstellung eines Anhangs sowie eines Lageberichts soll weiterhin auf freiwilliger Basis erfolgen.
Neben dieser Anpassung umfasst die Vorlage redaktionelle Änderungen sowie die Möglichkeit, Gesellschafterversammlungen digital oder hybrid durchzuführen. Zudem wird eine Regelung zur Anpassung kommunaler Jahresfehlbeträge an die Teuerungsrate aufgenommen. Der Vertreter der Stadt Gladbeck soll in der nächsten Gesellschafterversammlung am 27. Juni 2025 dem geänderten Vertragsentwurf zustimmen. Finanzielle Auswirkungen werden durch die Änderung nicht erwartet.
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- 13Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen für das Haushaltsjahr 2025Zur Vorlage · 25/0252 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 25/0252 regelt die Bereitstellung von über- und außerplanmäßigen Mitteln für das Haushaltsjahr 2025 in Gladbeck. Laut den Unterlagen des Amtes für Finanzen und Beteiligungen belaufen sich die entsprechenden Aufwendungen im Ergebnisplan auf insgesamt 185.000 Euro.
Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss ist für die Vorlage federführend, wobei Stadtkämmerin Ehrbar-Wulfen als Berichterstatterin vorgesehen ist. Nach einer Vorberatung im Ausschuss am 23. Juni 2025 soll der Rat in seiner Sitzung am 26. Juni 2025 über den Beschlussentwurf entscheiden. Dieser sieht die Zustimmung zur Leistung der genannten Mittelbereitstellungen gemäß § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen vor. Klimarelevante Auswirkungen werden in dem Dokument nicht ausgewiesen.
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- 14Änderung des Gesellschaftsvertrages der Emscher Lippe Energie GmbH hier: Erweiterung der Kontrollrechte der Gesellschafter der Emscher Lippe Energie GmbH auf bestimmte zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte der Tochtergesellschaft ELE Verteilnetzt GmbH (EVNG)Zur Vorlage · 25/0228 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 25/0228 sieht eine Änderung des Gesellschaftsvertrages der Emscher Lippe Energie GmbH (ELE) vor. Ziel der Vorlage ist die Erweiterung der Kontrollrechte der Gesellschafter gegenüber bestimmten Rechtsgeschäften der Tochtergesellschaft ELE Verteilnetz GmbH (EVNG).
Derzeit befinden sich die Strom- und Gasnetze sowie die Anlagen des Messstellenbetriebs in Gladbeck und Bottrop im Eigentum der ELE. Diese Vermögensgegenstände sind zur Umsetzung der regulatorischen Entflechtung, dem sogenannten Unbundling, an die EVNG verpachtet. Im laufenden Jahr 2025 soll das Eigentum an diesen Anlagen auf die EVNG übertragen werden, um regulatorische Nachteile im Rahmen der Vorgaben der Bundesnetzagentur und der Landesregulierungsbehörde NRW zu vermeiden. Die Übertragung ist als steuerneutrale Ausgliederung geplant.
Um die bisherigen Kontrollmöglichkeiten der Gesellschafter auch nach der Eigentumsübertragung zu gewährleisten, soll der Gesellschaftsvertrag der ELE um einen neuen Absatz in § 13 ergänzt werden. Demnach muss die Geschäftsführung der ELE bei der Stimmrechtsausübung in der Gesellschafterversammlung der EVNG – insbesondere bei Maßnahmen, welche die genannten Vermögensgegenstände betreffen – die vorherige Zustimmung der Gesellschafterversammlung der ELE einholen. Für das Vorhaben sind keine finanziellen Auswirkungen zu erwarten.
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- 15Finanzielle Lage der Stadt Gladbeck zum 31. März 2025Zur Vorlage · 25/0253 · Beschlussvorlage
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In der Beschlussvorlage 25/0253 wird die finanzielle Lage der Stadt Gladbeck zum Stichtag 31. März 2025 dargelegt. Der Bericht umfasst eine Ergebnisprognose für das Ende des Haushaltsjahres 2025 sowie eine Auflistung der wesentlichen Abweichungen. Ergänzend dazu ist ein Bericht zum Zins- und Schuldenmanagement mit Stand vom 31. Dezember 2024 Bestandteil der Unterlagen.
Die Vorlage wird im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss vorberaten, wobei die Stadtkämmerin Ehrbar-Wulfen als Berichterstatterin fungiert. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat den Bericht zur finanziellen Lage sowie den Bericht zum Zins- und Schuldenmanagement offiziell zur Kenntnis nimmt. Die Entscheidung über diesen Entwurf ist für die Sitzung des Rates am 26. Juni 2025 vorgesehen.
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- 16Erlass einer Verordnung nach § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) - Sonntagsöffnung für September 2025 anlässlich des AppeltatenfestesZur Vorlage · 25/0251 · Beschlussvorlage
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Die Werbegemeinschaft Gladbeck e. V. hat für den 7. September 2025 einen verkaufsoffenen Sonntag im Rahmen des Appeltatenfestes beantragt. Die geplante Öffnung soll in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr stattfinden. Grundlage für diesen Antrag ist die Ermächtigung nach dem Ladenöffnungsgesetz NRW, Sonntagsöffnungen bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses anzuordnen.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens äußerten die Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen sowie der Handelsverband NRW Unterstützung für die Öffnung. Die Handwerkskammer Münster erhob keine Einwände, und die evangelische sowie die katholische Kirche widersprachen der Maßnahme nicht ausdrücklich. Die Gewerkschaft ver.di lehnte die geplante Öffnung hingegen ab und verwies auf die geltende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.
Die Verwaltung schlägt vor, die entsprechende Verordnung zu beschließen. Als Begründung wird angeführt, dass das Appeltatenfest als örtliche Veranstaltung ein öffentliches Interesse begründet. Die geplante Öffnung beschränkt sich auf räumlich begrenzte Bereiche in der Innenstadt, die in unmittelbarer Nähe zum Veranstaltungsgeschehen liegen. Durch die zeitliche Überschneidung mit dem Festprogramm sollen die rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Es sind keine finanziellen Auswirkungen oder wesentliche klimarelevante Folgen durch diesen Beschluss zu erwarten.
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Die Stadt Gladbeck strebt die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung an, um die Teilnahme am Modell „Deutschlandticket Schule“ für das Schuljahr 2025/26 sicherzustellen. Grundlage hierfür ist ein Erlass des Ministeriums für Umwelt, Natur und Verkehr, der es Schulträgern ermöglicht, berechtigten Schülerinnen und Schülern dieses Angebot zu machen.
Die Stadt hat bereits für die vorangegangenen Schuljahre entsprechende Vereinbarungen mit dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und der Vestischen abgeschlossen. Für das kommende Schuljahr 2025/26 wird die Fortführung des Modells durch den VRR bestätigt, sofern das Deutschlandticket über das Jahr 2025 hinaus bestehen bleibt. Die Eigenanteile bleiben in gleicher Höhe bestehen; selbstzahlende Schülerinnen und Schüler können weiterhin ein vergünstigtes Ticket erwerben.
Die Notwendigkeit einer Dringlichkeitsentscheidung ergibt sich aus der Frist für die Unterzeichnung der Ergänzungsvereinbarung, die am 29. Mai 2025 abläuft. Da die nächsten regulären Sitzungen des Schulausschusses und des Rates erst im Juni 2025 stattfinden, wurde bereits am 7. Mai 2025 eine Entscheidung durch die Bürgermeisterin und ein Ratsmitglied getroffen, welche nun förmlich zu bestätigen ist. Für die Stadt Gladbeck entstehen bei einer Teilnahme im Schuljahr 2025/26 keine zusätzlichen Kosten.
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- 18Familienfreundliche Kommune Gladbeck hier: Aussetzung der jährlichen Erhöhung der Elternbeiträge für Plätze in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und im Offenen Ganztag an Grundschulen für die Jahre 2025/26 und 2026/27Zur Vorlage · 25/0195 · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung von Gladbeck hat eine Beschlussvorlage zur Aussetzung der jährlichen Erhöhung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und den Offenen Ganztag (OGS) an Grundschulen vorgelegt. Die Aussetzung ist für die Jahre 2025/26 und 2026/27 vorgesehen.
Grundlage der bisherigen Beitragsanpassungen war die Orientierung an der Kostenentwicklung der Kindpauschalen gemäß § 37 KiBiZ, was zuletzt zu einer Erhöhung um 9,65 % für das Kindergartenjahr 2024/25 führte. Durch die Einführung von Einkommensgrenzen sind derzeit ein Großteil der Eltern – etwa 78 % in Kitas und 62 % im OGS-Bereich – von den Beiträgen befreit. Die Vorlage adressiert die Kostenentwicklung für die verbleibende Gruppe der beitragszahlenden Eltern.
Die Aussetzung der Anpassungen soll bis zu einer Neuregelung der Finanzierung der Betreuungsangebote durch das Land NRW erfolgen. Damit soll eine weitere Differenzierung innerhalb der Beitragszahler vermieden werden. Für den städtischen Haushalt sind zum jetzigen Zeitpunkt keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen verzeichnet. Die Auswirkungen auf die Haushaltsjahre 2026 und 2027 sollen im Rahmen der anstehenden Haushaltsaufstellung geprüft werden.
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- 19Satzung über die Förderung und den Schutz von Kindern in KindertagespflegeZur Vorlage · 25/0179 · Beschlussvorlage
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Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit einem Entwurf für eine neue Satzung über die Förderung und den Schutz von Kindern in der Kindertagespflege. Die vorliegende Beschlussvorlage soll die bisherige Richtlinie zur Gewährung von Geldleistungen ersetzen, welche zum 31. Juli 2025 ausläuft. Ziel der Neuregelung ist es, die Qualität und Attraktivität der Kindertagespflege zu steigern sowie die Rechtsklarheit für alle Beteiligten zu erhöhen. Die Satzung umfasst Regelungen zur Erteilung von Erlaubnissen, zur Qualifizierung sowie zur Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen den Fachbehörden, den Kindertagespflegepersonen und den Eltern.
Die finanziellen Auswirkungen der Satzung belaufen sich im Zeitraum von 2025 bis 2028 auf geschätzte Gesamtkosten von rund 386.477 Euro. Zu den geplanten Maßnahmen gehören die Erhöhung der Sachleistungen pro Kind und Stunde von 1,50 Euro auf 1,70 Euro sowie die Anpassung des Verpflegungsgeldes auf 2,55 Euro. Weitere Kostenpunkte umfassen Mietzuschüsse für Großtagespflegestellen ohne Trägerschaft, die Finanzierung von Vertretungsmodellen und Freihaltepauschalen sowie Investitionskosten nach zehn Jahren. Ein Teil dieser Mehrausgaben ergibt sich aus der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben zur Sicherung von Landeszuschüssen. Der Entwurf wurde in Abstimmung mit Fachberaterinnen und Kindertagespflegepersonen entwickelt.
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- 20Modifizierung der am 15.09.2022 in Kraft getretenen Richtlinien zur Vergabe von Mitteln zur Förderung der Migrations- und Integrationsarbeit durch den IntegrationsratZur Vorlage · 25/0224 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Gladbeck berät über die Beschlussvorlage 25/224 zur Änderung der Richtlinien für die Vergabe von Mitteln zur Förderung der Migrations- und Integrationsarbeit durch den Integrationsrat. Die Vorlage sieht Anpassungen in zwei Regelbereichen vor.
Im Bereich der Ziffer 2.2 soll die Förderfähigkeit von Projekten in Kitas und Schulen erweitert werden. Bisher ist eine Mittelvergabe nur für Veranstaltungen möglich, die öffentlich zugänglich sind oder von öffentlicher Bedeutung sind. Die Änderung ermöglicht die Unterstützung von Maßnahmen, deren Teilnehmerkreis aus organisatorischen oder pädagogischen Gründen auf die Kinder bzw. Jugendlichen der jeweiligen Einrichtung beschränkt bleibt.
Die zweite Änderung betrifft Ziffer 2.5.4 und regelt die Bezuschussung von Personalkosten durch Pauschalen. Zur Sicherstellung von Transparenz und Wirtschaftlichkeit werden für qualifiziertes Personal 35 Euro pro Stunde und für unqualifiziertes Personal 25 Euro pro Stunde vorgesehen.
Die Änderungen der seit September 2022 geltenden Richtlinien haben laut dem Entwurf des Amtes für Migration und Zusammenleben keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt. Die Vorlage liegt zur Entscheidung im Rat vor.
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- 21Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Gelsenkirchen und der Stadt Gladbeck in den Ortsteilen Gelsenkirchen-Beckhausen und Gladbeck-Rosenhügel im Bereich "Südlich Albert-Schweitzer-Straße/nördlich Straße Kleiner Kamp"Zur Vorlage · 25/0221 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Gladbeck berät über einen Gebietsänderungsvertrag mit der Stadt Gelsenkirchen, der eine Änderung der Gemeindegrenze in den Ortsteilen Beckhausen und Rosenhügel vorsieht. Die Vorlage basiert auf einer Verpflichtung aus einem Gebietsänderungsvertrag von 1998, der bereits eine Übertragung von Flächen von Gelsenkirchen nach Gladbeck im Jahr 1999 regelte.
Im Rahmen des geplanten Verfahrens soll eine Fläche von circa 1.548 m² aus dem Gemeindegebiet Gladbecks in das Gebiet Gelsenkirchens übertragen werden. Ziel ist es, die Erschließung eines letzten Bauabschnitts im Bereich der Albert-Schweitzer-Straße in Gelsenkirchen vorzubereiten. Die Maßnahme soll die bauliche Umsetzung ermöglichen, die bislang aufgrund der Grenzziehung und fehlender Erschließung auf Gladbecker Seite nicht realisiert werden konnte.
Für die Gebietsänderung sind keine Ausgleichsleistungen vorgesehen, und die Verkehrswerte der betroffenen Grundstücke bleiben unberücksichtigt. Die Stadtverwaltung strebt eine Rechtskraft der Änderung zum 1. Januar 2027 an. Nach der Abstimmung zwischen den beteiligten Verwaltungen und der Anhörung von Grundstückseigentümern sowie öffentlichen Meinungsträgern wird der Entwurf des Vertrages dem Rat der Stadt Gladbeck und dem Rat der Stadt Gelsenkirchen zur Entscheidung vorgelegt. Die Bestätigung der Gebietsänderung erfolgt durch die Bezirksregierung Münster.
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- 22Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 23Mitteilungen der Bürgermeisterin
- 24Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 25Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 26Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Rates am 10.04.2025nicht öffentlich
- 27Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 28Mitteilungen der Bürgermeisterinnicht öffentlich