Vorlage des Jahresabschlusses 2024 und Lageberichtes der Stadtsparkasse Gladbeck, Verwendung des Jahresüberschusses gem. § 25 Sparkassenge- setz NW und Entlastung der Organe
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck wird über den Jahresabschluss 2024 sowie den Lagebericht der Stadtsparkasse Gladbeck beraten. Der von der Prüfstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe geprüfte Abschluss weist zum 31. Dezember 2024 eine Bilanzsumme von 956.420.717,39 Euro aus. Für das Geschäftsjahr 2024 wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 207.737,29 Euro ermittelt.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, diesen Jahresüberschuss gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Sparkassengesetzes NRW dem Träger zuzuführen. Nach Abzug der Kapitalertragsteuer von 15 Prozent sowie des Solidaritätszuschlags von 5,5 Prozent auf die Steuer ergibt sich ein haushaltswirksamer Nettobetrag von 174.862,87 Euro. Dieser Betrag liegt über dem im Haushalt der Stadt Gladbeck für das Jahr 2024 veranschlagten Ertragsanteils von 147.250,00 Euro.
Zudem wird die Entlastung der Organe der Stadtsparkasse beantragt. Im Rahmen der jährlichen Überprüfung des Corporate Governance Kodex für Sparkassen in Nordrhein-Westfalen wurden laut Bericht des Verwaltungsrates keine grundlegenden Abweichungen oder Verstöße festgestellt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 143 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 251606100261
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20250616103417-0