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Beschlussvorlage

Brandschutzbedarfsplan der Stadt Gladbeck 2025

25/0264 17.06.2025 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Gladbeck berät über den neuen Brandschutzbedarfsplan 2025, der die gesetzlich vorgeschriebene Fortschreibung des Plans aus dem Jahr 2019 darstellt. Das Dokument legt die Anforderungen an die Feuerwehr fest und bestätigt bestehende Schutzziele für kritische Wohnungsbrände. Ziel ist es, dass bei Bedarf zehn Einsatzkräfte innerhalb von acht Minuten und insgesamt 16 Einsatzkräfte innerhalb von dreizehn Minuten am Einsatzort eintreffen, mit einem angestrebten Zielerreichungsgrad von 90 Prozent.

Die Vorlage hält fest, dass viele Maßnahmen des vorangegangenen Plans, wie die Personalentwicklung und Fahrzeugoptimierungen, bereits umgesetzt wurden. Der neue Plan identifiziert jedoch weiteren Handlungsbedarf. Zu den kurzfristigen Maßnahmen gehören die Erstellung von Kinderschutzkonzepten für die Jugendfeuerwehr sowie Investitionen in technische Ausrüstung, etwa die Vorhaltung eines Hilfeleistungslöschfahrzeugs für rund 850.000 Euro und die Aufstockung der Schutzkleidung. Mittelfristig sind bauliche Erweiterungen in den Gerätehäusern Brauck und Rentfort-Nord sowie ein Neubau einer Feuer- und Rettungswache geplant. Langfristig soll zudem die Einsatzplanung für den BAB-52-Tunnelausbau berücksichtigt werden.

Der Entwurf wurde der Freiwilligen Feuerwehr durch Holger Mehl und Marie-Antoinette Breil vorgestellt. Die finanziellen Mittel für die kurzfristigen Maßnahmen sollen im Haushalt 2026 beantragt werden.

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