Modifizierung der am 15.09.2022 in Kraft getretenen Richtlinien zur Vergabe von Mitteln zur Förderung der Migrations- und Integrationsarbeit durch den Integrationsrat
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck berät über die Beschlussvorlage 25/224 zur Änderung der Richtlinien für die Vergabe von Mitteln zur Förderung der Migrations- und Integrationsarbeit durch den Integrationsrat. Die Vorlage sieht Anpassungen in zwei Regelbereichen vor.
Im Bereich der Ziffer 2.2 soll die Förderfähigkeit von Projekten in Kitas und Schulen erweitert werden. Bisher ist eine Mittelvergabe nur für Veranstaltungen möglich, die öffentlich zugänglich sind oder von öffentlicher Bedeutung sind. Die Änderung ermöglicht die Unterstützung von Maßnahmen, deren Teilnehmerkreis aus organisatorischen oder pädagogischen Gründen auf die Kinder bzw. Jugendlichen der jeweiligen Einrichtung beschränkt bleibt.
Die zweite Änderung betrifft Ziffer 2.5.4 und regelt die Bezuschussung von Personalkosten durch Pauschalen. Zur Sicherstellung von Transparenz und Wirtschaftlichkeit werden für qualifiziertes Personal 35 Euro pro Stunde und für unqualifiziertes Personal 25 Euro pro Stunde vorgesehen.
Die Änderungen der seit September 2022 geltenden Richtlinien haben laut dem Entwurf des Amtes für Migration und Zusammenleben keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt. Die Vorlage liegt zur Entscheidung im Rat vor.
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