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Beschlussvorlage

Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Gelsenkirchen und der Stadt Gladbeck in den Ortsteilen Gelsenkirchen-Beckhausen und Gladbeck-Rosenhügel im Bereich "Südlich Albert-Schweitzer-Straße/nördlich Straße Kleiner Kamp"

25/0221 15.05.2025 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Gladbeck berät über einen Gebietsänderungsvertrag mit der Stadt Gelsenkirchen, der eine Änderung der Gemeindegrenze in den Ortsteilen Beckhausen und Rosenhügel vorsieht. Die Vorlage basiert auf einer Verpflichtung aus einem Gebietsänderungsvertrag von 1998, der bereits eine Übertragung von Flächen von Gelsenkirchen nach Gladbeck im Jahr 1999 regelte.

Im Rahmen des geplanten Verfahrens soll eine Fläche von circa 1.548 m² aus dem Gemeindegebiet Gladbecks in das Gebiet Gelsenkirchens übertragen werden. Ziel ist es, die Erschließung eines letzten Bauabschnitts im Bereich der Albert-Schweitzer-Straße in Gelsenkirchen vorzubereiten. Die Maßnahme soll die bauliche Umsetzung ermöglichen, die bislang aufgrund der Grenzziehung und fehlender Erschließung auf Gladbecker Seite nicht realisiert werden konnte.

Für die Gebietsänderung sind keine Ausgleichsleistungen vorgesehen, und die Verkehrswerte der betroffenen Grundstücke bleiben unberücksichtigt. Die Stadtverwaltung strebt eine Rechtskraft der Änderung zum 1. Januar 2027 an. Nach der Abstimmung zwischen den beteiligten Verwaltungen und der Anhörung von Grundstückseigentümern sowie öffentlichen Meinungsträgern wird der Entwurf des Vertrages dem Rat der Stadt Gladbeck und dem Rat der Stadt Gelsenkirchen zur Entscheidung vorgelegt. Die Bestätigung der Gebietsänderung erfolgt durch die Bezirksregierung Münster.

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