Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses am 04.10.2021
- 5Richtlinien für die Ehrung von Persönlichkeiten, die sich um das Wohl der Stadt Gladbeck besonders verdient gemacht habenZur Vorlage · 21/0501 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck plant eine Neufassung der Richtlinien für die Ehrung von Persönlichkeiten, die sich um das Wohl der Stadt verdient gemacht haben. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Anpassung der seit 2005 geltenden Regelungen zur Verleihung der Ehrenplakette vor.
Die Änderungen betreffen insbesondere die Voraussetzungen für eine Auszeichnung. Nach dem neuen Entwurf können künftig auch außerordentliche berufliche Verdienste sowie ehrenamtliche Leistungen, die sich auf lediglich einen Verein oder Verband beziehen, durch die Ehrenplakette gewürdigt werden. Zudem wird eine neue Bestimmung aufgenommen, wonach vorrangig spezifische Ehrungsmöglichkeiten im Bereich des Sports oder innerhalb von Vereinen und Verbänden auszuschöpfen sind. Die städtische Auszeichnung soll bei herausragenden Leistungen zusätzlich erfolgen.
Die Vorlage wurde durch das Büro der Bürgermeisterin erstellt und dient als Grundlage für die Beratung im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss sowie im Rat. Mit der Neuregelung sind keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Folgen verbunden. Der Beschlussentwurf sieht die Annahme der neuen Richtlinien vor.
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- 6Änderung der Satzung der Feuerschadengemeinschaft kreisfreier Städte Rheinlands und WestfalensZur Vorlage · 21/0510 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck wird über eine Änderung der Satzung der Feuerschadengemeinschaft kreisfreier Städte Rheinlands und Westfalens beraten. Die Stadt ist Mitglied dieser Gemeinschaft, die zur gemeinschaftlichen Absicherung von Feuerrisiken für ihre Mitglieder dient.
Die Anpassung der Satzung ist zum einen notwendig, da die bisherigen Versicherungsträger Provinzial Rheinland Versicherung AG und Westfälische Provinzial Versicherung AG im Rahmen einer Fusion zur Provinzial Versicherung AG zusammengeschlossen wurden. Dies erfordert eine Neuregelung der Geschäftsführung in den Satzungsbestimmungen. Zum anderen sollen die Änderungen Modernisierungen beinhalten. Dabei soll der bisherige Beirat abgeschafft und dessen Rechte auf die Mitgliederversammlung übertragen werden. Zudem sollen die Weisungsrechte der Mitgliederversammlung gegenüber der Geschäftsführung gestärkt sowie die Durchführung digitaler Mitgliederversammlungen ermöglicht werden. Eine weitere Neuerung zielt darauf ab, die Fortexistenz der Gemeinschaft auch bei einer Kündigung der Geschäftsführung sicherzustellen, um die Aufnahme neuer Mitglieder vergaberechtskonform zu ermöglichen.
Der Beschlussentwurf sieht vor, der vorgeschlagenen Satzungsänderung zuzustimmen und die Vertreterin der Stadt Gladbeck in der Mitgliederversammlung zu ermächtigen, der Änderung zuzustimmen. Es sind keine finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen durch diese Entscheidung zu erwarten.
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- 7.1Änderung von AusschussbesetzungenZur Vorlage · 21/0449 · Beschlussvorlage
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Die Vorlage 21/0449 des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses behandelt die Neubesetzung des Rechnungsprüfungsausschusses nach dem Ausscheiden einer sachkundigen Bürgerin aus ihrem Mandat als ordentliches Mitglied. Auf Vorschlag der SPD-Ratsfraktion soll eine personelle Änderung vorgenommen werden, die sich auf die Zusammensetzung des Gremiums auswirkt.
Gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wird vorgeschlagen, einen Ratsherrn zum ordentlichen Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses zu wählen. Ein weiterer Ratsherr soll als stellvertretendes Mitglied nachrücken, um die durch den Aufstieg des ordentlichen Mitglieds entstandene Vakanン in der Stellvertretung zu besetzen. Durch diese Neubesetzung verändert sich die Struktur des Ausschusses: Die Anzahl der ordentlichen Mitglieder aus dem Rat erhöht sich von zwölf auf dreizehn, während die Zahl der sachkundigen Bürger in dieser Gruppe von drei auf zwei reduziert wird. Die Anzahl der stellvertretenden Mitglieder bleibt mit zehn Ratsmitgliedern und fünf sachkundigen Bürgern unverändert.
Der Beschlussentwurf empfiehlt dem zuständigen Ausschuss, diese personellen Änderungen zu verabschieden. Es sind keine finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen durch diesen Vorgang zu erwarten.
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- 7.2Änderung von Ausschussbesetzungen - Ratsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen -Zur Vorlage · 21/0462 · Beschlussvorlage
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Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat eine Änderung der Ausschussbesetzung in Gladbeck beantragt. Grund für den Antrag sind die Mandatsniederlegungen einiger sachkundiger Bürger sowie eines Mitglieds im Ausschuss für Stadtplanung, Klima, Mobilität und Umwelt. Die vorliegende Beschlussvorlage 21/0462 sieht Neubesetzungen für verschiedene Gremien vor.
Im Jugendhilfeausschuss soll ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied eingesetzt werden, während ein sachkundiger Bürger die stellvertretende Vertretung übernehmen soll. Für den Ausschuss für Stadtplanung, Klima, Mobilität und Umwelt sowie den Wirtschaftsförderungs- und Bauausschuss sind personelle Änderungen bei den stellvertretenden Mitgliedern vorgesehen. Auch im Kulturausschuss sollen durch die Benennung neuer ordentlicher und stellvertretender Mitglieder Veränderungen vorgenommen werden, wobei sowohl Ratsmitglieder als auch sachkundige Bürger berücksichtigt werden.
Des Weiteren umfasst der Entwurf Neubesetzungen für den Wahlausschuss und den Wahlprüfungsausschuss durch Ratsmitglieder. Die vorgeschlagenen Anpassungen führen zu einer neuen Zusammensetzung der genannten Ausschüsse, während die Struktur des Ausschusses für Senioren, Soziales und Gesundheit unverändert bleibt. Aus den personellen Änderungen ergeben sich laut der Vorlage keine finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen für die Stadt.
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- 7.3Änderung einer Ausschussbesetzung - Jugendhilfeausschuss -Zur Vorlage · 21/0511 · Beschlussvorlage
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Im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss der Stadt Gladbeck wird über eine Änderung der Besetzung des Jugendhilfeausschusses beraten. Hintergrund ist das Ableben einer bisherigen Vertreterin des Sozialdienstes katholischer Frauen e. V., die als stellvertretendes Mitglied im Ausschuss tätig war.
Der Sozialdienst katholischer Frauen e. V. hat für die Nachfolge eine neue Person vorgeschlagen. Auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) ist es möglich, ein Ersatzmitglied für den verbleibenden Zeitraum der Wahlzeit zu wählen, sofern die vorschlagende Stelle einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet. Die vorgeschlagene Person erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen für das Amt.
Die Vorlage weist keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Folgen aus. Der zuständige Ausschuss empfiehlt, die vorgeschlagene Nachfolge als stellvertretendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss zu wählen.
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- 8Besetzung der gemeinsamen Wahlausschüsse mit den Städten Gelsenkirchen und Bottrop zur Landtagswahl am 15.05.2022Zur Vorlage · 21/0493 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 21/0493 regelt die Besetzung der gemeinsamen Wahlausschüsse für die Landtagswahl am 15. Mai 2022 mit den Städten Gelsenkirchen und Bottrop. Aufgrund einer Änderung des Landeswahlgesetzes wurde die Einteilung der Wahlkreise angepasst, sodass die Stadt Gladbeck nicht mehr gemeinsam mit Dorsten, sondern in zwei unterschiedlichen Wahlkreisen vertreten ist.
Im Wahlkreis 73 werden Teile von Gladbeck mit Bezirken aus Gelsenkirchen zusammengefasst, während im Wahlkreis 75 Teile der Gladbecker Stadtbezirke mit der Stadt Bottrop kombiniert werden. Die Kreiswahlleitung liegt jeweils bei den Städten Gelsenkirchen und Bottrop.
Nach einer Abstimmung zwischen den beteiligten Kommunen sieht die Vorlage vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck für beide Wahlkreise jeweils zwei Beisitzer sowie deren persönliche Stellvertretungen benennt. Die Verwaltung hat hierzu die betroffenen Parteien sowie den Ältestenrat informiert. Der Beschlussentwurf sieht vor, Vertreter der SPD und der CDU als Beisitzer und Stellvertreter für die jeweiligen Ausschüsse zu entsenden.
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- 9Entwässerungsgebührensätze 2022Zur Vorlage · 21/0417 · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung legt eine Vorlage zur Anpassung der Entwässerungsgebührensätze für das Jahr 2022 vor. Die Kosten für die Einrichtung „Stadtentwässerung“ steigen nach Kalkulation um 6,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf insgesamt 17,1 Millionen Euro. Wesentliche Gründe für diese Entwicklung sind gestiegene Umlagen an die Emschergenossenschaft sowie höhere kalkulatorische Kosten, die durch den Baupreisindex für Ortskanäle belegt werden.
Ab dem 1. Januar 2022 sollen die Gebührensätze angepasst werden, um das Kostendeckungsgebot zu erfüllen. Die Schmutzwassergebühr erhöht sich pro Kubikmeter Abwasser von bisher 2,75 Euro auf 2,84 Euro. Bei der Niederschlagswassergebühr ist eine Steigerung von 1,09 Euro auf 1,15 Euro pro Quadratmeter befestigter Fläche vorgesehen. Zudem wird der Tarif für die Klärschlammentsorgung privater Grundstücksentwässerungsanlagen von 88,74 Euro auf 92,28 Euro angehoben.
Für einen Beispielhaushalt mit vier Personen und den entsprechenden Verbrauchswerten bedeutet dies eine jährliche Mehrbelastung von 25,80 Euro, was einer Steigerung von 3,7 Prozent entspricht. Trotz der Anpassungen liegen die Abwassergebühren in Gladbeck weiterhin unter dem Landesdurchschnitt von Nordrhein-Westfalen. Die Vorlage sieht die Genehmigung der Gebührenberechnungen sowie den Beschluss der neuen Tarifsatzung vor.
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Hauptdokument|20211104114310-0|20211104114311-1|20211104114311-2|20211104114312-3|20211104114312-4|20211104114312-5|20211104114313-6
- 10Entwurf des Jahresabschlusses 2020Zur Vorlage · 21/0491 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2020 für die Stadt Gladbeck weist in der Ergebnisrechnung einen Überschuss von rund 0,4 Millionen Euro aus. Dieser Wert beinhaltet die Isolierung von Corona-bedingten Finanzschäden in Höhe von etwa 2,9 Millionen Euro, welche als außerordentlicher Ertrag verbucht wurden. Infolgedessen verringert sich die bilanzielle Überschuldung der Stadt auf 120,9 Millionen Euro.
Bei den Erträgen kam es zu Minderanteilen bei der Gewerbesteuer um 3,7 Millionen Euro sowie Abweichungen bei den Gemeindeanteilen an der Einkommen- und Umsatzsteuer um 1,8 Millionen Euro. Dem standen Mehrerträge gegenüber, darunter eine Sonderhilfe des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von 4,8 Millionen Euro sowie Zuweisungen zur Kompensation von Steuerausfällen in Höhe von 3,8 Millionen Euro. Zudem führten Entlastungen bei den SGB II-Leistungsbeteiligungen zu einem Ertrag von 2,4 Millionen Euro. Auf der Ausgabenseite stiegen die Personalaufwendungen um etwa 4,2 Millionen Euro, primär durch höhere Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen. Zudem verzeichnete die Stadt einen Mehraufwand bei den Transferleistungen für die Kindererziehung in Höhe von rund 4,1 Millionen Euro.
Die Aufstellung der Entwürfe verzögerte sich aufgrund einer EDV-Umstellung im Finanzwesen sowie personeller Engpässe in der Verwaltung. Die abschließende Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses wird sich über das Jahr 2021 hinaus erstrecken.
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- 11Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 4- gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2021Zur Vorlage · 21/0494 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 21/0494 des Amtes für kommunale Finanzen behandelt die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben sowie Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2021 gemäß § 83 GO NRW. Der Entwurf, der im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zur Vorberatung liegt, bezieht sich auf die Bereitstellung von Mitteln innerhalb des investiven Finanzplans.
Gemäß der vorliegenden Zusammenstellung belaufen sich die außerplanmäßigen Auszahlungen im investiven Finanzplan (Liste 4b) auf einen Gesamtbetrag von 350.998 Euro. Die detaillierten Einzelheiten zu diesen Positionen sind in einer beigefügten Aufstellung enthalten. Laut der Vorlage stehen die erforderlichen Haushaltsmittel für diese Auszahlungen zur Verfügung. Klimarelevante Auswirkungen werden im Dokument nicht ausgewiesen.
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- 12Bericht zur finanziellen Lage der Stadt Gladbeck gem. § 2 Abs. 2 NKF-CIG zum Stichtag 30.09.2021Zur Vorlage · 21/0496 · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung hat einen Bericht zur finanziellen Lage der Stadt Gladbeck zum Stichtag 30. September 2021 vorgelegt. Die Erstellung dieses vierteljährlichen Berichts ist auf die Änderungen im kommunalen Haushaltsrecht im Rahmen der COVID-19-Pandemie zurückzuführen. Gemäß dem Gesetz zur Isolierung der aus der Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit (NKF-CIG) ist für die Jahre 2020 und 2021 ein zusätzlicher Bericht durch den Stadtkämmerer vorgesehen.
Der vorliegende Bericht umfasst eine unterjährige Ergebnisprognose für das Haushaltsjahr 2021 nach Ablauf der ersten drei Quartale. Zudem enthält das Dokument eine Auflistung der wesentlichen Abweichungen sowie eine Beschreibung der aktuellen Liquiditätssituation. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Bericht im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss sowie im Rat zur Kenntnis genommen wird.
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- 13Sachstandsbericht Corona-PandemieZur Vorlage · 21/0508 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 21/0508 befasst sich mit einem Sachstandsbericht zur aktuellen Situation der Corona-Pandemie. In der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses am 6. Dezember 2021 wurde dieser Bericht zur Information vorgelegt. Die Verwaltung gibt in der Vorlage Auskunft über den gegenwärtigen Stand der Pandemie-Lage.
Aus dem Dokument geht hervor, dass keine finanziellen Auswirkungen mit diesem Sachstandsbericht verbunden sind. Auch wesentliche klimarelevante Auswirkungen werden für diesen Vorgang nicht aufgeführt. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Bericht der Verwaltung im Ausschuss zur Kenntnis genommen wird. Die Vorlage dient somit der Information des Gremiums über den aktuellen Stand der Pandemie-Situation.
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- 14Vorstellung des DigitalisierungsbeauftragtenZur Vorlage · 21/0475 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 21/0475 für den Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss befasst sich mit der Vorstellung des neuen Digitalisierungsbeauftragten. Dem Dokument zufolge tritt die betreffende Person zum 1. Dezember 2021 ihren Dienst in der Stadtverwaltung an. Im Rahmen der Sitzung am 6. Dezember 2021 ist eine persönliche Vorstellung des Digitalisierungsbeauftragten vorgesehen.
Die Vorlage, welche aus dem Büro der Bürgermeisterin stammt, gibt an, dass durch diesen Vorgang keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt entstehen. Ebenso sind keine wesentliche klimarelevanten Auswirkungen zu verzeichnen. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht lediglich die Kenntnisnahme des Berichts durch das Gremium vor. Die Federführung für dieses Dokument liegt beim Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss.
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- 15Gladbecker Wochenmärkte - Strategische Neuausrichtung -Zur Vorlage · 21/0509 · Mitteilungsvorlage
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Die Wochenmärkte in Gladbeck, bestehend aus den Standorten Stadtmitte, Zweckel und Rosenhügel, sollen strategisch neu ausgerichtet werden. Laut der Mitteilungsvorlage 21/0509 ist ein Rückgang der Marktbelegung zu verzeichnen. Bei den Dauererlaubnissen sank die Anzahl der belegten Frontmeter von etwa 427 Metern im Jahr 2016 auf geschätzte 261 Meter im Jahr 2022. Dieser Trend wird durch das Ausscheiden von Händlern aus Alters- oder Krankheitsgründen sowie durch fehlenden Nachwuchs begründet, was die Kostenlast für die verbleibende Händlerschaft erhöht. Auch bei den Tageserlaubnissen ist ein Rückgang der belegten Frontmeter zu beobachten, was unter anderem auf Einschränkungen während der Corona-Pandemie zurückzuführen ist.
Auf Initiative der Bürgermeisterin wurde eine Projektgruppe zur Erarbeitung einer Neuausrichtung eingesetzt. Diese setzt sich aus Vertretern des Amtes für öffentliche Ordnung, des Büros der Bürgermeisterin, des Referats Kommunikation sowie des Amtes für Liegenschaften und Wirtschaftsförderung zusammen. Ziel ist es, die zukünftige Rolle der Märkte, Handlungsoptionen, Vermarktungsstrategien und mögliche Standorte zu untersuchen. In den Prozess sollen zudem die Händlerschaft sowie der Runde Tisch Zukunft der Innenstadt einbezogen werden. Die Ergebnisse sollen im ersten Halbjahr 2022 dem Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss vorgelegt werden. Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis; es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
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- 16(ohne Titel)
- 17(ohne Titel)
- 18Vorschlag gemäß § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse der CDU-Ratsfraktion - Födermittellotse -
- 19(ohne Titel)
- 20(ohne Titel)
- 21Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2022Zur Vorlage · 21/0497 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage Nummer 21/0497 behandelt die Prüfung von Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2022 in Gladbeck. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen haben Einwohnerinnen und Einwohner sowie Abgabepflichtige die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von mindestens vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen gegen den Haushaltsentwurf zu erheben.
Dem Dokument zufolge sind innerhalb der vorgesehenen Einwendungsfrist keine Einwendungen eingegangen. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2022 war mitsamt den entsprechenden Anlagen im Zeitraum vom 22. Oktober 2021 bis einschließlich 8. Dezember 2021 zur Einsichtnahme ausgelegt.
Die Vorlage, die im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zur Vorberatung sowie im Rat zur Entscheidung vorliegt, enthält keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen oder wesentlichen klimarelevanten Folgen. Der Beschlussentwurf wurde von der Bürgermeisterin vorgelegt.
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- 22Beratung der Haushaltssatzung 2022 einschließlich AnlagenZur Vorlage · 21/0498 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 21/049rag behandelt die Beratung der Haushaltssatzung für das Jahr 2022 sowie der dazugehörigen Anlagen. Der Entwurf, welcher vom Stadtkämmerer erstellt und von der Bürgermeisterin bestätigt wurde, umfasst neben der Haushaltssatzung den Haushaltsplan inklusive Ergebnis- und Finanzplan, die produktorientierten Teilpläne sowie das Haushaltssicherungskonzept und weitere nach der Kommunalhaushaltsverordnung vorgesehene Anlagen.
Der Entwurf war ab dem 22. Oktober 2021 im Amt für kommunale Finanzen öffentlich auszusehen und online abrufbar. Bisher sind keine Stellungnahmen eingegangen. Nach der Einbringung des Entwurfs werden erforderliche Änderungen der geplanten Haushaltsansätze in einem Änderungsverzeichnis dokumentiert. Dieses Verzeichnis, das auch die Haushaltsvorschläge der Fraktionen beinhaltet, wird derzeit bearbeitet und dem Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss sowie dem Rat zeitnah zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die Haushaltssatzung 2022 einschließlich des Haushaltsplans, der Anlagen und des Haushaltssicherungskonzepts unter Berücksichtigung der sich aus den Änderungsverzeichnissen und den Beratungen ergebenden Anpassungen beschließt.
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Hauptdokument|20211130164207-2|20211130164204-0|20211130164208-3|20211130164209-4|20211130164206-1
- 22.aBeratung der Haushaltssatzung 2022 einschließlich Anlagen hier: Vorlage des ÄnderungsverzeichnissesZur Vorlage · 21/0512 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat ein Änderungsverzeichnis zum Haushaltsplan 2022 vorgelegt, das die Entwicklungen seit der Aufstellung des ursprünglichen Entwurfs berücksichtigt. Ziel der Anpassungen ist es, den gesetzlich geforderten Haushaltsausgleich für den Finanzplanungszeitraum sicherzustellen und als ersten Schritt den Abbau der bilanziellen Überschuldung einzuleiten, da der Stärkungspakt ausläuft.
Zu den wesentlichen Änderungen im Ergebnisplan gehören Erträge aus dem Landesrecht zur Flüchtlingsaufnahme, die zu Haushaltsverbesserungen in den Jahren 2022 bis 2024 führen. Ein Teil dieser Mittel, etwa 400.000 Euro, wird zur Erhöhung der Transferleistungen für erzieherische Hilfen verwendet, um finanzielle Risiken abzufedern. Weitere Verbesserungen ergeben sich aus überarbeiteten Gebührenberechnungen im Bereich Stadtentwässerung und Märkte. Demgegenüber stehen Mehrbelastungen durch gestiegene Schülerfahrtkosten sowie die Anmietierung einer Sportarena infolge von Schäden an Schulgebäuden. Im Bereich der Digitalisierung werden Mittel für das IT-Leasing zugunsten investiver Ansätze umgeschichtet, unterstützt durch ein Förderprogramm des Landes.
Die Vorlage umfasst zudem verschiedene Änderungsvorschläge der Fraktionen zu den unterschiedlichen Haushaltsbereichen sowie zum Stellenplan. Die Entscheidung über die Haushaltssatzung 2022 erfolgt unter Berücksichtigung dieser Anpassungen und der Beratungen.
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- 23Stellenplan 2022Zur Vorlage · 21/0438 · Beschlussvorlage
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Der Entwurf des Stellenplans 2022 sieht eine Erhöhung der Gesamtzahl der Vollzeitäquivalente in der Verwaltung von 967,93 auf 1.008,64 vor. Dies entspricht einem Zuwachs von 40,71 Stellen. Die damit verbundenen strukturellen Mehrausgaben belaufen sich auf rund 1,53 Millionen Euro. Unter Berücksichtigung der teilweisen Refinanzierung, etwa durch das Jobcenter oder im Bereich der Kindertagesstätten, reduziert sich dieser Betrag auf etwa 1,47 Millionen Euro.
Die geplanten Stelleneinrichtungen umfassen verschiedene Fachbereiche. Im Büro der Bürgermeisterin soll eine Stelle für Verfassungsangelegenheiten verstetigt werden. Die Abteilungen für Personal und Organisation sowie die Buchhaltung im Amt für kommunale Finanzen sollen personell aufgestockt werden, um Aufgaben aus der Digitalisierung und dem Jahresabschluss zu bewältigen. Weitere Aufstockungen sind im Bereich der Gewerbesteuern, des Ordnungsamtes, der Schulbeschaffung, der Jugendkunstschule sowie bei den Wohngeldberechnungen vorgesehen. Teilweise erfolgt dies durch die Umwandlung von Teilzeit- oder Zeitarbeitsverhältnissen in Festanstellungen.
Gleichzeitig sieht der Plan Einsparungen von insgesamt 3,0 Vollzeitäquivalenten vor, die durch das Nicht-Nachbesetzen von Stellen bei Ausscheiden von Personal realisiert werden sollen. Dies betrifft unter anderem das Amt für kommunale Finanzen, das Amt für Integration und Sport sowie das Ingenieuramt.
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Hauptdokument|20211105121759-0|20211104114849-0|20211104114854-0
- 24Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 25Mitteilungen der Bürgermeisterin
- 26Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 27Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 28Niederschrift über die letzte nichtöffentliche Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses am 04.10.2021nicht öffentlich
- 29Bestellung eines Geschäftsführers für die Emscher Lippe Energie GmbHnicht öffentlich
- 30Ausnahme von der Wiederbesetzungssperrenicht öffentlich
- 31Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 32Mitteilungen der Bürgermeisterinnicht öffentlich