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Tagesordnung
- 1Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 2Genehmigung der Tagesordnung
- 3Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates am 26.11.2015
- 4.aLivestream/ Videoübertragung von RatssitzungenZur Vorlage · 16/0044 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 16/0044 befasst sich mit der möglichen Einführung einer Live-Übertragung oder einer zeitversetzten Videoaufzeichnung von Ratssitzungen in Gladbeck. Ziel der Maßnahme wäre es, die Transparenz der Ratsarbeit zu erhöhen und das Interesse an kommunalpolitischer Arbeit zu fördern.
Es werden drei verschiedene technische Umsetzungsvarianten untersucht. Modell 1 sieht die Beauftragung eines externen Dienstleisters vor, was jährliche Betriebskosten von 5.100 Euro sowie Kosten von etwa 850 Euro pro Sitzung zur Folge hätte. Hierbei stünden technische Geräte des Anbieters zur Verfügung und ein zeitversetzter Abruf wäre möglich. Modell 2 sieht die Durchführung durch eigene Kräfte der Stadt vor. Dies würde einmalige Investitionen von 1.000 Euro sowie jährliche Betriebskosten von 1.300 Euro plus Personalkosten erfordern, bietet jedoch eine geringere Videoqualität und weniger Funktionen. Modell 3 konzentriert sich auf die rein zeitversetzte Bereitstellung von Aufzeichnungen, was jedoch einen hohen personellen Aufwand für die Nachbearbeitung und den Upload der Videodaten nach sich ziehen würde. In allen Modellen ist ein Widerspruchsrecht für Ratsmitglieder bezüglich der Übertragung ihrer Redebeiträge vorgesehen.
Die Verwaltung verweist auf Erfahrungen aus anderen Städten, wonach das Interesse an solchen Übertragungen gering ausfällt. Unter Berücksichtigung der Haushaltskonsolidierung und der erwarteten geringen Nutzung empfiehlt die Verwaltung, die Entscheidung zur Einführung einer Videoübertragung vorerst zurückzustellen und das Thema zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu beraten.
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- 4.bVorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse hier: Antrag der DSL-Ratsfraktion - Veröffentlichung der Ratssitzungen auf dem Youtube Kanal der Stadt Gladbeck -
- 5Städtetag Nordrhein-Westfalen Mitgliederversammlung 2016Zur Vorlage · 16/0024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 16/0024 befasst sich mit der Vertretung der Stadt Gladbeck bei der Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen, die am 14. April 2016 in Aachen stattfindet. Basierend auf der Einwohnerstatistik ist die Stadt berechtigt, fünf Abgeordnete mit Stimmrecht zu entsenden.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bedienstete der Gemeinde als stimmberechtigter Abgeordneter zu bestellen. Für die Besetzung der weiteren Sitze sieht die Vorlage ein Verfahren vor, das auf der Verteilung der Mandate nach dem Verhältnis der Ratsfraktionen basiert. Demnach sind zwei Abgeordnete für die SPD-Fraktion, ein Abgeordneter für die CDU-Fraktion sowie ein Abgeordneter für die Fraktionen DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen oder SBIG vorgesehen. Aufgrund der mathematischen Verteilung ergibt sich bei den genannten Fraktionen eine Patt-Situation, die im Falle eines fehlenden einvernehmlichen Wahlvorschlags einen Losentscheid erfordert.
Zusätzlich zur Anzahl der stimmberechtigten Abgeordneten besteht für alle Fraktionen die Möglichkeit, Gäste zur Versammlung zu benennen. Der Entwurf sieht vor, den Bürgermeister als ersten Abgeordneten zu bestimmen und die erforderlichen Dienstreisegenehmigungen zu erteilen. Finanzielle Auswirkungen durch Reisekosten werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 6.aÄnderung von Ausschussbesetzungen - CDU-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 16/0050 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen der Beschlussvorlage 16/0050 eine Änderung der Ausschussbesetzungen beantragt. Hintergrund der Anfrage sind die Niederlegungen von Mitgliedschaften durch zwei sachkundige Bürger im Umwelt-/Betriebsausschuss sowie im Kulturausschuss.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, die Zusammensetzung der betroffenen Gremien neu zu regeln. Im Sportausschuss soll ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied nachrücken. Für den Umwelt-/Betriebsausschuss wird die Nachbesetzung eines ordentlichen Mitglieds durch einen sachkundigen Bürger vorgeschlagen, wodurch die Gesamtzusammensetzung dieses Ausschusses unverändert bleibt.
Im Kulturausschuss ist eine personelle Neubesetzung vorgesehen, bei der ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied und ein weiteres Ratsmitglied als stellvertretendes Mitglied eingesetzt werden sollen. Durch diese personellen Änderungen ergeben sich neue feste Mitgliederzahlen für die Ausschüsse: Der Sportausschuss soll sich künftig aus 7 ordentlichen und 9 stellvertretenden Ratsmitgliedern sowie 6 ordentlichen und 4 stellvertretenden sachkundigen Bürgern zusammensetzen. Der Kulturausschuss soll künftig aus 8 ordentlichen und 10 stellvertretenden Ratsmitgliedern sowie 5 ordentlichen und 3 stellvertretenden sachkundigen Bürgern bestehen.
Die Umsetzung der personellen Neubesetzungen erfolgt gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Mit der vorgeschlagenen Änderung entstehen keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt.
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- 6.bÄnderung von Ausschussbesetzungen - DSL-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 16/0054 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 16/0054 der Geschäftsstelle Rat und Bürger behandelt die Änderung der Besetzung von Ausschüssen im Gladbecker Rat. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines sachkundigen Bürgers aus seinen bisherigen Funktionen. Dieser hat seine Mitgliedschaft im Sportausschuss sowie seine stellvertretende Mitgliedschaft im Schulausschuss niedergelegt.
Auf Vorschlag der DSL-Ratsfraktion wird die Wahl eines Nachfolgers für den Sportausschuss beantragt. Konkret soll ein weiterer sachkundiger Bürger zum ordentlichen Mitglied im Sportausschuss gewählt werden. Die Nachbesetzung für die stellvertretende Mitgliedschaft im Schulausschuss soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Die Grundlage für dieses Verfahren bildet § 50 Abs. 3 Satz 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Dieser sieht vor, dass bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus einem Ausschuss die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte, einen Nachfolger wählen. Durch die vorgeschlagene Änderung der Besetzung bleibt die Gesamtzusammensetzung der Ausschüsse unverändert. Es entstehen durch diesen Vorgang keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt.
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- 6.cÄnderung von Ausschussbesetzungen - Ratsfraktion DIE LINKE -Zur Vorlage · 16/0061 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat im Rahmen der Beschlussvorlage 16/0061 Änderungen der Ausschussbesetzungen beantragt. Hintergrund der Anfrage ist das Ausscheiden einer sachkundigen Bürgerin aus ihrer Mitgliedschaft im Schulausschuss sowie ihrer stellvertretenden Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss.
Für den Schulausschuss wird die Wahl eines ordentlichen Mitglieds aus dem Rat vorgeschlagen. Im Jugendhilfeausschuss soll ein neues stellvertretendes Mitglied durch die Wahl eines Ratsmitglieds ersetzt werden. Im Kulturausschuss wird eine Neubesetzung der ordentlichen Mitgliedschaft vorgeschlagen, wodurch sich die Zusammensetzung des Gremiums hinsichtlich der Anzahl der Ratsmitglieder und der sachkundigen Bürger ändert. Konkret soll die Anzahl der ordentlichen Ratsmitglieder im Kulturausschuss von acht auf neun erhöht werden, während die Anzahl der sachkundigen Bürger in diesem Ausschuss von fünf auf vier sinkt.
Zudem beantragt die Fraktion die Wahl eines stellvertretenden Mitglieds für den Integrationsrat. Die Vorlage sieht vor, dass die Nachbesetzungen gemäß den geltenden gesetzlichen Regelungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie des Kinder- und Jugendhilfegesetzes erfolgen. Finanzielle Auswirkungen durch diese personellen Änderungen werden nicht ausgewiesen.
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- 7Wiederwahl des Ersten Beigeordneten Rainer WeicheltZur Vorlage · 16/0043 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 16/0043 des Organisations- und Personalamtes befasst sich mit der Wiederwahl des Ersten Beigeordneten der Stadt Gladbeck. Die aktuelle Amtszeit des Ersten Beigeordneten endet zum 31. Juli 2016.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist vorgesehen, den Ersten Beigeordneten für eine Dauer von acht Jahren ab dem 1. August 2016 erneut zu wählen. Mit der Wiederwahl ist die gleichzeitige erneute Bestellung als allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters verbunden. Die Besoldung soll dabei unverändert in der Besoldungsgruppe B 3 des Übergeleiteten Besoldungsgesetzes (ÜBesG NRW) erfolgen, ergänzt durch eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von derzeit 274,20 Euro.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die entsprechenden Personalkosten in der Ergebnisrechnung eingeplant sind. Die jährlichen Aufwendungen belaufen sich auf rund 94.000 Euro, wobei dieser Betrag den Personalaufwand umfasst. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die Entscheidung über die Wiederwahl im Rahmen der Sitzung am 3. Februar 2016 trifft, nachdem die Vorlage im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten wurde.
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- 8Fortschreibung des Frauenförderplanes der Stadtverwaltung GladbeckZur Vorlage · 16/0059 · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung Gladbeck legt dem Rat den sechsten Frauenförderplan zur Beschlussfassung vor. Die Vorlage basiert auf den Vorgaben des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen, welches die Erstellung eines solchen Plans in einem Drei-Jahres-Rhythmus vorsieht. Der vorliegende Plan umfasst neben der Fortschreibung der Maßnahmen auch einen Bericht über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen im Zeitraum vom 30. Juni 2012 bis zum 30. Juni 2015.
Der Bericht analysiert die Wirksamkeit bisheriger Maßnahmen und identifiziert Bereiche sowie Hierarchieebenen, in denen Handlungsbedarf zur Umsetzung des Verfassungsauftrags zur Gleichstellung besteht. Ein Schwerpunkt liegt auf der Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der langfristigen Steigerung des Frauenanteils in Führungspositionen. Laut der Vorlage konnte das Ziel einer höheren Frauenquote in Führungsebenen bereits erreicht werden, unter anderem durch die Besetzung einer Beigeordneten im Verwaltungsvorstand.
Die Erstellung des Plans erfolgte unter Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten sowie des Personalrats. Die Kosten für Fortbildungen und Informationsmaterial sollen aus bestehenden Haushaltsmitteln finanziert werden. Für die Umsetzung von Tele- oder Heimarbeitsplätzen werden die Ergebnisse einer Arbeitsgruppe abgewartet, wobei eine Finanzierung aus den allgemeinen Ressourcen angestrebt wird. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat den Bericht über die Personalentwicklung zur Kenntnis nimmt und den fortgeschriebenen Frauenförderplan in der vorliegenden Fassung beschließt.
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- 9Controllingbericht Haushaltssanierungsplan zum 30.09.2015Zur Vorlage · 16/0039 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 16/0039 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Kenntnisnahme des Controllingberichts zum Haushaltssanierungsplan mit Stand zum 30. September 2015. Im Rahmen der Berichtspflichten des Stärkungspakts Stadtfinanzen gegenüber der Bezirksregierung Münster ist die Stadt verpflichtet, vierteljährlich über den Umsetzungsstand der Sanierungsmaßnahmen zu informieren.
Der Bericht umfasst detaillierte Angaben zur Entwicklung des laufenden Haushaltsjahres 2015 sowie zur Umsetzung der vereinbarten Konsolidierungsmaßnahmen. Er beinhaltet verschiedene Analysen, darunter die Plan- und Ist-Analyse des Ergebnisplans sowie die Überprüfung der Maßnahmen im laufenden Jahr. Zudem sind Erläuterungen zur Planfortschreibung für den Zeitraum bis 2021 und eine aktualisierte Maßnahmenübersicht Bestandteil der Unterlagen.
Besondere Berichte liegen zu spezifischen Maßnahmen des Haushaltssanierungsplans vor. Dies betrifft zum einen die Aufwandsreduzierung durch die Gründung eines Belegungs- und Geschäftsvereins Sport sowie zum anderen die Regelungen zu Entgelten für die dauerhafte oder stundenweise Überlassung von Schulräumen an Vereine.
Zusätzlich zu den Berichten zum Stand September 2015 werden die im Rahmen des Genehmigungsantrages für den Haushalt 2016 eingereichten Unterlagen sowie die Stellungnahme der Kommunalaufsicht vom 16. Dezember 2015 zur Kenntnis gebracht. Der Beschlussentwurf sieht die formelle Kenntnisnahme des gesamten Berichtsensembles inklusive der dazugehörigen Anlagen und Erläuterungen vor.
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- 10Änderung der Gebührentarife zur Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Stadtgebiet Gladbeck vom 16. Dezember 1993, zuletzt geändert zum 01.01.2015Zur Vorlage · 16/0033 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 16/0033 des Amts für öffentliche Ordnung sieht eine Änderung der Gebührentarife zur Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Stadtgebiet Gladbeck vor. Die Anpassung der Gebührensätze basiert auf einer im September 2012 beschlossenen Maßnahme des Rates, die eine jährliche Erhöhung der Sondernutzungsgebühren um 4 Prozent bis zum Jahr 2018 vorsieht. Die erste Umsetzung dieser Erhöhung erfolgte bereits im Jahr 2013.
Durch die fortlaufende Anpassung der Gebühren entstehen laut der Verwaltung jährliche Mehreinnahmen in Höhe von 1.200 Euro, die ab dem Jahr 2018 eine Summe von 7.200 Euro pro Jahr erreichen sollen. Die Entscheidung über die jährliche Anpassung der Gebührensätze obliegt dem Rat. Neben den Sondernutzungsgebühren umfasst die Vorlage auch eine Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Bearbeitungsgebühren für die anfallenden Verwaltungsleistungen.
Der vorliegende Entwurf zur Änderung der Satzung vom 16. Dezember 1993 wurde zur Entscheidung vorgelegt. Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme werden in der Ergebnisrechnung als jährlicher Ertrag ausgewiesen, wobei keine zusätzlichen Aufwendungen entstehen. Der Beschlussentwurf sieht die Verabschiedung des als Anlage beigefügten Satzungsentwurfs vor.
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- 11Änderung der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Gebiet der Stadt Gladbeck vom 27.03.2015Zur Vorlage · 16/0041 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für öffentliche Ordnung sieht eine Änderung der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in Gladbeck vor. Grundlage des Antrags ist ein Schreiben der Werbegemeinschaft Gladbeck e. V. vom September 2015, mit dem die Freigabe von vier verkaufsoffenen Sonntagen für das Jahr 2verkehr 2016 beantragt wurde. Die geplanten Termine umfassen den 20. März (Ostermarkt), den 08. Mai (Maifest), den 04. September (Appeltatenfest) sowie den 18. Dezember (Advent). Die Öffnungszeiten sollen jeweils von 13:00 bis 18:00 Uhr gelten.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens wurden der Einzelhandelsverband, die IHK Nordwestfalen, die Handwerkskammer Münster, die Gewerkschaften ver.di sowie die evangelische und katholische Kirche angehört. Der Deutsche Gewerkschaftsbund Region Emscher-Lippe sowie die Gewerkschaft ver.di lehnten die Öffnung im Dezember mit Verweis auf die Erholungsfunktion des Sonntags für die Beschäftigten ab.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Einwände der Verbände lediglich empfehlenden Charakter haben und die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Ladenöffnungsgesetzes NRW bereits durch Begrenzungen der Anzahl der Sonntage und die Notwendigkeit eines Anlassbezugs berücksichtigen. Die Verwaltung schlägt daher vor, die beigefügte Änderungsverordnung zu beschließen.
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- 12Beschlusscontrolling /Beschlussliste für das 2. Halbjahr 2015 - öffentlicher Teil -Zur Vorlage · 16/0016 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 16/0016 der Geschäftsstelle Rat und Bürger dient der Information des Rates über das Beschlusscontrolling für das zweite Halbjahr 2015. Der Inhalt der Vorlage umfasst die beigefügte Beschlussliste, welche die im genannten Zeitraum getroffenen Entscheidungen dokumentiert.
Mit dem vorliegenden Entwurf wird beantragt, dass der Rat die Beschlussliste für das zweite Halbjahr 2015 zur Kenntnis nimmt. Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch die Vorlage keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder einmalige noch jährliche Aufwendungen oder Erträge in der Ergebnisrechnung oder im investiven Finanzplan vorgesehen. Die Vorlage wurde durch den Bürgermeister zur Entscheidung für die öffentliche Sitzung des Rates am 3. Februar 2016 vorbereitet.
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- 13Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 14Mitteilungen des Bürgermeisters
- 15Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 16Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 17Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Rates am 26.11.2015nicht öffentlich
- 18Einnahmen des Bürgermeisters aus Nebentätigkeiten im Jahre 2015nicht öffentlich
- 19Beschlusscontrolling /Beschlussliste für das 2. Halbjahr 2015 - nichtöffentlicher Teil -nicht öffentlich
- 20Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 21Mitteilungen des Bürgermeistersnicht öffentlich