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Beschlussvorlage

Änderung der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Gebiet der Stadt Gladbeck vom 27.03.2015

16/0041 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für öffentliche Ordnung sieht eine Änderung der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in Gladbeck vor. Grundlage des Antrags ist ein Schreiben der Werbegemeinschaft Gladbeck e. V. vom September 2015, mit dem die Freigabe von vier verkaufsoffenen Sonntagen für das Jahr 2verkehr 2016 beantragt wurde. Die geplanten Termine umfassen den 20. März (Ostermarkt), den 08. Mai (Maifest), den 04. September (Appeltatenfest) sowie den 18. Dezember (Advent). Die Öffnungszeiten sollen jeweils von 13:00 bis 18:00 Uhr gelten.

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens wurden der Einzelhandelsverband, die IHK Nordwestfalen, die Handwerkskammer Münster, die Gewerkschaften ver.di sowie die evangelische und katholische Kirche angehört. Der Deutsche Gewerkschaftsbund Region Emscher-Lippe sowie die Gewerkschaft ver.di lehnten die Öffnung im Dezember mit Verweis auf die Erholungsfunktion des Sonntags für die Beschäftigten ab.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Einwände der Verbände lediglich empfehlenden Charakter haben und die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Ladenöffnungsgesetzes NRW bereits durch Begrenzungen der Anzahl der Sonntage und die Notwendigkeit eines Anlassbezugs berücksichtigen. Die Verwaltung schlägt daher vor, die beigefügte Änderungsverordnung zu beschließen.

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