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Beschlussvorlage

Wiederwahl des Ersten Beigeordneten Rainer Weichelt

16/0043 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 16/0043 des Organisations- und Personalamtes befasst sich mit der Wiederwahl des Ersten Beigeordneten der Stadt Gladbeck. Die aktuelle Amtszeit des Ersten Beigeordneten endet zum 31. Juli 2016.

Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist vorgesehen, den Ersten Beigeordneten für eine Dauer von acht Jahren ab dem 1. August 2016 erneut zu wählen. Mit der Wiederwahl ist die gleichzeitige erneute Bestellung als allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters verbunden. Die Besoldung soll dabei unverändert in der Besoldungsgruppe B 3 des Übergeleiteten Besoldungsgesetzes (ÜBesG NRW) erfolgen, ergänzt durch eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von derzeit 274,20 Euro.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die entsprechenden Personalkosten in der Ergebnisrechnung eingeplant sind. Die jährlichen Aufwendungen belaufen sich auf rund 94.000 Euro, wobei dieser Betrag den Personalaufwand umfasst. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die Entscheidung über die Wiederwahl im Rahmen der Sitzung am 3. Februar 2016 trifft, nachdem die Vorlage im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten wurde.

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