Änderung von Ausschussbesetzungen - DSL-Ratsfraktion -
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 16/0054 der Geschäftsstelle Rat und Bürger behandelt die Änderung der Besetzung von Ausschüssen im Gladbecker Rat. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines sachkundigen Bürgers aus seinen bisherigen Funktionen. Dieser hat seine Mitgliedschaft im Sportausschuss sowie seine stellvertretende Mitgliedschaft im Schulausschuss niedergelegt.
Auf Vorschlag der DSL-Ratsfraktion wird die Wahl eines Nachfolgers für den Sportausschuss beantragt. Konkret soll ein weiterer sachkundiger Bürger zum ordentlichen Mitglied im Sportausschuss gewählt werden. Die Nachbesetzung für die stellvertretende Mitgliedschaft im Schulausschuss soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Die Grundlage für dieses Verfahren bildet § 50 Abs. 3 Satz 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Dieser sieht vor, dass bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus einem Ausschuss die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte, einen Nachfolger wählen. Durch die vorgeschlagene Änderung der Besetzung bleibt die Gesamtzusammensetzung der Ausschüsse unverändert. Es entstehen durch diesen Vorgang keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt.
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Dokumente
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