Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung des Ausschusses
- 5Anregung gem. § 24 GO NRW; hier: Antrag von Herr Arno Heidemann - Zweckgebundene Verwendung der Hundesteuer -Zur Vorlage · 10/0156 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anregung gemäß § 24 GO NRW wurde der Antrag gestellt, die Einnahmen aus der Hundesteuer zweckgebunden zu verwenden. Konkret wurde vorgeschlagen, die Mittel für die Aufstellung und Befüllung von Behältnissen mit Plastikbeuteln und Papiertüchern in öffentlichen Grünanlagen zu nutzen, wobei die Schlüssel für diese Behälter an alle Hundesteuerzahler ausgegeben werden sollten. Zudem wurde die Schaffung von eingezäunten Hundefreilaufflächen beantragt.
Die Verwaltung lehnt die zweckgebundene Verwendung der Hundesteuer ab. Rechtlich unterliegen Steuereinnahmen keiner Zweckbindung, da sie keine direkte Gegenleistung für eine spezifische Leistung darstellen. Zudem wird auf den hohen Verwaltungsaufwand hingewiesen, der durch die Ausgabe und Rücknahme von Schlüsseln bei rund 3.500 Hundehaltern entstehen würde. Bereits bestehende Maßnahmen, wie die kostenlose Ausgabe von „Gassi-Sets“, werden fortgeführt.
Hinsichtlich der Hundefreilaufflächen wird festgehalten, dass im Stadtgebiet Gladbeck keine generelle Leinenpflicht besteht, jedoch für bestimmte Gebiete wie den Nordpark oder den Wittringer Wald ergänzende Regelungen gelten. Als mögliche Standorte für neue Freilaufflächen werden die Mottbruchhalde, Bereiche in Wittringen sowie Teile des Nordparks genannt. Da die Ausweisung solcher Flächen Auswirkungen auf Spaziergänger und Radfahrer haben kann, wird eine vertiefende Prüfung vorgeschlagen, um die Machbarkeit und etwaige notwendige Einzäunungen zu bewerten.
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- 6Wahl eines BeigeordnetenZur Vorlage · 10/0114 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0114 des Organisations- und Personalamtes befasst sich mit der Neubesetzung der Position des Ersten Beigeordneten der Stadt Gladbeck. Die Stelle wurde nach dem Ausscheiden des bisherigen Amtsinhabers zum 14. März 2010 vakant. Im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens, das auf einen Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 21. September 2009 zurückgeht, gingen insgesamt acht Bewerbungen ein. Nach einer Vorauswahl durch die Verwaltung erfüllten fünf Bewerber das Anforderungsprofil.
Ein Bewerber stellt sich im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18. März 2010 vor. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat den entsprechenden Bewerber für eine Dauer von acht Jahren zum Beigeordneten in die Besoldungsgruppe B 2 des Bundesbesoldungsgesetzes wählt. Die monatliche Aufwandsentschädigung soll gemäß der Eingruppierungsverordnung auf 33 1/3 Prozent des für die Stadt Gladbeck geltenden Satzes festgelegt werden.
Die Zuständigkeit für die Wahl liegt beim Rat. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes kann die Ernennungsurkunde erst nach Ablauf einer einmonatigen Prüffrist oder nach Vorliegen einer gesetzlich vorgeschriebenen Bestätigung ausgehändigt werden. Die finanziellen Auswirkungen der Neubesetzung sind im Haushalt der Stadt bereits kalkuliert.
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- 7Bestellung des allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters (Erster Beigeordneter)Zur Vorlage · 10/0174 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0174 des Organisations- und Personalamtes befasst sich mit der Neubesetzung der Position des allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden des bisherigen Ersten Beigeordneten aus dem Dienst der Stadt Gladbeck infolge der Versetzung in den Ruhestand zum 14. März 2010.
Gemäß § 68 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist der Rat dazu verpflichtet, einen Beigeordneten zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters zu bestellen. Die Verwaltung schlägt vor, einen Beigeordneten mit Wirkung zum 26. März 2010 für diese Funktion zu bestellen. Die Eingruppierung erfolgt nach der Besoldungsgruppe B 3 des Bundesbesoldungsgesetzes. Für die Ausübung der Tätigkeit ist eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 163,61 Euro vorgesehen.
Aus der Vorlage geht hervor, dass für diese Personalmaßnahme keine finanziellen Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung oder den investiven Finanzplan zu verzeichnen sind. Die Vorlage wurde zur Beratung und Entscheidung für den Haupt- und Finanzausschuss sowie für den Rat vorgelegt.
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- 8Westfälisch-Lippischer Sparkassen- und Giroverband; hier: Nachbenennung eines Vertreters in der VerbandsversammlungZur Vorlage · 10/0175 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0175 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Nachbenennung eines Vertreters in der Verbandsversammlung des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden des Ersten Beigeordneten aus dem Dienst der Stadt Gladbeck zum 14.03.2010. Da dieser Beamte zuvor vom Rat als stellvertretendes Mitglied in die genannte Verbandsversammlung entsandt worden war, ist durch den personellen Wechsel eine Ersatzbenennung erforderlich.
Der Beschlussentwurf sieht vor, den Beigeordneten als Stellvertreter in die Verbandsversammlung zu entsenden. Die rechtliche Grundlage für die Bestellung von Vertretern der Gemeinde in Unternehmen und Einrichtungen bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Gemäß den dort festgelegten Vorschriften ist der Rat für die Bestellung der Vertreter zuständig.
Mit der Neubesetzung der Vertretung sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Gladbeck verbunden. Die Vorlage wurde zur Beratung und Entscheidung für den Haupt- und Finanzausschuss sowie für den Rat zur Sitzung am 25.03.2010 vorbereitet.
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- 9Gladbecker Wohnungsgesellschaft mbH (GWG) hier: Nachbenennung eines Vertreters der Stadt Gladbeck in der GesellschafterversammlungZur Vorlage · 10/0176 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0176 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Nachbenennung eines Vertreters der Stadt Gladbeck in der Gesellschafterversammlung der Gladbecker Wohnungsgesellschaft mbH (GWG). Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden des Ersten Beigeordneten aus dem Dienst der Stadt Gladbeck zum 14. März 2010. Da dieser bisher als Vertreter in die Gesellschafterversammlung berufen sowie als Leiter der Gesellschafterversammlung vorgeschlagen worden war, ist eine Ersatzbenennung erforderlich.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck eine Person als neuen Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der GWG wählt. Gleichzeitig soll der Gesellschafterversammlung vorgeschlagen werden, diese Person zum Leiter der Gesellschafterversammlung zu wählen. Die Vorlage verweist auf die gesetzlichen Grundlagen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen bezüglich der Vertretung von Gemeinden in Unternehmen und der Durchführung von Wahlen.
Mit der Neubesetzung der Vertretung in der Gesellschafterversammlung sind laut den Angaben in der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Die Entscheidung über die Nachbenennung ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates vorgesehen.
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- 10Zweckverband 'Gemeinsame kommunale Datenzentrale Recklinghausen' (GKD) hier: Nachbestellung eines Vertreters der Stadt Gladbeck für die VerbandsversammlungZur Vorlage · 10/0177 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0177 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Nachbesetzung eines Vertreters der Stadt Gladbeck in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Gemeinsame Kommunale Datenzentrale Recklinghausen“ (GKD).
Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden des Ersten Beigeordneten aus dem Dienst der Stadt Gladbeck zum 14.03.2010. Da dieser Beamte zuvor vom Rat als stellvertretendes Mitglied in die Verbandsversammlung des genannten Zweckverbandes gewählt worden war, ist durch den personellen Wechsel eine Ersatzbenennung erforderlich. Die Vorlage verweist in diesem Zusammenhang auf die gesetzlichen Regelungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zur Vertretung von Gemeinden in Unternehmen und Einrichtungen sowie auf das Verfahren zur Wahl von Nachfolgern bei vorzeitigem Ausscheiden aus einem Gremium.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die Nachfolge regelt. Konkret wird vorgeschlagen, ein neues stellvertretendes Mitglied für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes GKD zu wählen. Mit der Neubesetzung der Vertretung werden die Interessen der Stadt Gladbeck in dem Zweckverband sichergestellt. Finanzielle Auswirkungen durch diese personelle Neubesetzung werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 11VEKS-Verwertung und Entsorgung Karnap-Städte Holding GmbH - Nachbenennung von Vertretern im Aufsichtsrat der VEKSZur Vorlage · 10/0168 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 10/0168 der Stadt Gladbeck befasst sich mit der Nachbenennung von Vertretern im Aufsichtsrat der VEKS-Verwertung und Entsorgung Karnap-Städte Holding GmbH.
Anlass für die Vorlage ist das Ausscheiden des Ersten Beigeordneten aus dem Dienst der Stadt Gladbeck zum 14. März 2010. Da dieser Beigeordnete zuvor vom Rat der Stadt Gladbeck in den Aufsichtsrat der VEKS GmbH entsandt worden war, ist eine Ersatzbenennung für dieses Gremium erforderlich. Der Beschlussentwurf sieht vor, den bisherigen Vertreter der Stadt Gladbeck durch einen Nachfolger zu ersetzen.
Zudem wird die Nachbenennung eines Arbeitnehmervertreters im Aufsichtsrat thematisiert. Gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der VEKS GmbH werden drei Mitglieder aus dem Kreis der Arbeitnehmer auf Vorschlag der zuständigen Arbeitnehmervertretung gewählt. Die Gewerkschaft ver.di hat mitgeteilt, dass aufgrund des Ausscheidens eines bisherigen Vertreters eine Neubesetzung notwendig ist. Der Nominierungsausschuss der Gewerkschaft hat hierfür den Leiter des Landesfachbereiches Ver- und Entsorgung im Landesbezirk NRW vorgeschlagen.
Mit dem Beschluss soll die Neubesetzung der beiden Positionen im Aufsichtsrat der VEKS GmbH vollzogen werden. Finanzielle Auswirkungen durch diese personellen Veränderungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 12Änderung einer Ausschussbesetzung; - SPD-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 10/0182 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0182 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Neubesetzung eines Ersatzmandats im Jugendhilfeausschuss der Stadt Gladbeck. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines bisherigen stellvertretenden Mitglieds, welches auf Vorschlag der SPD-Ratsfraktion als Vertreter der Jugendverbände und der freien Jugendhilfe in den Rat gewählt worden war. Das betreffende Mitglied hat seine Funktion im Ausschuss niedergelegt.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) ist für den Fall, dass ein Mitglied vor Ablauf der Wahlzeit aus dem Gremium ausscheidet, ein Ersatzmitglied für die verbleibende Amtszeit zu wählen. Dabei muss der Vorschlag von der Stelle ausgehen, die auch das ursprüngliche Mitglied nominiert hatte.
Die SPD-Ratsfraktion schlägt daher eine neue Person für die Position des stellvertretenden Mitglieds im Jugendhilfeausschuss vor. Laut der Verwaltung erfüllt die vorgeschlagene Person die erforderlichen Voraussetzungen für die Benennung. Mit dem vorliegenden Beschlussentwurf wird die Wahl dieser Person zum stellvertretenden Mitglied des Ausschusses beantragten. Es werden keine finanziellen Auswirkungen durch diese personelle Änderung im Ausschuss festgestellt.
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- 13Neufassung der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung)Zur Vorlage · 10/0116 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0116 des Amts für kommunale Finanzen sieht eine Neufassung der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Verwaltungsgebühren vor. Ziel der Neufassung ist die Aktualisierung des Gebührentarifs, der die entgeltpflichtigen Verwaltungstätigkeiten sowie deren jeweilige Gebührenhöhe definiert.
Die Verwaltung hat die bestehenden Regelungen überprüft und eine Anpassung der Tarifstellen als erforderlich eingestuft. Dabei sollen bestimmte Gebührentatbestände, die nicht mehr nachgefragt werden oder nicht mehr angeboten werden – wie etwa fototechnische Arbeiten oder der Ausgabe von Stadtkarten im Schwarzdruck –, ersatzlos gestrichen werden. Gleichzeitig werden neue Gebührentatbestände aufgenommen, unter anderem die Erhebung von Gebühren für Verwertungsrechte pro Quelle oder Foto.
Ein wesentlicher Grund für die Neufassung sind zudem rechtliche Vorgaben aus der Rechtsprechung. Die Gebührenerhebung für Zustimmungen nach dem Telekommunikationsgesetz sowie die Gebühren für die Bearbeitung von Erschließungs- und städtebaulichen Verträgen wurden als unzulässig eingestuft, weshalb diese Tarifstellen gestrichen werden. Der Wegfall der Gebühren für Erschließungsverträge wird laut Verwaltung zu einem Rückgang des jährlichen Gebührenaufkommens um durchschnittlich 50.000 bis 60.000 Euro führen.
Neben den Streichungen und Ergänzungen sind punktuelle Gebührenanpassungen vorgesehen, während die meisten Tarifsätze unverändert bleiben. Auch die grundsätzlichen Satzungsregelungen zur Gebührenerhebung wurden textlich überarbeitet. Die Vorlage sieht den Beschluss der Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung vor.
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- 14Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen - Liste 3 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2009Zur Vorlage · 10/0164 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für kommunale Finanzen hat im Rahmen der Vorlage 10/0164 eine Zusammenstellung über unerhebliche über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2009 vorgelegt. Die vorliegende Dokumentation, die als Liste 3 bezeichnet wird, dient der Information über finanzielle Vorgänge, die gemäß § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) dem Rat zur Kenntnis zu bringen sind.
Der Inhalt der Vorlage umfasst die detaillierte Auflistung der genannten Ausgaben und Auszahlungen, die den Rahmen des ursprünglichen Haushaltsplans überschritten haben, jedoch als unerheblich eingestuft wurden. Mit dem Beschlussentwurf wird der Rat dazu angehalten, die vorgelegte Zusammenstellung förmlich zur Kenntnis zu nehmen. Die Vorlage wurde zur Beratung und Entscheidung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat eingebracht.
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- 15Gründung einer Gesellschaft zum Photovoltaik-Projekt von Emscher Lippe Energie GmbH (ELE) und Gesellschaft für Energie und Wirtschaft mbH (GEW), GelsenkirchenZur Vorlage · 10/0178 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Emscher Lippe Energie GmbH (ELE) beabsichtigt, gemeinsam mit der Gesellschaft für Energie und Wirtschaft mbH (GEW) aus Gelsenkirchen eine neue Gesellschaft in der Rechtsform einer GmbH zu gründen. Die geplante Gesellschaft, die unter dem Arbeitstitel „ELE-GEW Photovoltaikgesellschaft mbH“ geführt werden soll, hat zum Ziel, eine Photovoltaikanlage auf den Dachflächen des neuen Betriebshofes Gelsendienste in Gelsenkirchen–Ückendorf zu errichten und zu unterhalten. Zudem umfasst der Aufgabenbereich den Absatz der gewonnenen Energie sowie die Beratung und Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der regenerativen Energiegewinnung.
Die Stadt Gladbeck ist mit einem Stammkapitalanteil von 7 % an der ELE beteiligt, wodurch die geplante Neugründung eine mittelbare Beteiligung der Stadt Gladbeck darstellt. Das Stammkapital der neuen Gesellschaft beläuft sich auf 25.000 €, wobei die ELE und die GEW jeweils eine Stammeinlage von 12.500 € übernehmen. Die geplante Photovoltaikanlage soll eine Gesamtleistung von mindestens 830 kW aufweisen und ein Investitionsvolumen von circa 2,4 Millionen Euro beanspruchen. Die Finanzierung des Investitionsvolumens soll über eine Sparkassenanleihe der Sparkasse Gelsenkirchen erfolgen, die für Kunden der ELE in Stückelungen zwischen 1.000 € und 10.000 € zeichnungsfähig sein soll.
Aufgrund der mittelbaren Beteiligung ist gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ein Ratsbeschluss erforderlich. Die Planung, der Bau sowie der Betrieb der Anlage sollen durch die ELE oder deren Marktpartner erfolgen.
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- 16.1Genehmigung einer Dienstreise; hier: Städtepartnerschaft mit WodzislawZur Vorlage · 10/0172 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 10/0172 liegt ein Antrag zur Genehmigung einer Dienstreise nach Wodzislaw vor. Die polnische Partnerstadt hat den Bürgermeister sowie eine Delegation des Rates der Stadt Gladbeck eingeladen, am Stadtfest teilzunehmen, welches im Zeitraum vom 18. Juni bis zum 20. Juni 2010 stattfindet.
Der Vorschlag sieht vor, dass neben dem Bürgermeister vier Vertreter des Rates an der Reise teilnehmen. Die Anreise nach Wodzislaw soll per Flugzeug erfolgen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Reise sind in der Ergebnisrechnung keine Auswirkungen auf den Ertrag oder den Aufwand vermerkt. Der Beschlussentwurf sieht die Genehmigung der Dienstreise für die genannten Teilnehmer inklusive etwaiger Änderungen vor. Die Vorlage wurde im Bürgermeisterbüro erstellt und ist für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18. März 2010 vorgesehen.
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- 16.2Genehmigung von Dienstreisen; hier: Städtepartnerschaft mit SchwechatZur Vorlage · 10/0173 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0173 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Genehmigung von Dienstreisen im Rahmen der Städtepartnerschaft mit der österreichischen Stadt Schwechat. Anlass der Vorlage ist eine Einladung der Partnerstadt an den Bürgermeister sowie an eine Delegation des Rates der Stadt Gladbeck zu zwei verschiedenen Veranstaltungen im Jahr 2010.
Die erste Reise ist für den Zeitraum vom 25. bis 27. Juni 2010 geplant, um an den Nestroyfestspielen teilzunehmen. Für diesen Termin wird vorgeschlagen, dass neben dem Bürgermeister vier Vertreter des Rates der Stadt Gladbeck die Reise antreten, wobei eine Besetzung im Verhältnis 2:1:1 vorgesehen ist. Die Durchführung der Reise steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Flugverbindungen.
Die zweite Reise betrifft das Schwechater Stadtfest, welches im Zeitraum vom 27. bis 29. August 2010 stattfindet. Auch hier wird vorgeschlagen, dass der Bürgermeister sowie vier Vertreter des Rates in der genannten Besetzungsstruktur teilnehmen. Die Anreise soll, sofern Flugverbindungen verfügbar sind, ebenfalls per Flugzeug erfolgen.
Die Vorlage sieht vor, dass die Dienstreisen einschließlich etwaiger Änderungen genehmigt werden. In der Ergebnisrechnung sind für diese Vorhaben keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt vermerkt.
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- 17Etatplanung 2010Zur Vorlage · 10/0165 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 10/0165 geht es um die Etatplanung für das Jahr 2010. Der Entwurf sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Produkte der Stadtverwaltung zur Vorberatung erhält, die bisher nicht Gegenstand von Beratungen in den Fachausschüssen waren.
Betroffen sind die Produkte, die vom Bürgermeisterbüro, dem Organisations- und Personalamt, dem Amt für kommunale Finanzen, dem Rechtsamt, dem Amt für öffentliche Ordnung sowie dem Standesamt bewirtschaftet werden. Die Vorlage bezieht sich dabei auf den Entwurf des Haushaltsbuches 2010 sowie auf die im Änderungsverzeichnis zum Haushalt 2010 enthaltenen Anpassungen.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die genannten Produkte im Rahmen des Haushaltsentwurfs 2010, einschließlich der im Änderungsverzeichnis aufgeführten Änderungen, zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde im Bürgermeisterbüro erstellt und war für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18. März 2010 vorgesehen.
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- 18Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2010Zur Vorlage · 10/0166 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0166 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit dem Verfahren zur Einreichung von Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2010. Gemäß § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wird darauf hingewiesen, dass Einwohner sowie Abgabenpflichtige die Möglichkeit haben, innerhalb einer Frist von mindestens vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen gegen den vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung zu erheben.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2010, welcher den Produktplan sowie die dazugehörigen Anlagen umfasst, liegt im Zeitraum vom 8. Februar 2010 bis zum 20. März 2010 öffentlich aus. Die Vorlage dient der Information des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates. Es wird festgehalten, dass etwaige Einwendungen, die im Rahmen dieser Auslegungsfrist eingehen, nachgereicht werden. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 18. März 2010 sowie des Rates am 25. März 2010 vorgelegt.
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- 19Beratung der Haushaltssatzung 2010 einschließlich Anlagen/ HaushaltssicherungskonzeptZur Vorlage · 10/0183 · Beschlussvorlage
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- 20Stellenplan 2010Zur Vorlage · 10/0098 · Beschlussvorlage
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Der vorliegende Entwurf für den Stellenplan 2010 sieht eine Erhöhung der Gesamtzahl der Planstellen von 754,5 auf 762,4 Stellen vor. Dies entspricht einem Zuwachs von 7,9 Stellen, der sich aus 14,3 neuen Planstellen und 5,4 Stellenstreichungen sowie zwei kw-Vermerken zusammensetzt. Der Entwurf führt zu einem jährlichen finanziellen Mehraufwand von 469.190 Euro. Dieser Betrag setzt sich aus Einsparungen in Höhe von 313.090 Euro, einem Mehraufwand durch Stellenumwandlungen von 108.000 Euro sowie einem Mehraufwand durch Stelleneinrichtungen von 674.280 Euro zusammen.
Die Einrichtung neuer Stellen betrifft die Feuerwehr, den Allgemeinen Sozialen Dienst, das Projekt „Kinder im Blick“, die Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes sowie die Übernahme des Kindergartens „St. Franziskus“. Zudem sind Stellenumwandlungen für höhere Tätigkeiten, eine Stelle zur Vermeidung von Benachteiligung sowie wertgleiche Umwandlungen vorgesehen. Auch Arbeitszeitaufstockungen in der Schulverwaltung und im Sitzungsdienst sind Teil des Entwurfs. Der Personalrat unterstützt die Umwandlung zweier Planstellen im Amt für Jugend und Familie sowie im Vorzimmer des Stadtkämmerers in die Entgeltgruppe 8.
Ein weiterer Bestandteil der Anpassungen ist die neue Dienstplangestaltung durch die Einsparung einer Planstelle im Bereich der Museumsmitarbeit. Zudem liegt ein Vorschlag des Personalrats zur Umwandlung von drei Planstellen der Besoldungsgruppe A 11 in die Besoldungsgruppe A 12 vor, was eine Neubewertung erfordert. Da die Ergebnisse hierzu noch nicht verlässlich feststehen, sind diese Umwandlungen nicht im Stellenplan 2010 enthalten, wodurch keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung des Stellenplans 2010 gemäß der beigefügten Tabelle vor.
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Hauptdokument|20100301150904|20100301150928|20100301150940|20100301150951|20100301151010
- 21Antrag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse der CDU-Ratsfraktion - Analyse der Altersstruktur der Mieter der GWG-Wohnungen mit dem Ziel, den Bedarf an barrierefreien Wohnungen zu ermitteln -Zur Vorlage · 10/0171 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen einer Beschlussvorlage für den Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Gladbeck einen Antrag gemäß § 7 der Geschäftsordnung gestellt. Gegenstand des Antrags ist die Durchführung einer Analyse der Altersstruktur der Mieterinnen und Mieter in den Wohnungen der Gladbecker Wohnungsgesellschaft (GWG).
Das Ziel dieser Untersuchung ist es, den aktuellen und zukünftigen Bedarf an barrierefreien Wohnraum innerhalb des Bestandes der GWG zu ermitteln. Durch die Auswertung der demografischen Daten der Mieterschaft soll eine Grundlage für die Planung und Identifikation von Anpassungsmaßnahmen geschaffen werden.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass für die Umsetzung dieses Vorhabens keine finanziellen Auswirkungen im Haushalt der Stadt Gladbeck zu verzeichnen sind. Die Vorlage wurde für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18. März 2010 vorbereitet.
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- 22Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 23Mitteilungen des Bürgermeisters
- 24Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 25Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 26Niederschrift über die letzte nichtöffentliche Sitzung des Ausschussesnicht öffentlich
- 27Gladbecker Wohnungsgesellschaft mbH (GWG) nicht öffentlich
- 28Personalangelegenheitnicht öffentlich
- 29Antrag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse der CDU-Ratsfraktion - Nutzung einer Gewerbefläche im Gewerbepark Brauck -
- 30Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 31Mitteilungen des Bürgermeistersnicht öffentlich