Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung des Ausschusses
- 5Anregung gem. § 24 GO NRW; hier: Antrag der Partei DIE.LINKE.Stadtverband Gladbeck, Frau Martina Pestke - Übernahme der Einbürgerungskosten für Immigrantenfamilien mit geringem Einkommen -Zur Vorlage · 08/0419 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anregung gemäß § 24 GO NRW hat der Stadtverband DIE LINKE. Gladbeck beantragt, die Einbürgerungskosten für bedürftige Immigrantenfamilien zu 75 % zu übernehmen. Als Begründung wird auf die finanzielle Belastung von Antragstellern mit geringem Einkommen sowie von Familien mit Kindern verwiesen. Dabei wird eine Analogie zu den Regelungen der Gladbeck-Card angestrebt.
Die Verwaltung führt in der Beschlussvorlage aus, dass eine solche allgemeine Regelung rechtlich nicht möglich ist. Die Einbürgerungsgebühr von 255 Euro ist durch das Staatsangehörigkeitsgesetz bundeseinheitlich als Festgebühr vorgeschrieben. Eine Anpassung auf kommunaler Ebene kann nur im Rahmen von Einzelfallentscheidungen nach § 38 Abs. 2 Satz 5 StAG erfolgen, wenn aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses eine Ermäßigung gerechtfertigt ist. Eine pauschale Reduzierung für eine bestimmte Gruppe ist nach der geltenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht zulässig, da Ermäßigungen nur bei nachweisbaren, einzelfallbezogenen Härten gewährt werden dürfen.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Gladbeck-Card auf kommunalen Entgeltordnungen basiert, während die Einbürgerungsgebühr einer Bundesvorschrift unterliegt. Die Verwaltung empfiehlt daher, der Anregung nicht zu folgen. Entscheidungen über Gebührenermäßigungen müssen weiterhin auf Basis individueller Anträge und unter pflichtgemäßem Ermessen getroffen werden.
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- 6.1Änderung einer Ausschussbesetzung - BIG-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 08/0531 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die BIG-Ratsfraktion hat über die Änderung einer Ausschussbesetzung im Schulausschuss beantragt. Konkret wird vorgeschlagen, ein neues stellvertretendes Mitglied für den Schulausschuss zu bestimmen.
Der Antrag sieht vor, dass ein Ratsmitglied als stellvertretendes Mitglied in den Schulausschuss berufen wird, um die Position eines ausgeschiedenen Mitglieds zu besetzen. Die Vorlage stützt sich dabei auf die gesetzliche Grundlage des § 50 Abs. 3 Satz 5 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach die Ratsmitglieder auf Vorschlag der entsprechenden Fraktion einen Nachfolger wählen, wenn ein Mitglied vorzeitig aus einem Ausschuss ausscheidet.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die vorgeschlagene Person die für die Wahl erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Durch diese Neubesetzung verändert sich die Gesamtzusammensetzung des Schulausschusses nicht. Mit der Umsetzung der Änderung entstehen keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Gladbeck. Der Beschlussentwurf sieht die Wahl des genannten Ratsmitglieds zum stellvertretenden Mitglied im Schulausschuss vor.
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- 6.2Änderung von Ausschussbesetzungen; - Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen -Zur Vorlage · 08/0540 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 08/0540 des Bürgermeisterbüros regelt die Neubesetzung von Mandaten im Sportausschuss der Stadt Gladbeck. Hintergrund der Vorlage ist die Niederlegung der Mandate eines ordentlichen Mitglieds sowie eines stellvertretenden Mitglieds im Sportausschuss mit Wirkung zum 4. Dezember 2008.
Aufgrund dieser Vakanzen hat die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Änderung der Ausschussbesetzung beantragt. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (§ 50 Abs. 3 Satz 5 GO NRW) sind die Ratsmitglieder befugt, auf Vorschlag der entsprechenden Fraktion Nachfolger für vorzeitig ausgeschiedene Mitglieder zu wählen.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, ein neues ordentliches Mitglied sowie ein neues stellvertretendes Mitglied für den Sportausschuss zu bestimmen. Konkret wird die Wahl einer Ratsangehörigen zum ordentlichen Mitglied und einer weiteren Ratsangehörigen zum stellvertretenden Mitglied vorgeschlagen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Voraussetzungen für die Wahl der vorgeschlagenen stellvertretenden Person erfüllt sind. Eine Änderung der Zusammensetzung des Schulausschusses ergibt sich aus diesem Vorgang nicht. Mit der Neubesetzung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden.
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- 7Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2008Zur Vorlage · 08/0516 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0516 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Erwirkung einer Zustimmung für über- bzw. außerplanmäßige Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2008.
Der Antrag umfasst die Genehmigung von Aufwendungen und Auszahlungen, die über die ursprüngliche Haushaltsplanung hinausgehen. Im Ergebnisplan belaufen sich diese überplanmäßigen Beträge auf 560.153 Euro. Im investiven Finanzplan sind zudem Auszahlungen in Höhe von 154.472 Euro vorgesehen. Die Details zu den einzelnen Positionen sowie die Information zur Deckung dieser Beträge sind den beigefügten Zusammenfassungen der Verwaltung zu entnehmen.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die genannten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2008 in der angegebenen Gesamthöhe genehmigt. Die Vorlage wurde zur Beratung und Entscheidung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat vorgelegt.
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- 8Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Gladbeck (Parkgebührenverordnung)Zur Vorlage · 08/0536 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0536 befasst sich mit der möglichen Änderung der Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Stadtgebiet von Gladbeck. Grundlage der Vorlage ist ein Beschluss des Stadtplanungs- und Bauausschusses vom 20. November 2008, der eine kurzfristige Einführung einer gebührenfreien Parkzeit von 90 bis 120 Minuten unter Verwendung einer Parkscheibe vorsieht.
Die Verwaltung empfiehlt, diesem Vorschlag nicht zu folgen. Als technisches Hindernis wird angeführt, dass eine Kombination aus Parkscheibe und Parkscheinautomat nicht umsetzbar ist, da die Parkscheibenregelung mit den festen Zeitspannen der Automaten nicht kompatibel ist. Eine Umsetzung wäre lediglich durch eine Änderung der Gebührenregelung am Automaten selbst möglich.
Ordnungspolitisch wird angeführt, dass die aktuelle Gebührenpflicht ab Beginn des Parkvorgangs die Vermeidung von Dauerparken und einen schnellen Fahrzeugwechsel bezweckt. Eine gebührenfreie Zeitspanne könnte zu schwer kontrollierbaren Zeitverlängerungen führen. Zudem wird auf die finanzielle Situation hingewiesen: Die Gebührenerträge sind ein Bestandteil des Haushalts. Ein Einnahmeverzicht könnte die jährlichen Erlöse, die im Vorjahr 370.000 Euro betrugen, erheblich reduzieren, während die Kosten für Überwachung und Sachaufwand sowie die Umrüstung der Automaten bestehen bleiben. Ein interkommunaler Vergleich zeigt zudem, dass keine der befragten 15 Kommunen ein Konzept mit einer gebührenfreien ersten Parkstunde verfolgt. Der Entwurf sieht daher vor, die bestehende Gebührenordnung unverändert zu lassen.
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- 9Erste Änderung der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen vom 27.03.2007 - Einführung eines 3. verkaufsoffenen Sonntags anlässlich des Gourmetfestes 'Gladbeck mach Appetit'Zur Vorlage · 08/0462 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0462 des Amts für öffentliche Ordnung sieht die erste Änderung der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen vom 27. März 2007 vor. Hintergrund des Antrags ist ein Schreiben der Werbegemeinschaft Gladbeck e.V. vom 2. Oktober 2008. Die Werbegemeinschaft beantragt die Einführung eines dritten verkaufsoffenen Sonntags im Rahmen der Wiederauflage des Gourmetfestes „Gladbeck macht Appetit“ für das Jahr 2009, wobei dieser Termin als Dauereinrichtung für die Folgejahre geplant ist.
Gemäß dem Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen sind Verkaufsstellen an jährlich höchstens vier Sonn- oder Feiertagen für eine Dauer von bis zu fünf Stunden geöffnet. Die örtliche Ordnungsbehörde ist durch Verordnungen ermächtigt, diese Tage freizugeben, wobei die Zeiten der Hauptgottesdienste zu berücksichtigen sind. Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen die Einrichtung des zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntags.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, die bestehende Verordnung dahingehend zu ändern, dass Verkaufsstellen an drei festgesetzten Sonntagen jährlich für die Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein dürfen. Dies betrifft das Wochenende nach dem 1. Mai, den ersten Sonntag im Juni sowie den ersten Sonntag im September. Die Änderung der Verordnung soll eine Woche nach ihrer Verkündung in Kraft treten. Finanzielle Auswirkungen durch diese Regelung werden nicht ausgewiesen.
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- 10Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Wochenmarktstandgeld hier: Festsetzung der Gebühren für das Jahr 2009Zur Vorlage · 08/0467 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0467 des Amtes für öffentliche Ordnung sieht eine Neufestsetzung der Marktstandgelder für die Gladbecker Wochenmärkte im Jahr 2009 vor. Die Verwaltung ermittelte für das Jahr 2009 einen Gebührenbedarf von 125.959 Euro. Dieser Wert ergibt sich unter Berücksichtigung von Erträgen aus der Auflösung des Sonderpostens Märkte. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem der Bedarf auf 136.645 Euro beziffert wurde, verringert sich der kalkulierte Aufwand um 10.686 Euro.
Auf dieser Grundlage schlägt die Verwaltung vor, die Gebühren für die Marktstandplätze zu senken. Für Inhaber von Dauererlaubnissen soll der Preis von bisher 2,08 Euro auf gerundet 1,90 Euro pro Frontmeter und Tag angepasst werden. Für Inhaber von Tageserlaubnisse soll die Gebühr von bisher 3,40 Euro auf gerundet 3,00 Euro pro Frontmeter und Tag reduziert werden. Ein Vergleich mit den Marktstandgeldern umliegender Gemeinden wurde in der Vorlage beigefügt.
Der gewählte Marktvorstand wurde über die geplante Senkung der Gebühren informiert. Mit der Vorlage wird zudem der Beschluss der „Vierten Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Wochenmarktstandgeld“ angestrebt. Der Entwurf sieht vor, die Zusammenstellung von Aufwand und Ertrag der Einrichtung „Märkte“ zur Kenntnis zu nehmen und zu billigen sowie die Änderungssatzung zu verabschieden.
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- 11Entwässerungsgebührensätze 2009Zur Vorlage · 08/0439 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0439 des Amts für kommunale Finanzen sieht eine Anpassung der Entwässerungsgebührensätze für das Jahr 2009 vor. Die Verwaltung plant, die Schmutzwassergebühr von bisher 1,60 € auf 1,80 € pro Kubikmeter Abwasser zu erhöhen. Gleichzeitig soll die Niederschlagswassergebühr von 0,68 € auf 0,73 € pro Quadratmeter bebaute oder befestigte Grundstücksfläche steigen. Für die Klärschlammentsorgung privater Grundstücksentwässerungsanlagen ist eine Erhöhung auf 60,66 € vorgesehen.
Der Anstieg der Tarifsätze wird mit einem gestiegenen Gebührenbedarf begründet, der sich gegenüber dem Vorjahr um 792.222 € erhöht hat. Wesentliche Faktoren hierfür sind gestiegene Beitrags- und Umlageverpflichtungen gegenüber der Emschergenossenschaft sowie Kosten für die Projektfinanzierung des Umbaus des Oberlaufs Haarbach. Zudem sind höhere Personalausgaben sowie eine gestiegene kalkulatorische Verzinsung des Anlagekapitals in die Kalkulation eingeflossen.
Die Vorlage weist darauf hin, dass die Gebührenbelastung in Gladbeck im Vergleich zum Landesdurchschnitt sowie zu anderen Kommunen im Kreisgebiet niedrig bleibt. Eine Besonderheit der Kalkulation ist die reduzierte Wassermenge als Berechnungsgrundlage, die unter anderem auf eine Systemumstellung beim Wasserversorger zurückzuführen ist. Dies führt dazu, dass die nominelle Tarifsteigerung nicht mit einer identischen effektiven Mehrbelastung für die Abgabepflichtigen einhergeht. Der Entwurf sieht die Billigung der Gebührenbedarfsberechnung sowie den Beschluss der neuen Tarifsatzung vor.
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Hauptdokument|20081027083742|20081027083809|20081027083833|20081027083853|20081027083922
- 12Realsteuerhebesätze 2009Zur Vorlage · 08/0456 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0456 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2009 in der Stadt Gladbeck. Grundlage der Vorlage sind die gesetzlichen Bestimmungen des Grundsteuergesetzes sowie des Gewerbesteuergesetzes, welche den Gemeinden die Festlegung der Hebesätze unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse ermöglichen.
Die Verwaltung sieht vor, die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer für das Jahr 2009 durch eine Steuerhebesatzsatzung festzulegen. Dieses Vorgehen entspricht der bisherigen Praxis und dient dazu, eine rechtswirksame Ermächtigungsgrundlage für die Steuerveranlagung zu Beginn des Haushaltsjahres sicherzustellen, unabhängig von laufenden Beschluss- oder Genehmigungsverfahren.
Nach Angaben in der Vorlage ist keine Veränderung der bisher geltenden Hebesätze vorgesehen. Es ergeben sich aus dieser Festsetzung keine finanziellen Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung oder den investiven Finanzplan der Stadt. Der Entwurf sieht vor, die beigefügte Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2009 zu beschließen.
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- 13Etatplanung 2009Zur Vorlage · 08/0513 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 08/0513 dient der Beratung der Etatplanung für das Jahr 2009 im Haupt- und Finanzausschuss. Gegenstand der Vorlage ist die Kenntnisnahme der Produkte, die von verschiedenen Stadtämtern bewirtschaftet werden und bislang nicht Gegenstand von Beratungen in den Fachausschüssen waren.
Betroffen sind die Bereiche des Bürgermeisterbüros, des Organisations- und Personalamtes, des Amtes für kommunale Finanzen, des Rechtsamtes, des Amtes für öffentliche Ordnung sowie des Standesamtes. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die im Entwurf des Haushaltsbuches 2009 enthaltenen Produkte sowie die im Änderungsverzeichnis zum Haushalt 2009 aufgeführten Änderungen zur Kenntnis nimmt.
Die Vorlage verweist inhaltlich auf den Entwurf des Haushaltsbuches 2009 und die entsprechenden Änderungen im Änderungsverzeichnis. Finanzielle Auswirkungen durch die vorliegende Vorlage werden nicht ausgewiesen. Die Federführung der Vorlage liegt beim Bürgermeisterbüro.
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- 14Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2009Zur Vorlage · 08/0514 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0514 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit dem Verfahren zur Einreichung von Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2009. Gemäß der Kommunalwesengesetzgebung für das Land Nordrhein-Westfalen ist es Einwohnern sowie Abgabepflichtigen möglich, innerhalb einer Frist von mindestens vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen gegen den vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung, einschließlich des Produktplans und der dazugehörigen Anlagen, zu erheben.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2009 liegt im Zeitraum vom 31. Oktober 2008 bis zum 10. Dezember 2008 öffentlich aus. Die Vorlage sieht vor, dass etwaige eingehende Einwendungen nachgereicht werden. Die Vorlage wurde zur Beratung für den Haupt- und Finanzausschuss sowie für den Rat vorbereitet, wobei die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses für den 4. Dezember 2008 und die Sitzung des Rates für den 11. Dezember 2008 vorgesehen war. Der Beschlussentwurf ist durch den Bürgermeister vorgesehen.
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- 15Beratung der Haushaltssatzung 2009 einschließlich AnlagenZur Vorlage · 08/0541 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 08/0541 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Beratung der Haushaltssatzung für das Jahr 2009 sowie der dazugehörigen Anlagen. Die Vorlage basiert auf einer vorangegangenen Beschlussfassung im Haupt- und Finanzausschuss vom 4. Dezember 2008.
Gegenstand der Vorlage sind Teile der Haushaltssatzung 2009, der investive Finanzplan sowie eine Dringlichkeitsliste. Der Entwurf sieht vor, den investiven Finanzplan für den Zeitraum von 2009 bis 2012 zu beschließen. Dies umfasst die Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2009 gemäß § 3 der Haushaltssatzung sowie die Kredite zur Finanzierung von Investitionen gemäß § 2 der Haushaltssatzung. Dabei sollen etwaige Änderungen, die sich aus den Beratungen ergeben, berücksichtigt werden.
Zudem ist die Verabschiedung der Dringlichkeitsliste vorgesehen. Auch hierbei sollen Anpassungen eingearbeitet werden, sofern sich aus dem Beschluss über den investiven Finanzplan 2009 Änderungen ergeben. Die Vorlage wurde zur Beratung im Rat vorgelegt.
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- 16Stellenplanentwurf 2009Zur Vorlage · 08/0461 · Beschlussvorlage
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Der vorliegende Entwurf für den Stellenplan 2009 sieht eine Erhöhung der Planstellen der Verwaltung von 747,8 auf 749,2 vor. Dies entspricht einem Nettozuwachs von 1,4 Stellen. Während 8,3 neue Planstellen vorgesehen sind, werden durch Streichungen und andere Anpassungen 1,4 Stellen ausgeglichen. Der daraus resultierende strukturelle Mehraufwand beläuft sich auf jährlich 338.115 Euro. Dieser Betrag setzt sich aus Einsparungen in Höhe von 187.230 Euro sowie Mehrkosten durch Stellenumwandlungen und Neueinrichtungen zusammen.
Die Neueinrichtungen umfassen unter anderem eine Amtsleitung im Amt für Immobilienwirtschaft, personelle Aufstockungen im Vorzimmer des Stadtkämmerers, in der Anlagenbuchhaltung sowie in der Stadtkasse. Zudem sind Stellen für die Musikschule, den Bereich Erziehung sowie im Amt für Familie, Jugend und Soziales und eine Stelle zur Qualitätskontrolle im Amt für Stadtgrün vorgesehen. Die Einrichtung einer Ingenieurstelle soll die Abteilungsleitung bei Projekten der Freiflächenplanung sowie bei der Umsetzung von EU-Gesetzgebung unterstützen.
Hinsichtlich der Stellungnahme des Personalrats übernimmt die Verwaltung einen Vorschlag, lehnt jedoch weitere Anpassungen ab. So wird eine Stundenreduzierung im Amt für Immobilienwirtschaft aufgrund von Synergieeffekten beibehalten. Im Amt für kommunale Finanzen entfällt eine Schreibkraftstelle durch die Verlagerung von Aufgaben. Auch die geplante Stundenreduzierung im Bürgeramt zur Haushaltskonsolidierung bleibt bestehen. Eine sofortige Verstärkung bei zwei Erzieherstellen wird nicht umgesetzt. Für eine Stelle im Ordnungsamt ist eine Neubewertung geplant. Der Rat wird gebeten, den Stellenplan 2009 gemäß der Vorlage zu beschließen.
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- 17Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 18Mitteilungen des Bürgermeisters
- 19Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 20Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 21Niederschrift über die letzte nichtöffentliche Sitzung des Ausschussesnicht öffentlich
- 22Personalangelegenheitennicht öffentlich
- 23Vertrag über die Herstellung von öffentlichen Erschließungsanlagen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 34, 22. Änderung, Gebiet: Enfieldstraße / Wodzislawwegnicht öffentlich
- 24Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 25Mitteilungen des Bürgermeistersnicht öffentlich