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Beschlussvorlage

Anregung gem. § 24 GO NRW; hier: Antrag der Partei DIE.LINKE.Stadtverband Gladbeck, Frau Martina Pestke - Übernahme der Einbürgerungskosten für Immigrantenfamilien mit geringem Einkommen -

08/0419

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen einer Anregung gemäß § 24 GO NRW hat der Stadtverband DIE LINKE. Gladbeck beantragt, die Einbürgerungskosten für bedürftige Immigrantenfamilien zu 75 % zu übernehmen. Als Begründung wird auf die finanzielle Belastung von Antragstellern mit geringem Einkommen sowie von Familien mit Kindern verwiesen. Dabei wird eine Analogie zu den Regelungen der Gladbeck-Card angestrebt.

Die Verwaltung führt in der Beschlussvorlage aus, dass eine solche allgemeine Regelung rechtlich nicht möglich ist. Die Einbürgerungsgebühr von 255 Euro ist durch das Staatsangehörigkeitsgesetz bundeseinheitlich als Festgebühr vorgeschrieben. Eine Anpassung auf kommunaler Ebene kann nur im Rahmen von Einzelfallentscheidungen nach § 38 Abs. 2 Satz 5 StAG erfolgen, wenn aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses eine Ermäßigung gerechtfertigt ist. Eine pauschale Reduzierung für eine bestimmte Gruppe ist nach der geltenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht zulässig, da Ermäßigungen nur bei nachweisbaren, einzelfallbezogenen Härten gewährt werden dürfen.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Gladbeck-Card auf kommunalen Entgeltordnungen basiert, während die Einbürgerungsgebühr einer Bundesvorschrift unterliegt. Die Verwaltung empfiehlt daher, der Anregung nicht zu folgen. Entscheidungen über Gebührenermäßigungen müssen weiterhin auf Basis individueller Anträge und unter pflichtgemäßem Ermessen getroffen werden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 183 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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