Tagesordnung
- 1Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 2Genehmigung der Tagesordnung
- 3Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates
- 4B 224/ A 52Zur Vorlage · 09/0378 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 09/0378 befasst sich mit dem aktuellen Verhandlungsstand zum Ausbau der B 224 zur A 52 im Stadtgebiet Gladbeck. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens der Bezirksregierung Münster wurden Forderungen zur Optimierung der Planung sowie ein im Jahr 2009 vom Rat verabschiedeter, siebenstufiger Forderungskatalog erörtert.
Derzeit liegt ein Angebot von Bund und Land vor, welches eine Absenkung der Trasse in die Minus-1-Ebene, einen Galerieausbau sowie einen etwa 1.050 Meter langen Volltunnel vorsieht. Für die Umsetzung eines geschlossenen Tunnels im Bereich der innerstädtischen Halde wird eine Kostenbeteiligung der Stadt Gladbeck in Höhe von 2 Millionen Euro gefordert. Da die vorliegende Planung aus Sicht der Verwaltung noch keine Gesamtlösung darstellt, wird vorgeschlagen, das Angebot nicht anzunehmen und die Verhandlungen auf Basis des bestehenden Forderungskatalogs fortzusetzen. Über konkrete finanzielle Auswirkungen der weiteren Verhandlungen liegen derzeit keine Angaben vor.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck den Bericht der Verwaltung über den Stand der Gespräche mit dem Land und dem Bund zur Kenntnis nimmt. Zudem soll die Fortsetzung der Gespräche mit den zuständigen Stellen im Sinne des bereits bestehenden Forderungskatalogs beschlossen werden. Der Entwurf ist an den Bürgermeister gerichtet.
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- 5Bildung eines Integrationsrates hier: Erlass einer Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck vom 13.03.1995, zuletzt geändert durch Satzung vom 18.12.2007Zur Vorlage · 09/0287 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht die Bildung eines Integrationsrates in Gladbeck vor. Grundlage hierfür ist das am 1. Juli 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Förderung der politischen Partizipation in den Gemeinden, welches eine Änderung der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen vorsieht. Gemäß den neuen Regelungen ist in Gemeinden mit mindestens 5.000 ausländischen Einwohnern, die dort ihren Hauptwohnsitz haben, ein Integrationsrat zu bilden oder alternativ ein Integrationsausschuss einzusetzen.
Die Verwaltung schlägt die Einrichtung eines Integrationsrates vor. Dieser soll sich aus 14 direkt gewählten Migrantenvertretern und 7 vom Rat bestellten Ratsmitgliedern zusammensetzen. Damit wird die Option eines Integrationsausschusses nicht in Anspruch genommen. Der Integrationsrat soll sich mit Angelegenheiten der Gemeinde befassen, insbesondere mit Themen des Zusammenlebens verschiedener kultureller Herkunft. Zudem soll das Gremium auf Antrag Stellungnahmen vorlegen können und über Mittel verfügen, die der Rat für die Förderung der Integrationsarbeit bereitstellt.
Zur Umsetzung ist eine Änderung der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck erforderlich. Die Vorlage umfasst entsprechende Satzungsentwürfe zur Neuregelung der Zusammensetzung, der Aufgaben sowie der Entschädigung der Mitglieder. Es wird vorgeschlagen, dass der neu gewählte Rat die Änderung der Hauptsatzung in seiner konstituierenden Sitzung bestätigt. Die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates soll spätestens innerhalb von 16 Wochen nach Beginn der Wahlzeit des Rates erfolgen, wobei der 7. Februar 2010 als möglicher Wahltermin im Raum steht. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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- 6Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Änderung von Ausschussbesetzungen - SPD-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 09/0374 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0374 befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung, die am 11. September 2009 durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied getroffen wurde. Hintergrund der Entscheidung ist die Neubesetzung von Ausschussmandaten innerhalb der SPD-Ratsfraktion infolge des Todes eines Ratsmitglieds.
Die Vorlage sieht vor, dass ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied in den Sozialausschuss sowie in den Jugendhilfeausschuss gewählt wird. Zudem soll dasselbe Ratsmitglied als stellvertretendes Mitglied in den Haupt- und Finanzausschuss berufen werden. Die rechtliche Grundlage für diese personellen Änderungen bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie das Gesetz über das Kinder- und Jugendhilfegesetz.
Da die nächste reguläre Sitzung des Rates erst für den 24. September 2009 angesetzt war, wurde die Durchführung der Entscheidung im Wege der Dringlichkeit beantragt. Die Verwaltung gibt an, dass durch diese Neubesetzungen keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Der Entwurf legt fest, die bereits getroffene Dringlichkeitsentscheidung zur Änderung der Ausschussbesetzungen förmlich zu genehmigen.
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- 7Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2007Zur Vorlage · 09/0372 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0372 des Rechnungsprüfungsamtes befasst sich mit der Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Gladbeck für das Haushaltsjahr 2007. Gegenstand der Untersuchung war unter anderem die Einhaltung des Haushaltsplans sowie die korrekte Anwendung der Vorschriften zur doppelten Buchführung im Rahmen der Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF). Da die Stadt Gladbeck die NKF-Umstellung im Kulturbereich bereits zum 1. Januar 2007 pilotweise vollzogen hatte, umfasste der Prüfauftrag auch die Überprüfung der Überleitung der kameralen Haushaltsdaten aus dem Jahr 2006 sowie die korrekte Ausweisung von Überschüssen und Zuschüssen.
Das Rechnungsprüfungsamt hat im Rahmen seiner Aufgaben die Gesetzmäßigkeit der Haushaltsführung sowie die Einhaltung der geltenden Verwaltungsvorschriften geprüft. Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 4. August 2009 soll als allgemeiner Berichtsband im Sinne der Gemeindeordnung erklärt werden, da keine Angelegenheiten vorliegen, die einer vertraulichen Behandlung bedürfen.
Die Prüfung ergab keine Beanstandungen, die einer Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2007 entgegenstehen würden. Der Rat wird daher angehalten, die Richtigkeit des vom Stadtkämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister festgestellten Ergebnisses der Haushaltsrechnung 2007 anzuerkennen und dem Bürgermeister die uneingeschränkte Entlastung für das betreffende Haushaltsjahr zu erteilen.
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- 8Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 i. V. m. § 82 GO NW im Haushaltsjahr 2009; hier: Überplanmäßiger Bedarf im Produkt 12.02.01 Planung und Bau von Verkehrsflächen/- anlagen Auszahlungen für Baumaßnahmen Maßnahme: 5102 - Friedrich-Ebert-Str.- Auszahlung in Höhe von 200.000 €Zur Vorlage · 09/0280 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage 09/0280 befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW. Gegenstand der Entscheidung ist die Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Auszahlungen im Haushaltsjahr 2009 für das Produkt 12.02.01, welches die Planung und den Bau von Verkehrsflächen und -anlagen umfasst.
Konkret geht es um die Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 200.000 Euro für die Maßnahme 5102 an der Friedrich-Ebert-Straße. Laut Begründung ist die Sanierung der Fahrbahn im Ergebnisplan des Haushalts 2009 zwar erfasst, jedoch ist aus technischen Gründen eine komplette Erneuerung der Fahrbahn erforderlich. Hierfür müssen Mittel im investiven Finanzplan zur Verfügung gestellt werden. Da die Asphaltarbeiten vor dem Winter abgeschlossen sein müssen, ist ein Baubeginn Anfang September notwendig, was eine kurzfristige Ausschreibung erfordert. Da die regulären Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates erst im September stattfinden, wurde die Dringlichkeitsentscheidung bereits am 8. Juli 2009 durch den Ersten Beigeordneten und ein Ratsmitglied getroffen.
Die Deckung des überplanmäßigen Bedarfs in Höhe von 200.000 Euro erfolgt durch Umwidmung von Mitteln aus anderen Baumaßnahmen innerhalb desselben Produkts. Diese umfassen Baumaßnahmen an der Münsterländer Straße, einen Gehweg in der Wielandstraße, Erschließungsstraßen sowie Geh- und Radwege für Folgejahre.
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- 9Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 im Haushaltsjahr 2009; hier: Überplanmäßiger Bedarf im Produkt 04.06.02 Städtische Galerie Auszahlungen für Baumaßnahmen Maßnahme: 4003 -Erstellung Anbau Galerie- Auszahlung in Höhe von 50.000 €Zur Vorlage · 09/0360 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage 09/0360 befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW. Gegenstand der Entscheidung ist die Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Auszahlungen im Haushaltsjahr 2009 für das Produkt 04.06.02, Städtische Galerie. Konkret geht es um die Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 50.000 Euro für die Maßnahme „Erstellung Anbau Galerie“.
Die Dringlichkeitsentscheidung wurde am 2. September 2009 durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied getroffen. Hintergrund der Maßnahme ist die geplante Neueröffnung der städtischen Galerie am 13. November 2009. Um den geplanten Termin einzuhalten, müssen die Andienungsfläche westlich der Galerie sowie der Galeriegarten und das hintere Umfeld rechtzeitig fertiggestellt werden. Die Fertigstellung der Andienungsfläche ist notwendig, um die Anlieferung von Kunstwerken über das Westportal zu ermöglichen. Die Fertigstellung des Gartens und des Umfeldes dient zudem dem Schutz der Gebäudesockel von Alt- und Neubau vor Frost, Spritz- und Schmutzwasser sowie der Sicherung der wirtschaftlichen Nutzbarkeit der Gastronomie.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt aus dem Haushalt für Planung und Bau von Freiflächen unter der Buchungsstelle für Auszahlungen für Baumaßnahmen im Bereich Rathauspark. Der Beschlussentwurf sieht die formale Genehmigung der bereits getroffenen Dringlichkeitsentscheidung vor.
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- 10Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen - Liste 5 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2008Zur Vorlage · 09/0356 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 09/0356 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Information des Rates über bestimmte Haushaltsbewegungen des vergangenen Haushaltsjahres. Gegenstand der Vorlage ist die Zusammenstellung der unerheblichen überplanmäßigen sowie außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die unter der Bezeichnung Liste 5 geführt werden.
Die Vorlage basiert auf den Vorgaben des § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Diese gesetzliche Regelung schreibt vor, dass Ausgaben, die über den Haushalt hinausgehen oder außerhalb der ursprünglichen Planung liegen, sofern sie als unerheblich eingestuft werden, dem Rat zur Kenntnis zu bringen sind. Die entsprechende Aufstellung der entsprechenden Beträge für das Haushaltsjahr 2008 wurde der Verwaltung zur Vorlage an die Gremien vorgelegt.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die vorgelegte Zusammenstellung der unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß der genannten gesetzlichen Grundlage zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 21. September 2009 sowie des Rates am 24. September 2009 vorbereitet. Federführend für das Dokument ist der Rat.
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- 11Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2008Zur Vorlage · 09/0357 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage 09/0357 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen sowie Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2008. Der Antrag basiert auf den Bestimmungen des § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Nach den Angaben in der Vorlage belaufen sich die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen im Ergebnisplan auf einen Betrag von 535.000 Euro. Parallel dazu sind im Finanzplan außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 118.000 Euro aufgeführt. Die detaillierten Einzelheiten zu diesen Posten sind in einer beigefügten Zusammenstellung dokumentiert.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die genannten Beträge gemäß der gesetzlichen Vorgaben genehmigt. Die Vorlage wurde zur Beratung und Entscheidung für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates vorgelegt.
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- 12Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen - Liste 1 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2009Zur Vorlage · 09/0355 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 09/0355 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Information des Rates über die Haushaltsführung im Jahr 2009. Gegenstand der Vorlage ist die Zusammenstellung sogenannter unerheblicher über- bzw. außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen, die unter der Bezeichnung Liste 1 geführt werden.
Die Vorlage basiert auf den Vorgaben des § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Diese gesetzliche Regelung sieht vor, dass Ausgaben, die über den geplanten Haushalt hinausgehen oder außerhalb der ursprünglichen Planung liegen, aber als unerheblich eingestuft werden, dem Rat zur Kenntnis zu bringen sind. Die Verwaltung hat hierzu eine entsprechende Aufstellung erstellt, die der Vorlage als Anlage beigefügt ist.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die vorgelegte Zusammenstellung der finanziellen Bewegungen förmlich zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21. September 2009 sowie für die Sitzung des Rates am 24. September 2009 vorbereitet. Federführend für das Dokument ist der Rat.
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- 13Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2009Zur Vorlage · 09/0385 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0385 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Entscheidung über die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen sowie Auszahlungen im Ergebnisplan für das Haushaltsjahr 2009. Die Vorlage basiert auf den Bestimmungen des § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Nach den in der Vorlage enthaltenen Zusammenstellungen belaufen sich die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen auf insgesamt 743.840 Euro. Dieser Betrag setzt sich aus zwei Positionen zusammen: Einem Teilbetrag von 711.300 Euro sowie einem weiteren Betrag von 32.540 Euro. Letzterer dient der Umsetzung der Beschlusslage des Haupt- und Finanzausschusses vom 21. September 2009 bezüglich des Einsatzes von Mitteln aus dem Fonds Gladbecker Bündnis für Familie – Erziehung, Bildung, Zukunft.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnisplan in der Gesamthöhe von 743.840 Euro gemäß § 83 GO NRW genehmigt. Die detaillierten Einzelheiten zu den einzelnen Positionen sind den beigefügten Zusammenstellungen der Verwaltung zu entnehmen.
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- 14Konjunkturprogramm IIZur Vorlage · 09/0354 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 09/0354 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit dem aktuellen Stand und der Umsetzung des Konjunkturprogramms II in Gladbeck. Im Rahmen einer Sitzung des Rates am 24. September 2009 wird die Kenntnisnahme der Vorlage sowie die Zustimmung zur Verteilung der Mittel an freie Träger behandelt.
Die Grundlage bilden Beschlüsse des Rates vom 14. Mai 2009, die Investitionsschwerpunkte in den Bereichen Bildungsinfrastruktur und Infrastruktur festlegten. Während für die Bildungsinfrastruktur eine Zuweisung von 5.150.382 Euro vorliegt, beläuft sich der Bedarf auf 4.864.500 Euro. Im Bereich der Infrastruktur besteht ein zusätzlicher Bedarf von etwa 286.000 Euro gegenüber der Zuweisung von 3.191.504 Euro. Durch die Nutzung einer vom Land eingerichteten „Tauschbörse“ soll dieser Differenzbetrag ausgeglichen werden, um unter anderem den ersten Bauabschnitt des Hallenbades zu finanzieren.
Ein Teil der Maßnahmen, darunter Dachsanierungen und Erneuerungen an verschiedenen Schulen, wurde bereits realisiert. Die Verwaltung plant, die meisten verbleibenden Maßnahmen noch im laufenden Jahr rechnungswirksam abzuschließen, mit Ausnahme von Projekten an der Roßheide-/Schillerschule, dem Hallenbad sowie dem Neubau der Feuerwache. Die Maßnahmen der freien Träger werden nach Vorlage der notwendigen Unterlagen durch die Stadt mit entsprechenden Vereinbarungen umgesetzt. Die Finanzierung der Projekte erfolgt vollständig über das Konjunkturprogramm.
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- 15Streik in den städtischen Kindertageseinrichtungen hier: Erstattung von ElternbeiträgenZur Vorlage · 09/0383 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 09/0383 des Amts für Familie, Jugend und Soziales befasst sich mit der Erstattung von Elternbeiträgen für städtische Kindertageseinrichtungen nach den Arbeitskampfmaßnahmen im Mai und Juni des laufenden Jahres. Von dem 14-tägigen Streik waren acht städtische Einrichtungen mit etwa 500 Plätzen betroffen. Da die Beitragssatzung der Stadt Gladbeck die Zahlung der Beiträge auch während der Streikzeit vorsah, wurden Entgelte für Zeiträume erhoben, in denen keine Betreuungsleistung erbracht wurde.
Ursprünglich war die Erstattung der Beiträge in Höhe von rund 17.000 Euro vorgesehen, was auch durch einen einstimmigen Beschluss des Jugendhilfeausschusses befürwortet wurde. Eine Umsetzung der Erstattung ist jedoch aufgrund der aktuellen Rechtslage nicht möglich. Ein Erlass des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen untersagt Kommunen ohne genehmigten Haushalt die Erstattung von Elternbeiträgen als freiwillige Leistung. Da die Stadt Gladbeck an die Vorgaben des Haushaltssicherungskonzepts gebunden ist, dürfen Auszahlungen nur bei rechtlicher Verpflichtung oder zur Sicherung unaufschiebbarer städtischer Ausgaben erfolgen. Ein Verstoß gegen diese Anweisung könnte aufsichtsbehördliche Maßnahmen nach sich ziehen, was nach Rücksprache mit dem Kreis bestätigt wurde.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat zur Kenntnis nimmt, dass eine Erstattung der Elternbeiträge nicht erfolgen kann. Die entsprechenden Mittel sollen stattdessen im System der Kindertagesstätten verbleiben und für Kita-Büro-Zwecke genutzt werden.
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- 16Integriertes Handlungskonzept Gladbeck MitteZur Vorlage · 09/0336 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0336 des Amts für Stadtplanung und Bauaufsicht dient der Verabschiedung des Integrierten Handlungskonzeptes Gladbeck-Mitte durch den Rat. Das Konzept bildet die Grundlage für einen Grundförderantrag beim Ministerium für Bauen und Verkehr und umfasst ein Rahmenkonzept für verschiedene Maßnahmen im Stadtzentrum, die in jährlichen Förderanträgen konkretisiert werden sollen.
Das Gesamtvolumen der geplanten Maßnahmen beläuft sich auf rund 21,1 Millionen Euro. Bei einer aktuellen Förderquote von 70 Prozent entfallen voraussichtlich 14,8 Millionen Euro auf die Förderung durch das Land, während der Eigenanteil der Stadt etwa 6,3 Millionen Euro beträgt. Der erste Förderantrag wurde bereits zum 31. August 2009 bei der Bezirksregierung eingereicht, wobei die beantragte Summe aus Haushaltsgründen aufgrund der erwarteten Förderquote angepasst wurde.
Nach einem Abstimmungstermin mit dem Ministerium für Bauen und Verkehr sowie der Bezirksregierung im August 2009 wurde das Konzept als inhaltlich fundiert bewertet. Es liegen jedoch Empfehlungen vor, die Laufzeit des Projekts zu verlängern und den jährlichen Kostenumfang zu kürzen, um die Synergien mit bestehenden Förderprogrammen in den Stadtteilen Brauck und Rentfort-Nord zu berücksichtigen. Die Einreichung des Handlungskonzeptes zur Beratung in der interministeriellen Arbeitsgruppe ist für Ende September 2009 vorgesehen.
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- 17Änderung der FriedhofsgebührensatzungZur Vorlage · 09/0376 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, die Friedhofsgebührensatzung zu ändern. Grundlage für diesen Beschlussentwurf ist die Neuausschreibung für die Grabart „Gemeinschaftsgrab mit Grabmal“ für den Zeitraum von Ende 2009 bis Ende 2010.
Nach dem Ergebnis der Ausschreibung, welches bereits im Betriebsausschuss vorgestellt wurde, steht künftig eine Auswahl zwischen vier verschiedenen Modellen zur Verfügung. Diese unterscheiden sich in ihrer Größe, Gestaltung sowie im Preis. Aufgrund der unterschiedlichen Einkaufspreise der Grabmale ist eine Ergänzung der bestehenden Gebührentarife erforderlich.
Der Gebührenanteil für die Grabstätte selbst bleibt unverändert bei 1.864,00 Euro, wie er in der Gebührensatzberechnung vom 24. Oktober 2008 festgelegt wurde. Die neuen Tarife setzen sich aus diesem festen Wert zuzüglich des jeweiligen Einkaufspreises des gewählten Grabmals zusammen.
Der Rat der Stadt Gladbeck soll die beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Friedhöfe und für sonstige Leistungen der Friedhofsverwaltung beschließen. Finanzielle Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung oder den investiven Finanzplan werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 18Beschlusscontrolling/Beschlussliste für das 1. Halbjahr 2009Zur Vorlage · 09/0291 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 09/0291 des Bürgermeisterbüros dient der Information des Rates in der öffentlichen Sitzung am 24. September 2009. Gegenstand der Vorlage ist das Beschlusscontrolling für das erste Halbjahr des Jahres 2009.
Mit der Vorlage wird die Beschlussliste, welche die im betreffenden Zeitraum getroffenen Entscheidungen dokumentiert, dem Rat vorgelegt. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass die Beschlussliste für das erste Halbjahr 2009 vom Rat zur Kenntnis genommen wird.
Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Vorlage keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder einmalige noch jährliche Aufwendungen oder Erträge in der Ergebnisrechnung oder im investiven Finanzplan vorgesehen. Die zuständige Verwaltung hat die Liste als Anlage zur Vorlage beigefügt.
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- 19Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 20Mitteilungen des Bürgermeisters
- 21Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 22Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 23Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Ratesnicht öffentlich
- 24Beschlusscontrolling/Beschlussliste für das 1. Halbjahr 2009 nicht öffentlich
- 25Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 26Mitteilungen des Bürgermeistersnicht öffentlich