Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen - Liste 5 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2008
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 09/0356 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Information des Rates über bestimmte Haushaltsbewegungen des vergangenen Haushaltsjahres. Gegenstand der Vorlage ist die Zusammenstellung der unerheblichen überplanmäßigen sowie außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die unter der Bezeichnung Liste 5 geführt werden.
Die Vorlage basiert auf den Vorgaben des § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Diese gesetzliche Regelung schreibt vor, dass Ausgaben, die über den Haushalt hinausgehen oder außerhalb der ursprünglichen Planung liegen, sofern sie als unerheblich eingestuft werden, dem Rat zur Kenntnis zu bringen sind. Die entsprechende Aufstellung der entsprechenden Beträge für das Haushaltsjahr 2008 wurde der Verwaltung zur Vorlage an die Gremien vorgelegt.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die vorgelegte Zusammenstellung der unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß der genannten gesetzlichen Grundlage zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 21. September 2009 sowie des Rates am 24. September 2009 vorbereitet. Federführend für das Dokument ist der Rat.
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Dokumente
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