Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen - Liste 1 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2009
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 09/0355 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Information des Rates über die Haushaltsführung im Jahr 2009. Gegenstand der Vorlage ist die Zusammenstellung sogenannter unerheblicher über- bzw. außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen, die unter der Bezeichnung Liste 1 geführt werden.
Die Vorlage basiert auf den Vorgaben des § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Diese gesetzliche Regelung sieht vor, dass Ausgaben, die über den geplanten Haushalt hinausgehen oder außerhalb der ursprünglichen Planung liegen, aber als unerheblich eingestuft werden, dem Rat zur Kenntnis zu bringen sind. Die Verwaltung hat hierzu eine entsprechende Aufstellung erstellt, die der Vorlage als Anlage beigefügt ist.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die vorgelegte Zusammenstellung der finanziellen Bewegungen förmlich zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21. September 2009 sowie für die Sitzung des Rates am 24. September 2009 vorbereitet. Federführend für das Dokument ist der Rat.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 90309100360
- Anlage 1 als XLS öffnen ↗ 20090916073835
- Anlage 2 als XLS öffnen ↗ 20090916073840
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