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Mitteilungsvorlage

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 i. V. m. § 82 GO NW im Haushaltsjahr 2009; hier: Überplanmäßiger Bedarf im Produkt 12.02.01 Planung und Bau von Verkehrsflächen/- anlagen Auszahlungen für Baumaßnahmen Maßnahme: 5102 - Friedrich-Ebert-Str.- Auszahlung in Höhe von 200.000 €

09/0280 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Mitteilungsvorlage 09/0280 befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW. Gegenstand der Entscheidung ist die Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Auszahlungen im Haushaltsjahr 2009 für das Produkt 12.02.01, welches die Planung und den Bau von Verkehrsflächen und -anlagen umfasst.

Konkret geht es um die Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 200.000 Euro für die Maßnahme 5102 an der Friedrich-Ebert-Straße. Laut Begründung ist die Sanierung der Fahrbahn im Ergebnisplan des Haushalts 2009 zwar erfasst, jedoch ist aus technischen Gründen eine komplette Erneuerung der Fahrbahn erforderlich. Hierfür müssen Mittel im investiven Finanzplan zur Verfügung gestellt werden. Da die Asphaltarbeiten vor dem Winter abgeschlossen sein müssen, ist ein Baubeginn Anfang September notwendig, was eine kurzfristige Ausschreibung erfordert. Da die regulären Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates erst im September stattfinden, wurde die Dringlichkeitsentscheidung bereits am 8. Juli 2009 durch den Ersten Beigeordneten und ein Ratsmitglied getroffen.

Die Deckung des überplanmäßigen Bedarfs in Höhe von 200.000 Euro erfolgt durch Umwidmung von Mitteln aus anderen Baumaßnahmen innerhalb desselben Produkts. Diese umfassen Baumaßnahmen an der Münsterländer Straße, einen Gehweg in der Wielandstraße, Erschließungsstraßen sowie Geh- und Radwege für Folgejahre.

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