Streik in den städtischen Kindertageseinrichtungen hier: Erstattung von Elternbeiträgen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 09/0383 des Amts für Familie, Jugend und Soziales befasst sich mit der Erstattung von Elternbeiträgen für städtische Kindertageseinrichtungen nach den Arbeitskampfmaßnahmen im Mai und Juni des laufenden Jahres. Von dem 14-tägigen Streik waren acht städtische Einrichtungen mit etwa 500 Plätzen betroffen. Da die Beitragssatzung der Stadt Gladbeck die Zahlung der Beiträge auch während der Streikzeit vorsah, wurden Entgelte für Zeiträume erhoben, in denen keine Betreuungsleistung erbracht wurde.
Ursprünglich war die Erstattung der Beiträge in Höhe von rund 17.000 Euro vorgesehen, was auch durch einen einstimmigen Beschluss des Jugendhilfeausschusses befürwortet wurde. Eine Umsetzung der Erstattung ist jedoch aufgrund der aktuellen Rechtslage nicht möglich. Ein Erlass des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen untersagt Kommunen ohne genehmigten Haushalt die Erstattung von Elternbeiträgen als freiwillige Leistung. Da die Stadt Gladbeck an die Vorgaben des Haushaltssicherungskonzepts gebunden ist, dürfen Auszahlungen nur bei rechtlicher Verpflichtung oder zur Sicherung unaufschiebbarer städtischer Ausgaben erfolgen. Ein Verstoß gegen diese Anweisung könnte aufsichtsbehördliche Maßnahmen nach sich ziehen, was nach Rücksprache mit dem Kreis bestätigt wurde.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat zur Kenntnis nimmt, dass eine Erstattung der Elternbeiträge nicht erfolgen kann. Die entsprechenden Mittel sollen stattdessen im System der Kindertagesstätten verbleiben und für Kita-Büro-Zwecke genutzt werden.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- B 224/ A 52 09.09.2009
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Änderung von Ausschussbesetzungen - SPD-Ratsfraktion - 09.09.2009
- Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2007 08.09.2009
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 im Haushaltsjahr 2009; hier: Überplanmäßiger Bedarf im Produkt 04.06.02 Städtische Galerie Auszahlungen für Baumaßnahmen Maßnahme: 4003 -Erstellung Anbau Galerie- Auszahlung in Höhe von 50.000 € 07.09.2009
- Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2009 16.09.2009
- Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2009 03.09.2009