Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2009
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0385 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Entscheidung über die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen sowie Auszahlungen im Ergebnisplan für das Haushaltsjahr 2009. Die Vorlage basiert auf den Bestimmungen des § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Nach den in der Vorlage enthaltenen Zusammenstellungen belaufen sich die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen auf insgesamt 743.840 Euro. Dieser Betrag setzt sich aus zwei Positionen zusammen: Einem Teilbetrag von 711.300 Euro sowie einem weiteren Betrag von 32.540 Euro. Letzterer dient der Umsetzung der Beschlusslage des Haupt- und Finanzausschusses vom 21. September 2009 bezüglich des Einsatzes von Mitteln aus dem Fonds Gladbecker Bündnis für Familie – Erziehung, Bildung, Zukunft.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnisplan in der Gesamthöhe von 743.840 Euro gemäß § 83 GO NRW genehmigt. Die detaillierten Einzelheiten zu den einzelnen Positionen sind den beigefügten Zusammenstellungen der Verwaltung zu entnehmen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 91609100389
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20090928110332
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Weitere Vorlagen: Rat
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