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Beschlussvorlage

Bildung eines Integrationsrates hier: Erlass einer Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck vom 13.03.1995, zuletzt geändert durch Satzung vom 18.12.2007

09/0287 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht die Bildung eines Integrationsrates in Gladbeck vor. Grundlage hierfür ist das am 1. Juli 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Förderung der politischen Partizipation in den Gemeinden, welches eine Änderung der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen vorsieht. Gemäß den neuen Regelungen ist in Gemeinden mit mindestens 5.000 ausländischen Einwohnern, die dort ihren Hauptwohnsitz haben, ein Integrationsrat zu bilden oder alternativ ein Integrationsausschuss einzusetzen.

Die Verwaltung schlägt die Einrichtung eines Integrationsrates vor. Dieser soll sich aus 14 direkt gewählten Migrantenvertretern und 7 vom Rat bestellten Ratsmitgliedern zusammensetzen. Damit wird die Option eines Integrationsausschusses nicht in Anspruch genommen. Der Integrationsrat soll sich mit Angelegenheiten der Gemeinde befassen, insbesondere mit Themen des Zusammenlebens verschiedener kultureller Herkunft. Zudem soll das Gremium auf Antrag Stellungnahmen vorlegen können und über Mittel verfügen, die der Rat für die Förderung der Integrationsarbeit bereitstellt.

Zur Umsetzung ist eine Änderung der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck erforderlich. Die Vorlage umfasst entsprechende Satzungsentwürfe zur Neuregelung der Zusammensetzung, der Aufgaben sowie der Entschädigung der Mitglieder. Es wird vorgeschlagen, dass der neu gewählte Rat die Änderung der Hauptsatzung in seiner konstituierenden Sitzung bestätigt. Die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates soll spätestens innerhalb von 16 Wochen nach Beginn der Wahlzeit des Rates erfolgen, wobei der 7. Februar 2010 als möglicher Wahltermin im Raum steht. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.

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