Tagesordnung
- 1Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 2Genehmigung der Tagesordnung
- 3Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates
- 4Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. §60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW; Änderung von Ausschussbesetzungen; - BIG-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 08/0127 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0127 befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung sowie der Neubesetzung von Ausschussmandaten in der Stadt Gladbeck. Hintergrund der Vorlage ist der Austritt eines Ratsmitglieds aus der BIG-Ratsfraktion im Januar 2008. Durch diesen Austritt war die Fraktion im Rechnungsprüfungsausschuss sowie im Stadtplanungs- und Bauausschuss nicht mehr vertreten.
Da eine Abberufung ordentlicher Ausschussmitglieder nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen nicht möglich ist, wurde eine Dringlichkeitsentscheidung durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied am 12. März 2008 getroffen. Um die Vertretung der Fraktion in den genannten Gremien wiederherzustellen, wurde gemäß § 58 Abs. 1 Satz 7 GO NRW die Benennung von beratenden Mitgliedern vorgeschlagen.
Der Beschlussentwurf sieht vor, die bereits getroffene Dringlichkeitsentscheidung zu genehmigen. Demnach werden ein Ratsmitglied als beratendes Mitglied sowie ein weiteres Ratsmitglied als stellvertretendes beratendes Mitglied sowohl für den Rechnungsprüfungsausschuss als auch für den Stadtplanungs- und Bauausschuss benannt. Mit dieser Regelung wird die personelle Vertretung der BIG-Ratsfraktion in diesen Ausschüssen mit beratender Stimme sichergestellt. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Neubesetzung werden nicht ausgewiesen.
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- 5Änderung von Ausschussbesetzungen; - SPD-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 08/0168 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 08/0168 der Stadt Gladbeck behandelt die Neubesetzung von Mitgliedern im Jugendhilfeausschuss. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines stimmberechtigten Mitglieds, welches die Vertretung der Jugendverbände und der freien Jugendhilfe innehatte. Die entsprechende Person legte ihre Mitgliedschaft im Dezember 2007 nieder.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) ist vorgesehen, dass bei einem Ausscheiden eines Mitglieds vor Ablauf der Wahlzeit ein Ersatzmitglied für den verbleibenden Zeitraum der Wahlzeit zu wählen ist. Die Vorschlagsberechtigung liegt dabei bei der Stelle, die das ursprüngliche Mitglied nominiert hatte.
Auf Vorschlag der SPD-Ratsfraktion wird die Wahl einer neuen Besetzung beantragt. Konkret soll ein bisheriges stellvertretendes Ausschussmitglied zum stimmberechtigten Mitglied des Jugendhilfeausschusses ernannt werden. Gleichzeitig wird vorgeschlagen, die Position des stellvertretenden stimmberechtigten Mitglieds neu zu besetzen, wobei die Verwaltung feststellt, dass die Person für diese Benennung die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.
Mit der Neubesetzung sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Der Beschlussentwurf sieht die Wahl der vorgeschlagenen Personen gemäß den rechtlichen Bestimmungen des AG-KJHG vor.
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- 6Änderung einer Ausschussbesetzung; - Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -Zur Vorlage · 08/0171 · Beschlussvorlage
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Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat eine Änderung der Besetzung im Umwelt- und Betriebsausschuss vorgeschlagen. Hintergrund der Vorlage 08/0171 ist die Niederlegung eines Mandats als stellvertretendes Mitglied durch ein Ratsmitglied.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (§ 50 Abs. 3 Satz 5 GO NRW) ist die Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte, berechtigt, einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin für den vakanten Platz zu nominieren. Die Fraktion schlägt vor, ein weiteres Ratsmitglied zum stellvertretenden Mitglied des Umwelt- und Betriebsausschusses zu wählen. Die Verwaltung stellt fest, dass die vorgeschlagene Person die für die Wahl erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.
Durch die Neubesetzung ändert sich die Gesamtzusammensetzung des Ausschusses nicht. Mit der Wahl wird lediglich die personelle Nachfolge für das stellvertretende Mandat geregelt. Es entstehen durch diesen Vorgang keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt. Der Beschlussentwurf sieht die Wahl der vorgeschlagenen Person zum stellvertretenden Mitglied des Umwelt- und Betriebsausschusses vor.
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- 7Kommunalwahlen 2009Zur Vorlage · 08/0086 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage des Organisations- und Personalamtes befasst sich mit den Vorbereitungen für die Kommunalwahlen 2009. Da die aktuelle Wahlperiode am 20. Oktober 2009 endet, sind rechtzeitig organisatorische Maßnahmen zu treffen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Entscheidung über die Anzahl der Ratsmandate. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes kann die Zahl der zu wählenden Vertreter durch Satzung verringert werden. Die Verwaltung empfiehlt, die bereits für die laufende Wahlperiode beschlossene Reduzierung von 50 auf 44 Vertreter beizubehalten. Ein entsprechender Satzungsentwurf liegt der Vorlage bei. Es wird angestrebt, diese Regelung nicht zeitlich auf die nächste Wahlperiode zu befristen.
Des Weiteren ist die Bildung eines Wahlausschusses für die kommende Wahl erforderlich. Der Ausschuss übernimmt Aufgaben wie die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke, die Prüfung von Wahlvorschlägen sowie die Feststellung des Wahlergebnisses. Der Vorsitz des Ausschusses wird durch den Wahlleiter inne, der kraft Gesetzes der Bürgermeister ist. Die Beisitzer sowie deren persönliche Stellvertreter sind durch den Rat zu wählen. Um einen reibungslosen Ablauf der Nominierungsprozesse zu gewährleisten, wird eine zeitnahe Entscheidung über die Wahlbezirkseinteilung angestrebt. Für die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen sind keine finanziellen Auswirkungen im Haushalt ersichtlich.
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- 8Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Ausgaben - Liste 4 - gem. §§ 82 und 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2007Zur Vorlage · 08/0145 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 08/0145 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Information des Rates über die Ausgaben des Haushaltsjahres 2007. Gegenstand der Vorlage ist die Zusammenstellung der unerheblichen überplanmäßigen sowie außerplanmäßigen Ausgaben, die unter der Bezeichnung Liste 4 geführt werden.
Die Vorlage basiert auf den gesetzlichen Vorgaben der Paragraphen 82 und 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Diese Bestimmungen verpflichten dazu, dem Rat die Ausgaben zur Kenntnis zu bringen, die als unerheblich eingestuft werden. Die entsprechende detaillierte Aufstellung der Finanzbewegungen ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die vorgelegte Zusammenstellung der genannten Ausgaben offiziell zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde im Rahmen des ordnungsgemäßen Verfahrens durch die zuständige Verwaltung erstellt und zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat vorgelegt.
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- 9Beteiligungsbericht 2007 der Stadt GladbeckZur Vorlage · 08/0166 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0166 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Vorlage des Beteiligungsberichts 2007 der Stadt Gladbeck. Die Erstellung sowie die jährliche Fortschreibung dieses Berichts sind gemäß § 112 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtend vorgeschrieben. Ziel des Berichts ist es, die Ratsmitglieder und die Einwohner über die Beteiligungen der Stadt an Unternehmen und Einrichtungen in privatrechtlicher Rechtsform zu informieren.
Der Bericht umfasst Angaben zur Erfüllung des öffentlichen Zwecks, zu den finanzwirtschaftlichen Auswirkungen der Beteiligungen, zu den Beteiligungsverhältnissen sowie zur Zusammensetzung der Organe der jeweiligen Gesellschaften. Die Stadt Gladbeck erstellt diesen Bericht seit 1997; die vorliegende Fassung stellt die elfte Version dar und entspricht dem Stand vom 31. Dezember 2007. Dabei wurden die im Jahr 2007 eingetretenen Änderungen berücksichtigt.
Seit dem Jahr 2003 wird der Bericht in seiner aktuellen Fassung über das Internet zur Verfügung gestellt. Die Vorlage sieht vor, dass der Beteiligungsbericht 2007 im Rahmen der Sitzungen zur Kenntnis genommen wird. Es werden keine finanziellen Auswirkungen durch die Vorlage ausgewiesen. Die Einsichtnahme in den Bericht ist öffentlich möglich.
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Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0144 des Amtes für Schule und Sport sieht eine Änderung der Ordnung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Entgelten für den Besuch der Musikschule vor. Hintergrund der Anpassung sind Neuregelungen zur Gladbeck-Card, die der Rat der Stadt Gladbeck in seiner Sitzung am 14. Februar 2008 beschlossen hat.
Im Rahmen dieser Neuregelungen wird der Kreis der Berechtigten für Rabatte erweitert. Neu in diesen Kreis sollen Empfänger von Wohngeld sowie Empfänger des Kinderzuschlages nach § 6 a Bundeskindergeldgesetz aufgenommen werden. Zudem ist vorgesehen, die Rabatte auf generell 75 Prozent anzuheben, wobei Ausnahmen für die Hundesteuer und das Hallenbad bestehen bleiben. Die Entgeltordnung der Musikschule soll analog zu diesen Beschlüssen angepasst werden, wobei eine Umsetzung ab dem 1. Juli 2008 angestrebt wird.
Die Änderung der Entgeltordnung führt laut den Angaben in der Vorlage zu einer jährlichen Einnahmenminderung von 9.300 Euro im Haushalt. Für diese Entwicklung stehen keine zusätzlichen Haushaltsmittel zur Verfügung. Der Entwurf sieht vor, die beigefügte Änderung der Ordnung in der derzeit gültigen Fassung zu beschließen.
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- 11Tagespflege a) Förderrichtlinien b) Satzung über die Erhebung von ElternbeiträgenZur Vorlage · 08/0027 · Beschlussvorlage
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Das Amt für Familie, Jugend und Soziales legt dem Jugendhilfeausschuss eine Beschlussvorlage zur Neugestaltung der Kindertagespflege vor. Gegenstand der Vorlage sind neue Förderrichtlinien sowie eine Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen, die zum 1. August 2008 in Kraft treten sollen.
Die Verwaltung begründet die Neuregelung mit der Notwendigkeit, die Vergütung für Tagespflegepersonen anzupassen, um die Qualität und die Verfügbarkeit von Betreuungsplätzen zu sichern. Bisherige Geldleistungen liegen unter dem kalkulierten Stundensatz für Sachaufwand und Förderleistung. Die neue Regelung sieht vor, die Vergütung nach Stundensätzen statt nach Zeitstufen zu berechnen. Dabei wird zwischen zwei Qualifizierungsstufen unterschieden: In Stufe 1 werden Personen mit Basisqualifizierung mit einem Gesamtsatz von 3,00 Euro pro Stunde berücksichtigt, während Stufe 2 Personen mit Aufbauqualifikationen einen Satz von 4,00 Euro pro Stunde erhält. Die Kosten für den Sachaufwand bleiben dabei einheitlich bei 1,30 Euro pro Stunde.
Zudem wird eine Satzung zur Festlegung der Elternbeiträge vorgelegt. Diese orientiert sich an der Systematik der Beiträge für Kindertageseinrichtungen und sieht eine soziale Staffelung vor, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern sowie die Betreuungszeit berücksichtigt. Für die Umsetzung der Maßnahmen sind die Haushaltsmittel vorhanden. Die Regelungen sind zunächst befristet bis zum 31. Juli 2009.
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- 12Betrifft: Bebauungsplan Nr. 102, 1. Änd. Gebiet: Wielandstraße hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 08/0094 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Gladbeck soll die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 102 für das Gebiet an der Wielandstraße als Satzung beschließen. Der ursprüngliche Bebauungsplan ist seit August 2005 rechtsverbindlich. Während ein Anteil von 30 Prozent der Flächen im Eigentum der Stadt Gladbeck steht, wurden die restlichen 70 Prozent im Jahr 2006 an die WGZ Immobilien + Treuhand veräußert. Die Erschließung des gesamten Gebiets erfolgt durch die WGZ Immobilien + Treuhand, wobei die Vermarktung der Flächen über die Volksbank Immobiliengesellschaft mbH abgewickelt wird.
Die Änderung des Bebauungsplans dient dazu, bestehende Festsetzungen zu präzisieren, da es in der Vermarktungsphase zu Unklarheiten bei der Auslegung gekommen ist. Zudem sollen ergänzende Regelungen zur Dachgestaltung sowie zu den Einfriedungen vorgenommen werden, um ein einheitliches Erscheinungsbild des Wohngebiets „Wielandgarten“ im Sinne eines Gartenstadtideals zu gewährleisten. Die Stadtverwaltung hat hierfür Gestaltungskriterien formuliert, die für private Bauherren und Bauträger bindend sind.
Das Verfahren wurde nach einem vereinfachten Verfahren gemäß Baugesetzbuch durchgeführt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die öffentliche Auslegung des Entwurfs verliefen ohne Anregungen. Mit dem Satzungsbeschluss tritt die Änderung nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Gladbeck in Kraft. Für das Vorhaben entstehen keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt.
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- 13Verfassungsklage gegen den kommunalen FinanzausgleichZur Vorlage · 08/0172 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0172 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Vorbereitung einer möglichen Verfassungsklage gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2008. Hintergrund ist die angestrebte Veränderung des kommunalen Finanzausgleichs in Nordrhein-Westfalen.
Die Bürgermeister der kreisangehörigen Städte sowie der Landrat des Kreises Recklinghausen haben im Jahr 2007 verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die finanzielle Situation der Kommunen im Kreis zu verbessern. Da das Innenministerium NRW die Überprüfung des Finanzausgleichs auf Basis eines Gutachtens des ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung in München veranlasst hat, wurde zunächst ein gemeinsamer Forderungskatalog entwickelt. Dieser wurde im Dezember 2007 dem Innenministerium und dem ifo-Institut übergeben, um die regionalen finanziellen Besonderheiten in die Gutachtenerstellung einfließen zu lassen.
Die Vorlage sieht vor, dass sich der Rat der Stadt Gladbeck den Forderungen der Bürgermeisterkonferenz und des Landrates anschließt. Zudem soll der Bürgermeister beauftragt werden, eine Verfassungsklage vorzubereiten, falls die Ergebnisse des Gutachtens nicht zu einer deutlichen Verbesserung der finanziellen Lage des Kreises und seiner Städte führen. Die Vorlage wurde nach Absprache zwischen dem Landrat und den Bürgermeistern für eine einheitliche Beschlussfassung in allen Räten des Kreises und im Kreistag erstellt. Finanzielle Auswirkungen durch diesen Beschluss entstehen nicht.
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- 14Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 15Mitteilungen des Bürgermeisters
- 16Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 17Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 18Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Ratesnicht öffentlich
- 19Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 20Mitteilungen des Bürgermeistersnicht öffentlich