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Beschlussvorlage

Tagespflege a) Förderrichtlinien b) Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen

08/0027 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Das Amt für Familie, Jugend und Soziales legt dem Jugendhilfeausschuss eine Beschlussvorlage zur Neugestaltung der Kindertagespflege vor. Gegenstand der Vorlage sind neue Förderrichtlinien sowie eine Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen, die zum 1. August 2008 in Kraft treten sollen.

Die Verwaltung begründet die Neuregelung mit der Notwendigkeit, die Vergütung für Tagespflegepersonen anzupassen, um die Qualität und die Verfügbarkeit von Betreuungsplätzen zu sichern. Bisherige Geldleistungen liegen unter dem kalkulierten Stundensatz für Sachaufwand und Förderleistung. Die neue Regelung sieht vor, die Vergütung nach Stundensätzen statt nach Zeitstufen zu berechnen. Dabei wird zwischen zwei Qualifizierungsstufen unterschieden: In Stufe 1 werden Personen mit Basisqualifizierung mit einem Gesamtsatz von 3,00 Euro pro Stunde berücksichtigt, während Stufe 2 Personen mit Aufbauqualifikationen einen Satz von 4,00 Euro pro Stunde erhält. Die Kosten für den Sachaufwand bleiben dabei einheitlich bei 1,30 Euro pro Stunde.

Zudem wird eine Satzung zur Festlegung der Elternbeiträge vorgelegt. Diese orientiert sich an der Systematik der Beiträge für Kindertageseinrichtungen und sieht eine soziale Staffelung vor, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern sowie die Betreuungszeit berücksichtigt. Für die Umsetzung der Maßnahmen sind die Haushaltsmittel vorhanden. Die Regelungen sind zunächst befristet bis zum 31. Juli 2009.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 191 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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