Änderung der Ordnung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Entgelten für den Besuch der Musikschule der Stadt Gladbeck vom 12.12.1997
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0144 des Amtes für Schule und Sport sieht eine Änderung der Ordnung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Entgelten für den Besuch der Musikschule vor. Hintergrund der Anpassung sind Neuregelungen zur Gladbeck-Card, die der Rat der Stadt Gladbeck in seiner Sitzung am 14. Februar 2008 beschlossen hat.
Im Rahmen dieser Neuregelungen wird der Kreis der Berechtigten für Rabatte erweitert. Neu in diesen Kreis sollen Empfänger von Wohngeld sowie Empfänger des Kinderzuschlages nach § 6 a Bundeskindergeldgesetz aufgenommen werden. Zudem ist vorgesehen, die Rabatte auf generell 75 Prozent anzuheben, wobei Ausnahmen für die Hundesteuer und das Hallenbad bestehen bleiben. Die Entgeltordnung der Musikschule soll analog zu diesen Beschlüssen angepasst werden, wobei eine Umsetzung ab dem 1. Juli 2008 angestrebt wird.
Die Änderung der Entgeltordnung führt laut den Angaben in der Vorlage zu einer jährlichen Einnahmenminderung von 9.300 Euro im Haushalt. Für diese Entwicklung stehen keine zusätzlichen Haushaltsmittel zur Verfügung. Der Entwurf sieht vor, die beigefügte Änderung der Ordnung in der derzeit gültigen Fassung zu beschließen.
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Dokumente
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