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Beschlussvorlage

Verfassungsklage gegen den kommunalen Finanzausgleich

08/0172 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0172 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Vorbereitung einer möglichen Verfassungsklage gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2008. Hintergrund ist die angestrebte Veränderung des kommunalen Finanzausgleichs in Nordrhein-Westfalen.

Die Bürgermeister der kreisangehörigen Städte sowie der Landrat des Kreises Recklinghausen haben im Jahr 2007 verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die finanzielle Situation der Kommunen im Kreis zu verbessern. Da das Innenministerium NRW die Überprüfung des Finanzausgleichs auf Basis eines Gutachtens des ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung in München veranlasst hat, wurde zunächst ein gemeinsamer Forderungskatalog entwickelt. Dieser wurde im Dezember 2007 dem Innenministerium und dem ifo-Institut übergeben, um die regionalen finanziellen Besonderheiten in die Gutachtenerstellung einfließen zu lassen.

Die Vorlage sieht vor, dass sich der Rat der Stadt Gladbeck den Forderungen der Bürgermeisterkonferenz und des Landrates anschließt. Zudem soll der Bürgermeister beauftragt werden, eine Verfassungsklage vorzubereiten, falls die Ergebnisse des Gutachtens nicht zu einer deutlichen Verbesserung der finanziellen Lage des Kreises und seiner Städte führen. Die Vorlage wurde nach Absprache zwischen dem Landrat und den Bürgermeistern für eine einheitliche Beschlussfassung in allen Räten des Kreises und im Kreistag erstellt. Finanzielle Auswirkungen durch diesen Beschluss entstehen nicht.

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