Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. §60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW; Änderung von Ausschussbesetzungen; - BIG-Ratsfraktion -
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0127 befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung sowie der Neubesetzung von Ausschussmandaten in der Stadt Gladbeck. Hintergrund der Vorlage ist der Austritt eines Ratsmitglieds aus der BIG-Ratsfraktion im Januar 2008. Durch diesen Austritt war die Fraktion im Rechnungsprüfungsausschuss sowie im Stadtplanungs- und Bauausschuss nicht mehr vertreten.
Da eine Abberufung ordentlicher Ausschussmitglieder nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen nicht möglich ist, wurde eine Dringlichkeitsentscheidung durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied am 12. März 2008 getroffen. Um die Vertretung der Fraktion in den genannten Gremien wiederherzustellen, wurde gemäß § 58 Abs. 1 Satz 7 GO NRW die Benennung von beratenden Mitgliedern vorgeschlagen.
Der Beschlussentwurf sieht vor, die bereits getroffene Dringlichkeitsentscheidung zu genehmigen. Demnach werden ein Ratsmitglied als beratendes Mitglied sowie ein weiteres Ratsmitglied als stellvertretendes beratendes Mitglied sowohl für den Rechnungsprüfungsausschuss als auch für den Stadtplanungs- und Bauausschuss benannt. Mit dieser Regelung wird die personelle Vertretung der BIG-Ratsfraktion in diesen Ausschüssen mit beratender Stimme sichergestellt. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Neubesetzung werden nicht ausgewiesen.
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