Tagesordnung
- 1Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 2Genehmigung der Tagesordnung
- 3Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates
- 4Kommunales Wahlrecht für alle Migrantinnen und MigrantenZur Vorlage · 07/0364 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 07/0364 des Amts für Familie, Jugend und Soziales befasst sich mit der Forderung nach einem erweiterten kommunalen Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten. Grundlage der Vorlage ist ein Appell der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen (LAGA NRW) an die Landesregierung sowie die Landtagsfraktionen in Nordrhein-Westfalen.
Der Ausländerbeirat der Stadt Gladbeck hat in seiner Sitzung am 12. September 2007 einstimmig beschlossen, sich für die Einführung eines kommunalen Wahlrechts einzusetzen. Die Forderung richtet sich konkret an die Gruppe der Personen, die seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland leben. Der Ausländerbeirat bittet den Rat der Stadt Gladbeck, diesen Appell gegenüber der Landesregierung und den Fraktionen im Landtag zu unterstützen.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass sich der Rat der Stadt Gladbeck dem Appell der LAGA NRW anschließt. Mit der Umsetzung der Vorlage sind keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt verbunden. Federführend für das Verfahren ist der Rat.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 5Änderung von Ausschussbesetzungen; - DKP-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 07/0386 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 07/0386 des Bürgermeisterbüros behandelt die Neubesetzung von Ausschussmandaten in der Stadt Gladbeck. Hintergrund der Vorlage ist die Mitteilung der DKP-Ratsfraktion, dass ein ordentliches Mitglied des Sozialausschusses durch einen Wegfall des Wohnsitzes im Wahlgebiet seine Mitgliedschaft verliert. Zudem hat ein beratendes Mitglied im Sportausschuss seine Tätigkeit niedergelegt.
Aufgrund dieser personellen Veränderungen beantragt die DKP-Ratsfraktion eine Anpassung der Ausschussbesetzungen. Im Sozialausschuss soll ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied nachrücken. Im Sportausschuss ist die Nachbesetzung eines beratenden Mitglieds sowie die Ernennung eines stellvertretenden beratenden Mitglieds vorgesehen.
Der Beschlussentwurf sieht vor, die Zusammensetzung des Sozialausschusses dahingehend zu ändern, dass sich die Anzahl der ordentlichen Ratsmitglieder auf zehn erhöht, während die Anzahl der sachkundigen Bürger auf drei sinkt. Zudem wird die Wahl eines Ratsmitglieds zum ordentlichen Mitglied im Sozialausschuss sowie zum beratenden Mitglied im Sportausschuss beantragt. Des Weiteren soll ein weiterer Ratsherr zum stellvertretenden beratenden Mitglied im Sportausschuss gewählt werden. Mit der vorgeschlagenen Änderung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 6Änderung einer Ausschussbesetzung - Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -Zur Vorlage · 07/0387 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat eine Änderung der Besetzung im Sozialausschuss beantragt. Hintergrund der Vorlage 07/0387 ist das Ausscheiden eines stellvertretenden Mitglieds aus dem Ausschuss, nachdem dieses sein Mandat niedergelegt hat.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (§ 50 Abs. 3 Satz 5 GO NRW) ist die Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte, berechtigt, einen Nachfolger vorzuschlagen. Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schlägt für die Position des stellvertretenden Mitglieds im Sozialausschuss ein neues Ratsmitglied vor. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die vorgeschlagene Person die für die Wahl erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.
Durch die Neubesetzung ändert sich die Zusammensetzung des Sozialausschusses nicht. Mit dem Beschluss wird die Wahl des Nachfolgers für die Position des stellvertretenden Mitglieds durchgeführt. Es entstehen durch diese personelle Änderung keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt. Die Vorlage liegt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Entscheidung vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 7Änderung von Ausschussbesetzungen; - SPD-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 07/0390 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Ratsfraktion hat im Rahmen der Beschlussvorlage 07/0390 eine Änderung der Ausschussbesetzungen beantragt. Hintergrund der Anfrage sind die Niederlegungen von Mandaten in verschiedenen Gremien. Ein sachkundiger Bürger hat sein Mandat im Sportausschuss niedergelegt, während zwei Ratsmitglieder ihre Mitgliedschaften im Schulausschuss beendet haben.
Um diese Vakanzen zu besetzen, schlägt die Fraktion vor, ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied im Sportausschuss nachzubesetzen. Für den Schulausschuss werden zwei neue ordentliche Mitglieder vorgeschlagen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die vorgeschlagenen Personen die erforderlichen Voraussetzungen für die Wahl erfüllen.
Durch die beantragten personellen Veränderungen ändert sich die Zusammensetzung der Gremien in Bezug auf die Anzahl der Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger. Im Schulausschuss reduziert sich die Zahl der ordentlichen Mitglieder von neun auf sieben, während die Anzahl der sachkundigen Bürger von vier auf sechs steigt. Im Sportausschuss erhöht sich die Zahl der ordentlichen Mitglieder von sieben auf acht, während die Anzahl der sachkundigen Bürger von sechs auf fünf sinkt. Die Anzahl der stellvertretenden Mitglieder bleibt in beiden Ausschüssen unverändert. Mit der Neubesetzung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Der Beschlussentwurf sieht die formale Festsetzung der neuen Zusammensetzungen sowie die Wahl der Nachfolger gemäß der Gemeindeordnung vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 8Änderung von Ausschussbesetzungen; - BIG-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 07/0392 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 07/0392 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Änderung der Besetzung des Schulausschusses. Hintergrund der Vorlage ist die Niederlegung eines Mandats als sachkundiger Bürger in diesem Ausschuss.
Auf Antrag der BIG-Ratsfraktion soll eine Neubesetzung der vakanten Positionen vorgenommen werden. Konkret wird vorgeschlagen, ein Ratsmitglied zum ordentlichen Mitglied im Schulausschuss zu wählen und ein weiteres Ratsmitglied zum stellvertretenden Mitglied zu ernennen. Die Vorlage stützt sich dabei auf die gesetzliche Grundlage des § 50 Abs. 3 Satz 5 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach die Ratsmitglieder bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitglieds einen Nachfolger wählen, sofern dieser Vorschlag von der entsprechenden Fraktion unterbreitet wird.
Die Verwaltung stellt fest, dass die vorgeschlagene Person für die Wahl die notwendigen Voraussetzungen erfüllt. Durch die personellen Änderungen bleibt die Gesamtzusammensetzung des Schulausschusses unberührt. Mit der Neubesetzung sind keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt verbunden. Der Beschlussentwurf sieht die Wahl eines ordentlichen Mitglieds sowie die Ernennung eines stellvertretenden Mitglieds im Schulausschuss vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 9Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Ausgaben - Liste 2 - gem. §§ 82 und 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2007Zur Vorlage · 07/0365 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 07/0365 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Information des Rates über die Ausgaben des Haushaltsjahres 2007. Gegenstand der Vorlage ist die Zusammenstellung der unerheblichen überplanmäßigen sowie außerplanmäßigen Ausgaben, die unter der Bezeichnung Liste 2 geführt werden.
Die Vorlage basiert auf den gesetzlichen Vorgaben der Paragraphen 82 und 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Diese Bestimmungen regeln, dass unerhebliche über- oder außerplanmäßige Ausgaben dem Rat zur Kenntnis zu geben sind. Die entsprechende detaillierte Aufstellung der Posten ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die vorgelegte Zusammenstellung der Ausgaben förmlich zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde im Rahmen des ordnungsgemäßen Verfahrens durch den Bürgermeister sowie die zuständigen Beigeordneten und das Rechtsamt mitgetragen. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 22. Oktober 2007 sowie des Rates am 25. Oktober 2007 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 10Zustimmung zur Leistung von über-/ausßerplanmäßigen Ausgaben/Verpflichtungsermächtigungen gem. §§ 81 und 82 GO NRW für das Haushaltsjahr 2007Zur Vorlage · 07/0395 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 07/0395 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben sowie Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2007. Die Vorlage wurde zur Entscheidung an den Rat vorgelegt.
Nach den in der Vorlage enthaltenen Zusammenstellungen setzen sich die beantragten Beträge aus zwei verschiedenen Listen zusammen. Die erste Liste weist eine Summe von 902.607 Euro aus, während die zweite Liste einen Betrag von 65.000 Euro umfasst. Dies ergibt eine Gesamtsumme der über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen von 967.607 Euro.
Der Beschlussentwurf sieht vor, diesen Gesamtkosten in Höhe von 967.607 Euro gemäß den Bestimmungen der §§ 81 und 82 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zuzustimmen. Die entsprechenden Deckungen für diese Ausgaben und Verpflichtungen sind in den beigefügten Detailaufstellungen der Verwaltung aufgeführt. Die Vorlage wurde im Rahmen der Sitzung des Rates zur Beschlussfassung vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 11Jahresrechnung 2006Zur Vorlage · 07/0367 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für kommunale Finanzen legt die Jahresrechnung 2006 der Stadt Gladbeck vor. Die von der Verwaltung und dem Bürgermeister festgestellte Rechnung wird dem Rat zur Kenntnisnahme und zur Weiterleitung an den Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt.
Im Verwaltungshaushalt weist das Ergebnis einen Fehlbetrag von rund 32 Millionen Euro aus. Dieser liegt um etwa 889.000 Euro über dem ursprünglich veranschlagten Fehlbedarf der Haushaltssatzung 2006. Als wesentlicher Grund für diesen Anstieg wird der Ausfall einer Wohngeldstattung durch den Bund in Höhe von 1,2 Millionen Euro angeführt. Die bereinigten Soll-Einnahmen beliefen sich auf rund 140,4 Millionen Euro, während die bereinigten Soll-Ausgaben bei etwa 172,4 Millionen Euro lagen.
Der Vermögenshaushalt schließt hingegen ausgeglichen ab. Die bereinigten Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben beliefen sich hier jeweils auf rund 15,8 Millionen Euro. Die Verwaltung führt an, dass im Vermögenshaushalt durch nicht vollständig in Anspruch genommene Ausgabeansätze der Dienststellen sowie durch Verbesserungen bei KAG-Beiträgen, VEW-Erlösen und Zuschüssen für Ganztagsschulen Ergebnisse erzielt wurden. Ein geringeres Volumen des Vermögenshaushalts resultierte dabei aus dem Ausfall des Zuschusses nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz und einem entsprechend geringeren Zuführungsbetrag an den Verwaltungshaushalt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 12Änderung der Investitionsliste 2007 hier: Stadiontribünen-ÜberdachungZur Vorlage · 07/0368 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 07/0368 sieht eine Änderung der Investitionsliste 2007 vor, um die Finanzierung der Tribünenüberdachung im Stadion sicherzustellen. Nachdem der Rat am 30. August 2007 außerplanmäßige Mittel in Höhe von 700.000 Euro für dieses Bauvorhaben bereitgestellt hatte, unterlag dieser Beschluss dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Kommunalaufsicht.
Die Kommunalaufsicht hat die Finanzierung unter der Bedingung genehmigt, dass die Maßnahme haushaltsneutral durch die Streichung oder Streckung anderer Investitionen innerhalb der Investitionsliste 2007 realisiert wird. Zudem wurde die Inanspruchnahme von Mitteln aus der allgemeinen Rücklage zur Teilfinanzierung nicht akzeptiert.
Infolgedessen wird eine Umverteilung der Mittel beantragt. Die Investitionsliste 2007 soll um 700.000 Euro für die Tribünenüberdachung des Stadions erhöht werden. Zur Deckung dieser Kosten sollen 220.000 Euro aus dem Haushalt für bauliche Änderungen und Verbesserungen an Schulen sowie 480.000 Euro aus der Sanierung des Sportplatzes Busfortshof entnommen werden. Die Mittel für den Sportplatz werden verfügbar, da aufgrund entdeckter Altlasten im Spielfelduntergrund die Sanierung im laufenden Jahr nicht kassenwirksam abgeschlossen werden kann und die Mittel für das Jahr 2008 neu etatisiert werden. Durch diese Umfinanzierung soll ein Baubeginn der Tribünenüberdachung noch im Jahr 2007 ermöglicht werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 13Stadtumbau-West Rentfort-Nord hier: Festlegung des Stadtumbaugebietes nach § 171b BaugesetzbuchZur Vorlage · 07/0330 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 07/0330 des Amts für Stadtplanung und Bauaufsicht sieht die Festlegung des Gebiets „Rentfort-Nord“ als Stadtumbaugebiet gemäß § 171b Baugesetzbuch vor. Die Projektgruppe Stadtumbau-West Rentfort-Nord setzt seit Mai 2006 die Maßnahmen des vom Rat beschlossenen Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes um. Zu den Schwerpunkten der bisherigen Projektarbeit gehören die Entwicklung der Immobilie Schwechater Straße 38, die Einrichtung eines Quartiersmanagements sowie die Umgestaltung von Grünanlagen und eines Schulhofes.
Die räumliche Begrenzung des Gebiets erfolgt nach den in der Anlage der Vorlage dargestellten Grenzen. Die Festlegung des Stadtumbaugebietes dient als Voraussetzung für die Sicherung der weiteren Finanzierung, insbesondere für den Bezug von Bundesfinanzhilfen und EU-Fördergeldern. Zudem sollen durch die Festlegung die Verfahrensvorschriften genutzt werden, um Planungen und Maßnahmen unter Einbeziehung von Betroffenen und Interessenten systematisch vorzubereiten.
Aus der Vorlage geht hervor, dass die Festlegung des Gebiets für Bewohner, Grundstückseigentümer, Gewerbetreibende oder andere Betroffene keine gesetzespezifischen rechtlichen Einschränkungen oder Verpflichtungen nach sich zieht. Für den Haushalt ergeben sich aus diesem Beschluss keine finanziellen Auswirkungen. Der Planungs- und Bauausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Gladbeck, das Gebiet „Rentfort-Nord“ in den definierten Grenzen als Stadtumbaugebiet festzulegen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 14Bebauungsplan Nr. 5 Gebiet: Eschenweg hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 07/0341 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 5 für das Gebiet Eschenweg als Satzung beschließen. Der Bebauungsplan, der seit dem 1. August 1962 rechtsverbindlich war, sah ursprünglich die Neuregelung von Verkehrsflächen in der Vestischen Straße sowie die Anlegung einer Stichstraße von der Lange Straße aus vor. Ziel der damaligen Planung war die Verbreiterung der Straße und die Aufschließung von Flächen für zweigeschossige Bebauung.
Die Umsetzung der Maßnahmen wurde in der Vergangenheit durch fehlende Haushaltsmittel sowie die ausbleibende Zusage des Landschaftsverbandes zur Beteiligung an den Grundstückserwerbskosten verhindert. In der Folge wurde die Umlegungsanordnung im Jahr 1971 wieder aufgehoben. Da in den Zwischenzeit entlang der Konrad-Adenauer-Allee sowie im Bereich der geplanten Stichstraße Neubaumaßnahmen erfolgt sind, wird die Aufhebung des über 40 Jahre alten Plans als sinnvoll erachtet. Nach der Aufhebung richtet sich die planungsrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben in den angrenzenden bebauten Ortsteilen nach den Regelungen des § 34 BauGB.
Die Beteiligung der Behörden, der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wurde im Rahmen des Verfahrens durchgeführt, wobei keine Anregungen eingingen. Die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 5 soll mit der Bekanntmachung der Satzung im Amtsblatt der Stadt Gladbeck in Kraft treten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 15Änderung der Baumschutzsatzung der Stadt GladbeckZur Vorlage · 07/0348 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 07/0348 behandelt die Änderung der Baumschutzsatzung der Stadt Gladbeck. Gegenstand der Vorlage ist die Entscheidung über die Anpassung der bestehenden Regelungen, die derzeit Bäume mit einem Stammumfang ab 80 cm in 100 cm Höhe über dem Erdboden unter Schutz stellen.
Im Vorfeld der Entscheidung hat der Umweltausschuss in den Sitzungen vom 6. August und 17. September 2007 verschiedene Entwürfe beraten. Ein Vorschlag der CDU-Ratsfraktion, der eine umfassende Liberalisierung des Baumschutzes auf Privatgrundstücken vorsah, wurde im Ausschuss mehrheitlich abgelehnt. Dieser Entwurf sah vor, dass die Beseitigung geschützter Bäume grundsätzlich im Rahmen eines Erlaubnisverfahrens mit Ersatzpflanzungspflicht gestattet werden sollte.
Demgegenüber wurde ein Beschlussentwurf der Fraktionen SPD und BiG mehrheitlich angenommen. Dieser sieht eine gezielte Ergänzung der Satzung vor. Demnach sollen die Beseitigung von Birken, Pappeln und Weiden künftig im Rahmen eines Erlaubnisverfahrens und unter Verpflichtung zur Ersatzpflanzung generell möglich sein. Die Vorlage legt dem Rat nun die entsprechende Satzung zur Änderung der Baumschutzsatzung zur Beschlussfassung vor. Finanzielle Auswirkungen durch diese Änderung werden nicht ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 16Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse hier: Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Änderung der Hauptsatzung - Beteiligung der politischen Gremien bei Vergaben von über 50.000 Euro -Zur Vorlage · 07/0369 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit der Vorlage 07/0369 einen Antrag auf Änderung der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck gestellt. Ziel der Änderung ist es, die Beteiligung der politischen Gremien bei Vergaben von Aufträgen mit einem Volumen von über 50.000 Euro zu erweitern.
Nach der aktuellen Fassung der Hauptsatzung sieht die Beteiligung der Politik bei Vergaben ab dieser Wertgrenze lediglich Bauleistungen vor. Die Antragstellerin beabsichtigt, diese Beschränkung auf Bauleistungen aufzuheben. Damit sollen auch Lieferungen und Leistungen ab einem Wert von 50.000 Euro unter die Informationspflicht fallen.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass die Fraktionen sowie die fraktionslosen Mitglieder des Rates über anstehende Vergaben von Lieferungen und Leistungen ab 50.000 Euro innerhalb eines angemessenen Zeitraums vorab informiert werden sollen. Zudem soll der Bürgermeister verpflichtet werden, dem zuständigen Fachausschuss in der auf die Vergabe folgenden Sitzung einen listenmäßigen Nachweis über die durchgeführten Vergaben ab dieser Höhe vorzulegen.
Die Vorlage wurde zur Beratung für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22. Oktober 2007 sowie zur Entscheidung für die Ratssitzung am 25. Oktober 2007 beantragt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 17Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 18Mitteilungen des Bürgermeisters
- 19Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 20Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 21Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Ratesnicht öffentlich
- 22Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 23Mitteilungen des Bürgermeistersnicht öffentlich