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Beschlussvorlage

Stadtumbau-West Rentfort-Nord hier: Festlegung des Stadtumbaugebietes nach § 171b Baugesetzbuch

07/0330 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 07/0330 des Amts für Stadtplanung und Bauaufsicht sieht die Festlegung des Gebiets „Rentfort-Nord“ als Stadtumbaugebiet gemäß § 171b Baugesetzbuch vor. Die Projektgruppe Stadtumbau-West Rentfort-Nord setzt seit Mai 2006 die Maßnahmen des vom Rat beschlossenen Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes um. Zu den Schwerpunkten der bisherigen Projektarbeit gehören die Entwicklung der Immobilie Schwechater Straße 38, die Einrichtung eines Quartiersmanagements sowie die Umgestaltung von Grünanlagen und eines Schulhofes.

Die räumliche Begrenzung des Gebiets erfolgt nach den in der Anlage der Vorlage dargestellten Grenzen. Die Festlegung des Stadtumbaugebietes dient als Voraussetzung für die Sicherung der weiteren Finanzierung, insbesondere für den Bezug von Bundesfinanzhilfen und EU-Fördergeldern. Zudem sollen durch die Festlegung die Verfahrensvorschriften genutzt werden, um Planungen und Maßnahmen unter Einbeziehung von Betroffenen und Interessenten systematisch vorzubereiten.

Aus der Vorlage geht hervor, dass die Festlegung des Gebiets für Bewohner, Grundstückseigentümer, Gewerbetreibende oder andere Betroffene keine gesetzespezifischen rechtlichen Einschränkungen oder Verpflichtungen nach sich zieht. Für den Haushalt ergeben sich aus diesem Beschluss keine finanziellen Auswirkungen. Der Planungs- und Bauausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Gladbeck, das Gebiet „Rentfort-Nord“ in den definierten Grenzen als Stadtumbaugebiet festzulegen.

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