Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung des Ausschusses
- 5Anregung gem. § 24 GO NW der Wahlalternative Arbeit & soziale Gerechtigkeit - Regionalgruppe Gladbeck hier: Einführung von Ermäßigungsregelungen für Empfänger des Arbeitslosengeldes IIZur Vorlage · 04/0489 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Wahlalternative Arbeit & soziale Gerechtigkeit – Regionalgruppe Gladbeck hat im Rahmen einer Anregung gemäß § 24 GO NRW beantragt, Ermäßigungen bei städtischen Entgelten und Gebühren für Empfänger von Arbeitslosengeld II auf 75 % anzuheben. Zudem soll die Gladbeck-Card, die nach Vorlage entsprechender Belege beim Bürgeramt erhältlich ist, künftig ebenfalls eine Ermäßigung in dieser Höhe ermöglichen. Begründet wird der Antrag mit der durch die Arbeitsmarktreform „Hartz IV“ erwarteten Zunahme von Haushalten mit geringem Einkommen und dem Ziel, die Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben zu sichern.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die aktuelle Gladbeck-Card an die Verordnung über die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht gekoppelt ist, welche derzeit Ermäßigungen von etwa 50 % vorsieht. Eine pauschale Erhöhung des Ermäßigungssatzes auf 75 % könnte zu nicht quantifizierbaren Einnahmeausfällen führen und Anpassungen zahlreicher Entgeltordnungen sowie deren Kostenkalkulationen erforderlich machen, was wiederum zu Gebührenerhöhungen für alle Nutzer führen könnte. Zudem steht eine gesetzliche Neuregelung der Befreiungsverordnung durch die Landesregierung noch aus.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt daher, zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Entscheidung über den Antrag herbeizuführen. Eine erneute Vorberatung durch den Sozialausschuss im nächsten Jahr soll erfolgen, sobald neue Informationen und gesetzliche Neuregelungen vorliegen.
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- 633. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages; hier: Benennung von stimmberechtigten MitgliedernZur Vorlage · 04/0474 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 04/0474 befasst sich mit der Benennung von Vertretern für die 33. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages. Diese findet vom 31. Mai bis zum 2. Juni 2005 in Berlin statt und steht unter dem Thema „100 Jahre Deutscher Städtetag; die Zukunft liegt in den Städten“. Ein weiterer Programmpunkt der Versammlung ist die Wahl der Präsidentschaft sowie der Stellvertretungen.
Aufgrund der Einwohnerstatistik ist die Stadt Gladbeck berechtigt, zwei Abgeordnete mit Stimmrecht zu entsenden. Die Vorlage verweist auf die gesetzlichen Grundlagen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach Vertreter in Organen von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, die Interessen der Stadt zu verfolgen haben und an die Beschlüsse des Rates gebunden sind.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass der Bürgermeister sowie eine weitere Person als stimmberechtigte Abgeordnete an der Mitgliederversammlung teilnehmen. Zudem ist die Entsendung von Gästen sowie die Erteilung der erforderlichen Dienstreisegenehmigungen vorgesehen. Für die Teilnahme entstehen keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen, da die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Entscheidung über die Benennung der Vertreter obliegt dem Rat.
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- 7Hauptsatzung der Stadt Gladbeck vom 13.3.1995, zuletzt geändert durch Satzung vom 23. August 2004 hier: Erlass einer ÄnderungssatzungZur Vorlage · 04/0483 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 04/0483 sieht eine Änderung der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck vor. Hintergrund der Vorlage ist die Neuregelung der Zuständigkeiten für Vergaben innerhalb der laufenden Legislaturperiode.
Nach der Sitzung des Rates am 4. November 2004 wurden die Fachausschüsse gebildet und deren Mitglieder gewählt. Im Zuge dieser Sitzung wurde vereinbart, auf die Bildung eines separaten Vergabeausschusses zu verzichten. Stattdessen wurde parteiübergreifend festgelegt, dass Vergaben künftig durch den Bürgermeister entschieden werden.
Die Änderung der Hauptsatzung soll zudem eine neue Informationspflicht festschreiben. Bei anstehenden Vergaben für Bauleistungen mit einem Volumen von mindestens 50.000 Euro sind die Fraktionen des Rates innerhalb eines angemessenen Zeitraums vorab in Kenntnis zu setzen. Darüber hinaus ist der Bürgermeister verpflichtet, der darauffolgenden Sitzung des Stadtplanungs- und Bauausschusses einen listenmäßigen Nachweis über alle durchgeführten Vergaben ab dieser Wertgrenze vorzulegen.
Mit der Verabschiedung der Änderungssatzung wird diese neue Regelung rechtlich verankert. Die Verwaltung gibt an, dass durch die vorliegende Änderung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die Vorlage liegt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Entscheidung vor.
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- 8Satzung für die Stadtsparkasse Gladbeck vom 26.11.2002 hier: Erlass einer ÄnderungssatzungZur Vorlage · 04/0484 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 04/0484 sieht die Verabschiedung einer Änderungssatzung zur Satzung der Stadtsparkasse Gladbeck vor. Gegenstand der Anpassungen ist primär die Neuregelung der Zusammensetzung des Verwaltungsrates gemäß den Bestimmungen des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen.
Aufgrund der Tatsache, dass die Anzahl der Beschäftigten der Stadtsparkasse Gladbeck auf unter 250 Mitarbeiter gesunken ist, soll die Mitgliederzahl des Verwaltungsrates reduziert werden. Die bisherige Regelung sah 14 weitere Mitglieder neben dem vorsitzenden Mitglied vor. Die Neufassung sieht vor, dass der Verwaltungsrat aus 10 Mitgliedern der Vertretungskörperschaft sowie zwei Dienstkräften der Sparkasse besteht. Dieser Beschluss basiert auf einer Entscheidung des Rates der Stadt Gladbeck vom 4. November 2004.
Zudem ist eine Korrektur des Paragrafen 1 zur Bezeichnung von Name und Sitz der Sparkasse vorgesehen. Ziel ist die Behebung eines Fehlers in der amtlichen Veröffentlichung, um den korrekten Wortlaut festzulegen, wonach die Stadtsparkasse Gladbeck mit Sitz in Gladbeck eine mündelsichere, dem gemeinen Nutzen dienende rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts ist.
Der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Gladbeck hat die Vorlage zur Beschlussfassung durch den Gewährträger bereits beschlossen. Mit der Änderungssatzung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Die Satzung bedarf nach der geltenden Rechtslage der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen.
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- 9Umlegungsausschuss a) Wahl der Ratsmitglieder b) Wahl der SachverständigenZur Vorlage · 04/0482 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 04/0482 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Neubesetzung des Umlegungsausschusses der Stadt Gladbeck sowie der Anpassung der Aufwandsentschädigungen. Gemäß der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches ist der Rat verpflichtet, einen Umlegungsausschuss zu bestellen, der sich aus fünf Mitgliedern zusammensetzt. Die Besetzung erfordert eine spezifische Qualifikation für den Vorsitz, ein Mitglied aus dem vermessungstechnischen Bereich sowie ein Mitglied als Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten. Während die Fachmitglieder nicht dem Rat angehören dürfen, müssen die übrigen Mitglieder des Ausschusses aus dem Rat der Gemeinde gewählt werden.
Die Vorlage sieht die Wahl der Ratsmitglieder sowie die Wahl der Sachverständigen vor. Für die Fachmitglieder werden durch die zuständige Fachdienststelle Wiederwahlen für die Positionen des Vorsitzenden, der Stellvertreter sowie der Sachverständigen für Vermessung und Bewertung vorgeschlagen.
Zudem wird eine Änderung der bisherigen Aufwandsentschädigungen für die Ausschussmitglieder beantragt. Aufgrund der Währungsumstellung sollen die Vergütungssätze für Sitzungen und Stundenvergütungen auf volle Euro-Beträge gerundet werden. Konkret wird vorgeschlagen, die Pauschalen für den Vorsitzenden auf 180 Euro pro Sitzung und 18 Euro pro Stunde, für Sachverständige auf 155 Euro pro Sitzung und 18 Euro pro Stunde sowie für Ratsmitglieder auf 105 Euro pro Sitzung und 11 Euro pro Stunde festzusetzen. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht angegeben.
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- 10(ohne Titel)Zur Vorlage · 04/0440 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 04/0440 des Bürgermeisterbüros sieht eine Neuregelung der Zuwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen im Rat der Stadt Gladbeck vor. Die bisherige Regelung aus dem Jahr 2001, die einen Sockelbetrag von 1.023 Euro pro Fraktion sowie 305,62 Euro pro Ratsmitglied vorsah, soll angepasst werden.
Nach dem vorliegenden Entwurf erhalten die Fraktionen ab dem 1. Januar 2005 einen monatlichen Sockelbetrag von 1.200 Euro pro Fraktion. Zudem wird der monatliche Betrag pro Ratsmitglied auf 375 Euro angehoben.
Zudem ist eine Neuerung für die künftige Anpassung der Beträge vorgesehen. Ab dem Jahr 2006 soll der monatliche Betrag pro Ratsmitglied jeweils zum 1. April eines Kalenderjahres angepasst werden. Die Grundlage für diese Änderung bildet die Veränderung des Verbraucherpreisindex für Nordrhein-Westfalen im vorangegangenen Kalenderjahr (Basis 2000 = 100). Diese Regelung ersetzt die bisherige Methode, die auf dem Lebenshaltungskostenindex für bestimmte Haushaltstypen basierte.
Die jährlichen Auswirkungen auf die Ausgaben werden mit 261.000 Euro beziffert, wobei die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Vorlage wurde zur Beratung und Entscheidung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat vorgelegt.
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- 11Entwässerungsgebührensätze 2005Zur Vorlage · 04/0419 · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung legt für das Jahr 2005 eine Anpassung der Entwässerungsgebührensätze vor. Für die kostenrechnende Einrichtung „Stadtentwässerung“ wurde ein Gebührenbedarf von 9.502.579 € ermittelt, was einer Steigerung von 4 % gegenüber dem Vorjahr entspricht.
Die Veränderung der Gebühren setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Neben dem Wegfall einer Rücklagenentnahme und dem Ausgleich einer Unterdeckung aus dem Jahr 2003 führen geringere anrechenbare Planungs- und Bauleitungskosten zu einer höheren Gebührenlast. Zudem wurden neue Ausgabepositionen für die Unterhaltung von Sonderbauwerken und Kanalsanierungen sowie eine Erhöhung bei der Unterhaltung der Entwässerungsanlagen aufgenommen. Auch die Verzinsung des Anlagekapitals steigt an. Dem stehen Kostenreduzierungen bei den Beiträgen an die Emschergenossenschaft sowie ein geringerer Bedarf bei der Überprüfung der Kanalisationsanlagen gegenüber.
In der Folge sind die Tarifsätze für Schmutzwasser von 1,43 € auf 1,46 € pro Kubikmeter und für Niederschlagswasser von 0,65 € auf 0,68 € pro Quadratmeter bebauter Fläche vorgesehen. Für die Klärschlammentsorgung privater Anlagen steigt der Satz von 72,34 € auf 75,65 € pro Kubikmeter. Für den städtischen Haushalt ergibt sich durch den Stadtanteil an den Kosten eine Mehrbelastung von 36.701 €. Die Vorlage sieht die Billigung der Gebührenbedarfsberechnung sowie den Beschluss der neuen Tarifsatzung vor.
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- 12Steuerhebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2005Zur Vorlage · 04/0426 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 04/0426 des Amtes für kommunale Finanzen sieht die Festsetzung der Steuerhebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2005 vor. Ziel der Vorlage ist die Verabschiedung der Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für das kommende Haushaltsjahr durch den Rat sowie den Haupt- und Finanzausschuss.
Die Begründung der Verwaltung führt aus, dass die Festlegung der Hebesätze für die Grundsteuer sowie die Gewerbesteuer gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Kommunen obliegt. Da für die Jahre 2003 und 2004 aufgrund fehlender Genehmigungen des städtischen Haushaltes bzw. des Haushaltssicherungskonzeptes durch die Aufsichtsbehörde eine Sonderregelung über eine Steuerhebesatzsatzung erfolgte, wird diese Vorgehensweise für das Jahr 2005 beibehalten. Da auch für das Jahr 2005 keine Genehmigung des Haushalts oder des entsprechenden Sicherungskonzepts zu erwarten ist, erscheint eine rechtswirksame Festsetzung im Rahmen der regulären Haushaltssatzung nicht wahrscheinlich. Zur Gewährleistung der Rechtssicherheit wird daher die Beschlussfassung einer separaten Satzung angestrebt.
Eine Änderung der Hebesätze gegenüber den Vorjahren ist nicht vorgesehen. Die Vorlage weist zudem darauf hin, dass durch diesen Beschluss keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Der Entwurf sieht vor, die beigefügte Satzung zur Festsetzung der Steuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2005 zu beschließen.
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- 14Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Wochenmarktstandgeld hier: Festsetzung der Gebühren für das Jahr 2005Zur Vorlage · 04/0468 · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung Gladbeck hat im Rahmen der Beschlussvorlage 04/0468 eine Anpassung der Gebühren für die Wochenmärkte der Stadt für das Jahr 2005 vorgelegt. Der ermittelte Gebührenbedarf für das Jahr 2005 beläuft sich auf 164.464 Euro. Dieser Wert liegt um 3.438 Euro unter dem Bedarf des Vorjahres 2004, was unter anderem auf eine Entnahme aus der Rücklage Märfte in Höhe von 27.590 Euro zurückzuführen ist.
Trotz des geringeren Gesamtbedarfs sieht die Vorlage eine Erhöhung der Marktstandgelder vor. Als Gründe hierfür werden die Verringerung der Anzahl der Markthändler sowie ein Rückgang bei den Tageshändlern angeführt. Zudem müssten die Kosten für die Marktplatzreinigung, die kalkulatorischen Abschreibungen, die Verzinsung des Anlagekapitals sowie die Personalausgaben aufgefangen werden. Ein Restbetrag aus einem Fehlbetrag aus dem Jahr 2002 in Höhe von 14.642 Euro fließt ebenfalls in die Bedarfsrechnung ein.
Die vorgeschlagenen neuen Gebührensätze belaufen sich für Dauererlaubnisse auf 2,08 Euro je Frontmeter pro Tag und für Tageserlaubnisse auf 3,60 Euro je Frontmeter pro Tag. Damit steigen die Gebühren für Dauererlaubnisse um etwa 11,9 Prozent und für Tageserlaubnisse um etwa 12,5 Prozent. Die Verwaltung schlägt vor, die entsprechende Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Wochenmarktstandgeld zu beschließen. Die Vorlage wurde den Markthändlern im Rahmen einer Vollversammlung vorgestellt.
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- 15Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes vom 08.04.2003Zur Vorlage · 04/0469 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 04/0469 des Amts für öffentliche Ordnung sieht die Verabschiedung der ersten Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Gladbeck vor. Grundlage für die Anpassung ist eine Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2005, die einen zu deckenden Bedarf in Höhe von 2.113.720 Euro ausweist. Dieser Wert resultiert aus einer Korrektur ursprünglicher Haushaltsansätze.
Mit der vorgeschlagenen Änderung der Satzung sollen ab dem 1. Januar 2005 neue Tarife gelten. Die Gebühr für Notfalltransporte sowie Krankentransporte in der Nacht, an Wochenenden und an Feiertagen soll von bisher 288,50 Euro auf 326 Euro steigen. Für Notärzteinsätze ist eine Anpassung von 288,50 Euro auf 321 Euro vorgesehen. Zudem wird die Kilometerentschädigung für Transporte außerhalb des Stadtgebietes bis zu einer Entfernung von 100 Kilometern von 2,56 Euro auf 3,00 Euro angehoben. Die Tarife für den Transport oder die Behandlung mehrerer Personen sollen entsprechend angepasst werden. Unverändert bleiben die Gebühren für Krankentransporte an Werktagen zwischen 07:30 Uhr und 19:30 Uhr, die bei 70 Euro beziehungsweise 35 Euro verbleiben.
Die Verwaltung gibt an, dass die erforderlichen Erörterungen und Abstimmungen mit den Krankenkassen sowie dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften stattgefunden haben und zu einvernehmlichen Ergebnissen führten. Der Entwurf sieht vor, die Gebührenbedarfsberechnung 2005 zu billigen und die Änderung der Satzung zu beschließen.
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- 16Abriss der Bürotürme/Neubau eines Verwaltungsgebäudes - Sachstandsbericht -Zur Vorlage · 04/0485 · Mitteilungsvorlage
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Die Stadtverwaltung hat über den aktuellen Sachstand zum Projekt Abriss der Bürotürme und Neubau eines Verwaltungsgebäudes berichtet. Nachdem der Haupt- und Finanzausschuss im September 2004 die Realisierung des Vorhabens im Rahmen eines PPP-Modells beschlossen hatte, wurde der Zuschlag auf die Bietergemeinschaft HOCHTIEF erteilt. Die Kommunalaufsicht hat dem kreditähnlichen Rechtsgeschäft zugestimmt. Der Vertrag wurde am 7. Oktober 2004 unterzeichnet.
Im Rahmen laufender wöchentlicher Abstimmungen zwischen der Verwaltung und der Bietergemeinschaft wurden architektonische Anpassungen vorgenommen. Dazu gehören die Verbreiterung der Haupteingänge, eine neue Gestaltung der Fassade im Sockelbereich sowie Änderungen an der Fensteranzahl und -größe im Bereich der städtebaulichen Merkmale. Zudem wurde der Grundriss des Koppelbaus im Untergeschoss überarbeitet, was eine neue Lage der Garagenstellplätze zur Folge hat. Auch die Außentreppe zum Willy-Brandt-Platz wird verbreitert.
Parallel dazu findet eine Optimierung des Raumprogramms statt, bei der die funktionale Zuordnung der Ämter und die Barrierefreiheit berücksichtigt werden. Die Belegung des neuen Gebäudes umfasst unter anderem das Ordnungsamt und das Bauverwaltungsamt im Erdgeschoss sowie verschiedene Ämter in den oberen Etagen.
Der Bauantrag soll in der ersten Kalenderwoche 2005 eingereicht werden. Der Zeitplan sieht den Beginn der Entkernung für Januar 2005 und den Abbruch der Türme für März 2005 vor. Die Umzüge der Verwaltung in Ausweichobjekte verlaufen nach Plan; die Räumung der Bürotürme soll bis zum Jahresende abgeschlossen sein.
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- 17Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 18Mitteilungen des Bürgermeisters
- 19Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 20Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 21Niederschrift über die letzte nichtöffentliche Sitzung des Ausschussesnicht öffentlich
- 22Bildung einer Einigungsstellenicht öffentlich
- 23Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 24Mitteilungen des Bürgermeistersnicht öffentlich