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Beschlussvorlage

Anregung gem. § 24 GO NW der Wahlalternative Arbeit & soziale Gerechtigkeit - Regionalgruppe Gladbeck hier: Einführung von Ermäßigungsregelungen für Empfänger des Arbeitslosengeldes II

04/0489

✦ KI-Zusammenfassung

Die Wahlalternative Arbeit & soziale Gerechtigkeit – Regionalgruppe Gladbeck hat im Rahmen einer Anregung gemäß § 24 GO NRW beantragt, Ermäßigungen bei städtischen Entgelten und Gebühren für Empfänger von Arbeitslosengeld II auf 75 % anzuheben. Zudem soll die Gladbeck-Card, die nach Vorlage entsprechender Belege beim Bürgeramt erhältlich ist, künftig ebenfalls eine Ermäßigung in dieser Höhe ermöglichen. Begründet wird der Antrag mit der durch die Arbeitsmarktreform „Hartz IV“ erwarteten Zunahme von Haushalten mit geringem Einkommen und dem Ziel, die Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben zu sichern.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die aktuelle Gladbeck-Card an die Verordnung über die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht gekoppelt ist, welche derzeit Ermäßigungen von etwa 50 % vorsieht. Eine pauschale Erhöhung des Ermäßigungssatzes auf 75 % könnte zu nicht quantifizierbaren Einnahmeausfällen führen und Anpassungen zahlreicher Entgeltordnungen sowie deren Kostenkalkulationen erforderlich machen, was wiederum zu Gebührenerhöhungen für alle Nutzer führen könnte. Zudem steht eine gesetzliche Neuregelung der Befreiungsverordnung durch die Landesregierung noch aus.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt daher, zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Entscheidung über den Antrag herbeizuführen. Eine erneute Vorberatung durch den Sozialausschuss im nächsten Jahr soll erfolgen, sobald neue Informationen und gesetzliche Neuregelungen vorliegen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 191 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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