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Beschlussvorlage

Betrifft: Bebauungsplan Nr. 61, 2.Änderung Gebiet: Mühlenstraße hier: Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 i.V.m. § 13a Baugesetzbuch - Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren -

09/0102

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtplanungs- und Bauausschuss hat den Aufstellungsbeschluss für die zweite Änderung des Bebauungsplans Nr. 61 im Gebiet Mühlenstraße vorgelegt. Das Verfahren wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.

Der bestehende Bebauungsplan vom 7. August 1989 sieht für den Blockinnenbereich der ehemaligen Textilfabrik ein gemischtes Baugebiet mit einer eingeschossigen Bauweise vor, wobei Wohngebäude in diesem Bereich ausgeschlossen sind. Da eine langfristige gewerbliche Nutzung der Hallen an der Bottroper Straße nicht absehbar ist, wird eine städtebauliche Umnutzung angestrebt.

Die geplante Änderung sieht die Errichtung eines Kinderheimes sowie zwei Gebäudekomplexe für die Seniorenpflege und Seniorenbetreuung in Form von Wohngruppen vor. Ergänzend sollen seniorengerechte Wohnungen in Stadtvillen entstehen. Die bauliche Entwicklung soll den Blockrandbereich durch das zweigeschossige Kinderheim schließen und eine neue Erschließung über eine Straße mit Anbindung an die Bottroper Straße sowie einen zentralen Platz beinhalten. Die Einbeziehung der Betriebszufahrt an der Breddestraße soll die Querung des Bereichs für Fußgänger und Anlieger ermöglichen.

Mit dem Aufstellungsbeschluss soll der bisherige Bebauungsplan im Geltungsbereich der Änderung aufgehoben werden. Auf eine Umweltprüfung sowie die Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet, während die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß der Hauptsatzung durchgeführt werden soll.

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