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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 10 a - 4. Änderung Gebiet: Kiebitzheide- / Ulmenstraße hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 i.V.m. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) - Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren -

08/0001

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtplanungs- und Bauausschuss der Stadt Gladbeck wird um einen Aufstellungsbeschluss für die vierte Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 a im Gebiet Kiebitzheide-/Ulmenstraße gebeten. Die Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Bauaufsicht sieht vor, das Verfahren als beschleunigtes Verfahren zur Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB durchzuführen, wodurch auf eine Umweltprüfung verzichtet werden soll.

Gegenstand der Planung ist die Neugestaltung eines Bereichs in Gladbeck-Butendorf an der Ostseite der Horster Straße. Nachdem sich dort bereits ein Einzelhandelsbereich mit einem Lebensmittelmarkt entwickelt hat, soll das Areal nach dem Abriss einer Tankstelle durch den Neubau eines Ärztehauses mit einer Apotheke baulich abgeschlossen werden. Zudem ist die Erweiterung und Zusammenführung eines bisher zweigeteilten Getränkemarktes im Bereich der Kreuzung Horster Straße/Lukasstraße vorgesehen.

Die planerischen Festsetzungen sehen vor, die Grundstücke entlang der Horster Straße als Mischgebiet auszuweisen, während der Bereich an der Lukasstraße als allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden soll. Der bestehende Bebauungsplan Nr. 10 a soll im Geltungsbereich der Änderung aufgehoben werden. Durch die Anpassung soll auch der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung an die neuen Gegebenheiten angepasst werden. Finanzielle Auswirkungen für die Stadt werden in der Vorlage nicht angegeben. Öffentliche Flächen sind von der Maßnahme nicht betroffen.

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