Bebauungsplan Nr. 15a, 1. und 2. Änderung Gebiet: Bellingrottstraße hier: Einleitung des Aufhebungsverfahrens gemäß § 2 (1) und § 1 (8) BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Stadtplanung und Bauaufsicht hat für die Sitzung des Stadtplanungs- und Bauausschusses am 28. September 2006 die Einleitung eines Aufhebungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 15a im Gebiet Bellingrottstraße beantragt. Der Bebauungsplan sowie dessen erste und zweite Änderung sind seit den Jahren 1962, 1963 und 1965 rechtsverbindlich.
Die ursprüngliche Planung sah eine geordnete Bebauung mit dreigeschossigen Mietwohnungen sowie zweigeschossigen Einzel- und Reihenhäusern entlang der Bellingrottstraße vor. Zudem war die Entwicklung einer Tankstelle mit Pflegedienst und Garagenhof vorgesehen. Laut Vorlage ist die Bebauung im betreffenden Gebiet mittlerweile abgeschlossen. Eine im Plan festgesetzte Grünfläche, die als privater Spielplatz bestimmt war, wurde bisher nicht umgesetzt. Da diese Fläche laut Spielplatzleitplan nicht mehr benötigt wird, soll das städtische Grundstück gemäß einem Beschluss des Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschusses vom 26. Januar 2006 vermarktet werden.
Die Aufhebung des über 40 Jahre alten Bebauungsplans ist für die Durchführung der Grundstücksvermarktung erforderlich. Nach Abschluss des Verfahrens richtet sich die planungsrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben in den angrenzenden bebauten Ortsteilen nach § 34 BauGB. Der Beschlussentwurf sieht die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gemäß den entsprechenden Bestimmungen des Baugesetzbuches sowie die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Durch den geplanten Grundstücksverkauf entstehen einmalige Einnahmen für den Haushalt.
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