Bebauungsplan Nr. 17a, 2. und 5. Änderung Gebiet: Hering- / Breukerstraße hier: Einleitung des Aufhebungsverfahrens gemäß § 2 (1) und § 1 (8) BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtplanungs- und Bauausschuss wird um die Einleitung eines Aufhebungsverfahrens für die Bebauungspläne Nr. 17a (2. Änderung) und Nr. 17a (5. Änderung) im Gebiet Hering-/Breukerstraße gebeten. Die entsprechenden Planfeststellungen sind seit 1974 beziehungsweise 1981 rechtsverbindlich.
Die Grundlage für das Vorhaben ist die Neugestaltung des Schulstandortes im Stadtteil Brauck, der seit 2004 Teil des Förderprogramms Soziale Stadt ist. Ein vorliegendes Umgestaltungskonzept sieht Maßnahmen vor, die in Teilen nicht mit den aktuellen Festsetzungen des Bebauungsplanes übereinstimmen. So sind im Bereich der Horster Straße Flächen für Geschosswohnungsbau vorgesehen, die jedoch bereits im Jahr 2007 durch die Stadt erworben und bebaut wurden, um dort unter anderem Stellplätze zu verlegen. Zudem sind die geplanten Neubauflächen an der Horster Straße sowie der Aldiekstraße weitgehend bereits umgesetzt worden.
Die Verwaltung führt aus, dass der Bebauungsplan aufgrund seines Alters den heutigen Anforderungen nicht mehr entspreche und eine Neuaufstellung aufgrund der weitgehenden Umsetzung der Planungen nicht erforderlich sei. Für die geplanten Gestaltungsmaßnahmen auf dem Schulgelände sei kein neuer Bauleitplan notwendig. Nach der Aufhebung soll die planungsrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben nach § 34 BauGB erfolgen. Auf eine Umweltprüfung wird verzichtet, da keine nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind. Der Beschlussentwurf sieht zudem die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß der Hauptsatzung vor.
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