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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 19 Gebiet: Kinderspielplatz Hermannstraße hier: Einleitung des Aufhebungsverfahrens gemäß § 2 (1) und § 1 (8) BauGB

10/0196

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 19, der das Gebiet des Kinderspielplatzes Hermannstraße umfasst, sieht die Einleitung eines Aufhebungsverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB vor. Der Bebauungsplan ist seit dem 15. April 1964 rechtsverbindlich und verfolgte unter anderem das Ziel, einen Kinderspielplatz im Blockinnenbereich zwischen der Hermann-, Quer-, Mittel- und Rentforter Straße zu realisieren sowie Rahmenbedingungen für die Bebauung von Baulücken und die Sicherung von Flächen für den ruhenden Verkehr festzulegen.

Nach Angaben des Stadtbaurates wurden im betreffenden Bereich inzwischen verschiedene Baumaßnahmen umgesetzt, wodurch eine Erschließung des Spielplatzbereiches gemäß den bestehenden Festsetzungen nicht mehr möglich ist. Bereits im Jahr 1981 wurde im Rahmen des Spielflächenleitplans festgestellt, dass die Fläche für öffentliche Zwecke nicht mehr benötigt wird. Da das Gebiet baulich entwickelt ist, wird die Aufhebung des seit fast 50 Jahren bestehenden Plans vorgeschlagen.

Nach der Aufhebung soll die planungsrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben in den bebauten Ortsteilen nach § 34 BauGB erfolgen. Die Verwaltung sieht von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ab, da die Aufhebung keine nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt erwarten lässt. Der Entwurf sieht zudem die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß den entsprechenden Vorschriften der Hauptsatzung vor. Finanzielle Auswirkungen durch die Aufhebung werden nicht erwartet.

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