Betrifft: Bebauungsplan Nr. 75² und Nr. 75², 1.Änderung Gebiet: Butendorf West hier: Einleitung des Aufhebungsverfahrens gemäß § 2 (1) und § 1 (8) BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0419 des Amts für Stadtplanung und Bauaufsicht sieht die Einleitung eines Aufhebungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 75², Gebiet Butendorf West, sowie dessen erste Änderung vor. Der Bebauungsplan, der seit September 1982 rechtsverbindlich ist, diente der Erschließung des ehemaligen Zechen- und Kokereigeländes Graf Moltke 1/2.
Nach der Inkraftsetzung des Plans kam es aufgrund von Schadstofffunden im Untergrund zu Verzögerungen bei der Bebauung. In der Folge wurden Sanierungspläne entwickelt, die unter Einbeziehung des Kreises Recklinghausen und externer Gutachter umgesetzt wurden. Durch die Entwicklung des Gebiets, insbesondere durch die Bebauung durch einen Bauträger im Bereich der Schachtstraße in Richtung Bergmannstraße, sowie durch bereits erteilte Befreiungen von den Festsetzungen des Plans, ist der bestehende Bebauungsplan nach Ansicht der Verwaltung nicht mehr zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung geeignet.
Für den bislang unbebauten Bereich an der Horster Straße / Bergmannstraße ist eine neue Geschosswohnbebauung geplant, wofür die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans (Nr. 162) vorgesehen ist. Zudem sind die Veränderungen an den Verkehrsflächen in der Schachtstraße und Bergengmannstraße durch Straßenausbau bereits umgesetzt worden. Mit der Aufhebung des Plans richtet sich die bauplanungsrechtliche Beurteilung künftiger Vorhaben nach § 34 BauGB. Der Stadtplanungs- und Bauausschuss soll das Aufhebungsverfahren gemäß den gesetzlichen Vorgaben beschließen und die Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen.
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