Bebauungsplan Nr. 28 und Nr. 28, 1. Änderung Gebiet: Hartmannshof I. Einleitung des Aufhebungsverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Bauen berät über die Einleitung eines Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 28 sowie dessen erster Änderung im Gebiet Hartmannshof. Eine planungsrechtliche Prüfung hat ergeben, dass der Bebauungsplan aufgrund materieller Mängel unwirksam ist. Zu den festgestellten Fehlern zählen unter anderem fehlende Ermächtigungsgrundlagen für die Festsetzung von Gebäudehöhen sowie unbestimmte Regelungen zur Gestaltung von Dachflächen und Außenwerbung.
Der Anlass für das Verfahren ist die Untersuchung der planungsrechtlichen Grundlagen im Zusammenhang mit einer Rückbauverfügung für ein Objekt am Busfortshof 18. Durch die Aufhebung des Bebauungsplanes würde die Beurteilung künftiger Bauvorhaben auf die gesetzlichen Regelungen der Umgebung gemäß § 34 BauGB umgestellt. Das bestehende Gebäude am Busfortshof 18 weist im Vergleich zur Nachbarbebauung eine deutlich größere Höhe auf, was nach Wegfall der spezifischen Festsetzungen nicht mehr maßgeblich für die Umgebung wäre. Eine wohnbauliche Nutzung des Grundstücks bleibt jedoch weiterhin möglich.
Das Aufhebungsverfahren soll als Vollverfahren mit Umweltbericht und Artenschutzprüfung durchgeführt werden. Dabei ist auch die Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen. Die Verwaltung nutzt hierfür eigene personelle und sachliche Ressourcen, wobei Kosten für etwaige rechtliche Beratungen oder externe Gutachten im Rahmen des Verfahrens anfallen können.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20260113143607-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20260113143609-0
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Ort
📍 Hartmannshof · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Hartmannshof.