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Mitteilungsvorlage

Bauvorhaben Brunnenstraße 1 / Anwendung §§ 31 Abs. 3, 246e BauGB

25/0485 19.11.2025 Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Bauen

✦ KI-Zusammenfassung

Auf dem Grundstück der ehemaligen Neuapostolischen Kirche in Zweckel, Brunnenstraße 1, ist die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 17 Wohneinheiten geplant. Das Vorhaben umfasst ein dreigeschossiges Gebäude mit Flachdach und einer teilweise verklinkerten Fassade. Die Erschließung erfolgt über den Dövelingsweg, wobei die Anzahl der Pkw- und Fahrradstellplätze aufgrund der Nähe zum Bahnhof Zweckel nach der geltenden Stellplatzsatzung reduziert werden kann. Sofern Mittel zur Verfügung stehen, ist eine Umsetzung im Rahmen der Wohnraumförderung vorgesehen.

Da der aktuelle Bebauungsplan Nr. 31a für dieses Areal eine Nutzung für den Gemeinbedarf (Kirche) festlegt, war ein Wohnbauvorhaben bislang planungsrechtlich nicht zulässig. Durch die Novelle des Baugesetzbuches, die am 30. Oktober 2025 in Kraft getreten ist, bestehen nun neue Genehmigungsmöglichkeiten zur Beschleunigung des Wohnungsbaus. Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Bauen wird in seiner Sitzung am 4. Dezember 2025 über diese neue Rechtslage informiert. Gleichzeitig soll über vorläufige Leitlinien beraten werden, die Kriterien wie städtebauliche Qualität oder Maßnahmen zur Begrenzung des Versiegelungsgrades für die Anwendung dieser Regelungen in Gladbeck festlegen.

Da das Bauvorhaben in der Brunnenstraße zu einer Vergrößerung des Versiegelungsgrades führt, sieht der Entwurf einen städtebaulichen Vertrag vor, der eine Dachbegrünung vorschreibt. Der Ausschuss wird gebeten, dem vorgeschlagenen Umgang mit diesem Bauvorhaben zuzustimmen.

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Dokumente

Ort

📍 Brunnenstraße 1 · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Brunnenstraße 1.