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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 15 a, 1. und 2. Änderung Gebiet: Bellingrottstraße hier: Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

07/0331

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtplanungs- und Bauausschuss wird im Rahmen der Beschlussvorlage 07/0331 über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 15a im Gebiet Bellingrottstraße informiert. Ziel des Verfahrens ist die Aufhebung des seit 1962 rechtsverbindlichen Bebauungsplans sowie seiner ersten und zweiten Änderung.

Der bestehende Bebauungsplan regelte die Entwicklung von Mietwohnungen, Einzel- und Reihenhäusern sowie eine Tankstelle mit Pflegedienst und Garagenhof. Da die Bebauung im Plangebiet mittlerweile abgeschlossen ist, soll die Aufhebung erfolgen. Ein wesentlicher Grund hierfür ist eine im Plan festgesetzte Grünfläche zur Nutzung als privater Spielplatz, die laut Spielplatzleitplan nicht mehr benötigt wird. Eine Vermarktung dieses städtischen Grundstücks ist nach einem Beschluss des Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschusses vom Januar 2006 vorgesehen.

Nach der Aufhebung des Bebauungsplans richtet sich die planungsrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben in den angrenzenden bebauten Ortsteilen nach den Regelungen des § 34 Baugesetzbuch. Die Beteiligung der Behörden sowie der Öffentlichkeit im Frühjahr und Sommer 2007 verlief ohne Einwendungen. Der nächste Verfahrensschritt sieht die öffentliche Auslegung des Plans gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch vor. Durch den geplanten Grundstücksverkauf entstehen für die Stadt Einnahmen aus Grundstücksverkäufen, während keine weiteren finanziellen Auswirkungen zu verzeichnen sind.

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