Gladbeck Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW; Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gem. §§ 81 und 82 GO NRW im Haushaltsjahr 2005; hier: Überplanmäßiger Bedarf bei HSt. 2.65000.000.956200 - Horster Straße von Waldorfschule bis Wilhelmstraße -

06/0017 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 06/0017 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung sowie der Zustimmung zu überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2005. Gegenstand der Vorlage ist der Bedarf auf der Haushaltsstelle für die Horster Straße, im Abschnitt von der Waldorfschule bis zur Wilhelmstraße.

Hintergrund der Entscheidung ist eine Forderung der bauausführenden Firma bezüglich Behinderungen des wirtschaftlichen Baufortschritts. Nach Verhandlungen wurde eine Einigung erzielt, wonach die Firma einer Abrechnung in Höhe von 41.000 Euro zustimmt. Voraussetzung für diese Vereinbarung ist die Zahlung dieses Betrages sowie eines bereits unstrittigen Betrages von 27.000 Euro noch im Kalenderjahr 2005. Da die letzte Ratssitzung des Jahres 2005 bereits im Dezember stattfand, wurde eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß der Gemeindeordnung NRW getroffen, um die fristgerechte Anweisung der Mittel zu gewährleisten.

Der Beschluss sieht die Bereitstellung von 30.000 Euro überplanmäßig vor. Die Deckung dieser Ausgaben erfolgt durch Mittelumschichtungen und Mehreinnahmen. Konkret werden 10.000 Euro aus der Haushaltsstelle Stadtbildpflege sowie 5.000 Euro aus der Haushaltsstelle Erstellung von Straßenbeleuchtung herangezogen. Zudem fließen 15.000 Euro aus Mehreinnahmen bei den Landeszuweisungen in die Deckung des Bedarfs.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 176 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Verwandte Vorlagen

Weitere Vorlagen: Rat

Alle Vorlagen aus Januar 2006 · Archiv nach Monat