Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW; Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gem. §§ 81 und 82 GO NRW im Haushaltsjahr 2006; hier: Überplanmäßiger Bedarf bei HSt. 2.70000.000.940900 - Kanal Höhenstraße -
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 06/0300 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung sowie der Zustimmung zu überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2006. Gegenstand der Vorlage ist ein überplanmäßiger Bedarf im Bereich der Kostenstelle für den Kanal in der Höhenstraße.
Nach Angaben der Verwaltung sind im Zuge der Arbeiten an der Höhenstraße wesentliche Mehrkosten durch Mehrmassen und die Entsorgung von Teer entstanden. Im Rahmen einer ersten Nachverhandlung konnten diese Kosten auf eine Summe von 60.000 Euro reduziert werden. Da eine Abschlagsrechnung für bereits erbrachte Leistungen vorliegt und die Zahlung der unstrittigen Summe zeitnah erfolgen muss, um Zinsforderungen zu vermeiden, wurde eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffen. Die endgültige Gesamtsumme der noch zu zahlenden Kosten ist zum Zeitpunkt der Vorlage noch Gegenstand laufender Verhandlungen.
Der Beschlussentwurf sieht vor, die Dringlichkeitsentscheidung, welche am 5. Juli 2006 durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied getroffen wurde, zu genehmigen. Hierbei sollen 60.000 Euro überplanmäßig aus der Kostenstelle für den Kanal Höhenstraße bereitgestellt werden. Die Deckung dieser Ausgabe erfolgt durch Minderausgaben innerhalb der Kostenstelle für den Kanal in der Rentforter Straße.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 183 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 60708100298
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Ausgaben - Liste 1 - gem. §§ 81 und 82 GO NRW für 2006 10.08.2006
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW; Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gem. §§ 81 und 82 GO NRW im Haushaltsjahr 2006; hier: Überplanmäßiger Bedarf bei HSt. 2.63000.000.950000 - Angleichungsmaßnahmen Rathauspark - 31.07.2006
- Vorschlag gem § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse hier: Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse; hier: Vereinfachter Informationszugang für BürgerInnen über das Internet - 16.08.2006
- Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses für Grundstückswerte zusammen mit den Städten Dorsten und Marl 17.08.2006
- Satzung der Stadt Gladbeck nach § 3 Abs. 4 der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetztes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen vom 12.10.1987 über die Festsetzung des Umfanges des beitragsfähigen Aufwandes, der anrechenbaren Breite und des Anliegeranteils für die Herstellung der verkehrsberuhigten Anlage Glatzer Straße von Görlitzer Straße bis Breslauer Straße 23.08.2006
- Städtetag Nordrhein-Westfalen - Konferenz der Ratsmitglieder/Benennung von Vertretern der Stadt Gladbeck - 25.08.2006