Gladbeck Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW; Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gem. §§ 81 und 82 GO NRW im Haushaltsjahr 2006; hier: Überplanmäßiger Bedarf bei HSt. 2.70000.000.940900 - Kanal Höhenstraße -

06/0300 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 06/0300 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung sowie der Zustimmung zu überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2006. Gegenstand der Vorlage ist ein überplanmäßiger Bedarf im Bereich der Kostenstelle für den Kanal in der Höhenstraße.

Nach Angaben der Verwaltung sind im Zuge der Arbeiten an der Höhenstraße wesentliche Mehrkosten durch Mehrmassen und die Entsorgung von Teer entstanden. Im Rahmen einer ersten Nachverhandlung konnten diese Kosten auf eine Summe von 60.000 Euro reduziert werden. Da eine Abschlagsrechnung für bereits erbrachte Leistungen vorliegt und die Zahlung der unstrittigen Summe zeitnah erfolgen muss, um Zinsforderungen zu vermeiden, wurde eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffen. Die endgültige Gesamtsumme der noch zu zahlenden Kosten ist zum Zeitpunkt der Vorlage noch Gegenstand laufender Verhandlungen.

Der Beschlussentwurf sieht vor, die Dringlichkeitsentscheidung, welche am 5. Juli 2006 durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied getroffen wurde, zu genehmigen. Hierbei sollen 60.000 Euro überplanmäßig aus der Kostenstelle für den Kanal Höhenstraße bereitgestellt werden. Die Deckung dieser Ausgabe erfolgt durch Minderausgaben innerhalb der Kostenstelle für den Kanal in der Rentforter Straße.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 183 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Verwandte Vorlagen

Weitere Vorlagen: Rat

Alle Vorlagen aus August 2006 · Archiv nach Monat