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Beschlussvorlage

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW; Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gem. §§ 81 und 82 GO NW im Haushaltsjahr 2006; hier: Überplanmäßiger Bedarf bei HSt. 61300.600000 - Ersatzvornahmen -

07/0034 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 07/0034 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung einer bereits getroffenen Dringlichkeitsentscheidung sowie der Zustimmung zu überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2006. Gegenstand der Entscheidung ist die Bereitstellung von Mitteln für eine Ersatzvornahme im Bereich der Haushaltsstelle 61300.600000.

Hintergrund der Maßnahme ist der Zustand eines Gebäudes in der Schwechater Straße 38. Laut einem vorliegenden Gutachten eines Ingenieurbüros ist eine Einzäunung des Objekts erforderlich, um eine gegenwärtige Gefahr abzuwenden. Aufgrund der Dringlichkeit der Situation wurde die Maßnahme im Wege der Ersatzvornahme eingeleitet, da eine Abwartezeit bis zur nächsten Sitzungsperiode des Haupt- und Finanzausschusses oder des Rates nicht möglich war.

Der Beschlussentwurf sieht vor, die am 5. Dezember 2006 durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung zu genehmigen. Dabei sollen für die Ersatzvornahmen überplanmäßig 55.555 Euro bereitgestellt werden. Die Deckung dieser Ausgaben erfolgt durch eine entsprechende Umwidmung von Minderausgaben aus der Haushaltsstelle 91000.807000, welche die Zinsen des Kreditmarktes umfasst.

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