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Beschlussvorlage

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW; Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gem. §§ 81 und 82 GO NRW im Haushaltsjahr 2006; hier: Überplanmäßiger Bedarf bei HSt. 2.63000.000.950000 - Angleichungsmaßnahmen Rathauspark -

06/0280 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 06/0280 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung sowie der Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2006. Gegenstand der Vorlage sind Angleichungsmaßnahmen im Bereich des Rathausparks.

Die Verwaltung begründet die Notwendigkeit der Entscheidung mit dem aktuellen Baufortschritt am neuen Verwaltungsgebäude. Um die erforderlichen Arbeiten für die Angleichungsmaßnahmen zeitnah umsetzen zu können, reicht die im Haushalt 2006 veranschlagte Summe von 20.000 Euro sowie die Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 60.000 Euro nicht aus. Eine Wartezeit bis zur nächsten Sitzungsperiode des Haupt- und Finanzausschusses oder des Rates wurde aufgrund der baulichen Abläufe als nicht möglich dargestellt.

Der Beschlussentwurf sieht vor, die am 26. Juli 2006 durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung zu genehmigen. Dabei sollen für die Haushaltsstelle der Angleichungsmaßnahmen im Rathauspark überplanmäßig 125.000 Euro bereitgestellt werden. Die Deckung dieser Ausgaben soll durch Minderausgaben im Bereich des Grunderwerbs erfolgen. Die Vorlage wurde zur Entscheidung an den Rat vorgelegt.

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