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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr.172 Gebiet: Wilhelmstraße hier: Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre

16/0070 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Gladbeck soll über die Satzung zur Anordnung einer Veränderungssperre für das Gebiet Wilhelmstraße im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 172 entscheiden. Ziel der städtebaulichen Planung ist die Entwicklung einer Wohnbebauung auf dem ehemaligen Gelände der Firma „Mercedes Lueg“. Die geplante Nutzung sieht eine aufgelockerte Struktur mit mehreren Gebäuden, etwa in Form von Stadtvillen, vor, um zentrumsnahes Wohnen zu fördern und die bestehende Bebauungsstruktur anzupassen.

Die Anordnung der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 1 BauGB dient dazu, die städtebaulichen Zielvorstellungen bis zur Erlangung der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplans zu sichern. Damit sollen anderweitige Nutzungsabsichten, die nicht mit den Vorstellungen der Stadt übereinstimmen, unterbunden werden. Im Geltungsbereich der Sperre dürfen keine Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB durchgeführt oder bauliche Anlagen beseitigt werden. Zudem sind erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen untersagt, sofern diese nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind.

Die Satzung tritt mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und endet nach zwei Jahren oder sobald der Bebauungsplan rechtsverbindlich ist. Für das Vorhaben sind keine finanziellen Auswirkungen im Haushalt vorgesehen. Federführend für die Vorlage ist der Rat.

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Dokumente

Ort

📍 Wilhelmstraße · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Wilhelmstraße.

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