Bebauungsplan Nr. 156 Gebiet: Bottroper- / Wittringer- / Memeler Straße hier: Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, für das Gebiet an der Bottroper, Wittringer und Memeler Straße den Bebauungsplan Nummer 156 aufzustellen. Grundlage für dieses Vorhaben ist ein Bauantrag des Grundstückseigentümers zur Errichtung einer Wohnbebauung auf einer Brachfläche südlich der Kreuzung Bottroper Straße und Wittringer Straße. Auf diesem Areal befanden sich zuvor eine Tankstelle sowie eine Gastwirtschaft, deren Nutzung bereits vor längerer Zeit eingestellt wurde.
Nach Einschätzung der Verwaltung und des Stadtbaurats entspricht die aktuelle Planung des Bauantragstellers noch nicht den städtebaulichen Zielvorstellungen der Stadt. Die geplante Bebauung wird als zu dicht und zu massiv für den Standort eingestuft. Ziel der Stadt ist eine städtebauliche Einbindung, die sich an der vorhandenen Bausubstanz orientiert und die bauliche Nutzung so begrenzt, dass die Verdichtung einem allgemeinen Wohngebiet entspricht. Zur Sicherung dieser Planung soll für den Bereich zwischen der Bottroper Straße und der Memeler Straße eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 BauGB angeordnet werden.
Die Satzung zur Veränderungssperre sieht vor, dass im Geltungsbereich keine Vorhaben im Sinne des Baugesetzbuches durchgeführt oder bauliche Anlagen beseitigt werden dürfen. Zudem sind erhebliche oder wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und Anlagen untersagt, sofern diese nicht genehmigungs- oder anzeigepflichtig sind. Die Regelung tritt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und endet nach Ablauf von zwei Jahren.
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