Bebauungsplan Nr. 145 Gebiet: Horster-/Helmut-/Elisabethstraße hier: Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Anordnung einer Veränderungssperre für das Gebiet der Horster, Helmut- und Elisabethstraße vor. Hintergrund ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 145. Für dieses Areal, das durch eine homogene Wohnbebauung aus den 1920er Jahren geprägt ist, wurde bereits im Januar 2009 ein Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurde zwischenzeitlich durchgeführt.
Das Plangebiet weist eine städtebauliche und architektonische Struktur auf, die sich von der umliegenden Bebauung entlang der Horster Straße unterscheidet, welche primär durch Versorgungseinrichtungen geprägt ist. Da derzeit kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan existiert, erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB. Die Verwaltung stuft das Gebiet aufgrund der vorhandenen Wohnbebauung und eines nicht störenden Gewerbebetriebs als Allgemeines Wohngebiet ein.
Ziel des Bebauungsplanes ist der Erhalt der bestehenden Wohnbebauung sowie die Sicherung der städtebaulichen Qualität durch gestalterische Festsetzungen. Um die städtebaulichen Zielvorstellungen bis zur Erlangung der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes abzusichern, wird die Erlassung einer Veränderungssperre nach § 14 Abs. 1 BauGB beantragt. Mit der Vorlage wird der Beschluss über die entsprechende Satzung zur Anordnung der Veränderungssperre angestrebt. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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Dokumente
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