Bebauungsplan Nr. 182 Gebiet: Bramsfeld / Wielandstraße Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck beabsichtigt, eine Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre für das Gebiet Bramsfeld / Wielandstraße zu verabschieden. Diese Maßnahme bezieht sich auf den Bebauungsplan Nr. 182 und dient dazu, die städtebaulichen Zielvorstellungen der Stadt bis zur Rechtsverbindlichkeit des neuen Plans zu sichern.
Das geplante Baugebiet umfasst den Standort eines ehemaligen Möbelhauses sowie einen Bereich zwischen einer Moschee und bestehender Bebauung. Die städtebauliche Entwicklung sieht die Schaffung eines allgemeinen Wohngebiets vor, das eine Mischung aus Ein-, Doppel- und Reihenhäusern auf der westlichen Seite der Straße Bramsfeld sowie Mehrfamilienhäusern auf der östlichen Seite vorsieht. Ein Planungsbüro wurde bereits mit der Erstellung des Bebauungsplanentwurfes beauftragt; dieser befindet sich derzeit in der Ausarbeitung.
Die Veränderungssperre soll verhindern, dass Vorhaben durchgeführt oder bauliche Anlagen verändert werden, die nicht den städtischen Planungsvorgaben entsprechen oder bestehende Baurechte nutzen. Die Satzung tritt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und endet nach zwei Jahren oder sobald der Bebauungsplan rechtsverbindlich ist.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 221512100004
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20220119090345-0