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Beschlussvorlage

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 155 Gebiet: Feldhauser Straße hier: Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

13/0164

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtplanungs- und Bauausschuss hat über die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 155 für das Gebiet an der Feldhauser Straße in Zweckel entschieden. Ziel des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Ermöglichung eines Verbrauchermarktes an diesem Standort.

Die Planung wurde im Verlauf des Verfahrens angepasst, da die ursprüngliche Umsetzung einer Lärmschutzwand unter Einhaltung einer Abstandsfläche von drei Metern sowie die Eintragung einer Baulast auf den nördlichen Nachbargrundstücken aufgrund von Ablehnungen seitens der Grundstückseigentümer nicht realisierbar war. Die aktuelle Fassung des Entwurfs sieht stattdessen eine Lärmschutzwand in einem Abstand von 1,50 Metern zur Grundstücksgrenze vor. Eine rechtliche Prüfung ergab, dass die planungsrechtliche Zulässigkeit dieses geringeren Abstands ohne Baulast gegeben ist. Ein überarbeitetes Gutachten bestätigt zudem, dass die Immissionsrichtwerte an den angrenzenden Wohnhäusern auch bei dieser veränderten Lage der Wand eingehalten werden.

Im Rahmen der Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange regte die Bezirksregierung Arnsberg an, die weiteren Bergwerkseigentümer im Verfahren zu beteiligen, was durch die Verwaltung umgesetzt wird. Der Entwurf des Bebauungsplans sowie die Begründung in der Fassung vom 12. März 2013 wurden zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB freigegeben.

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Dokumente

Ort

📍 Feldhauser Straße · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Feldhauser Straße.

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